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Kinderbetreuungsgeld auf 30 Monate verlängern

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Cordy, 10 August 2008.

  1. Cordy

    Cordy Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe damals bei der Krankenkasse meinen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld für 24 Monate ausgefüllt. Da ich jetzt aber schon in Elternteilzeit arbeite, möchte ich das KBG auf 30 Monate verlängern. Natürlich bleibe ich unter der Zuverdinestgrenze.
    Was muss ich machen? Wie geht das?
    Einfach bei der Krankenkasse melden?

    Danke im voraus!

    LG, Cordy
     
  2. MamavomLiebling

    MamavomLiebling Gast-Teilnehmer/in

  3. Cordy

    Cordy Gast-Teilnehmer/in

    Also so einen Zettel hab ich nicht bekommen. Habe aber auch noch nicht das NEUE Kinderbetreuungsgeld, sondern ganz "normal" das alte.
     
  4. Pamela.L

    Pamela.L Gast

    ist die alte variante nicht mit 30+6???

    lg pamela
     
  5. dayanne

    dayanne Gast

    ja, aber die gesetzliche karenz ist 2j lang, danach hat sie kein kündigungsschutz. sie hat nur 24 mon. beantragt, möchte jetzt auf die max. möglichen 30 verlängern. die restlichen 6 müsste der partner nehmen.

    zu eigentlichen frage, sorry, keine ahnung. bei der wgkk anrufen und fragen.
     
  6. MamavomLiebling

    MamavomLiebling Gast-Teilnehmer/in

    :eek:sorry habs erst beim 2ten mal lesen verstanden. Also ich hab unabhängig davon wie lang ich zaus bin und nicht arbeiten geh gleich die 30 Monate angegeben (solang wird ja das Geld ausbezahlt sofern man unter der Grenze bleibt), ich würd auch sagen kk anrufen und dann wirst wahrscheinlich einen Zettel ausfüllen müssen sonst nichts, denk ich.
     
  7. Pamela.L

    Pamela.L Gast

    sie hat ja auch ein 07 baby deswegen und wenn sie anfang jänner nix geändert hat müsste sie ja 30+6 haben, oder???

    lg pamela
     
  8. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    Was ich weiss, kann mans verlängern, weil du eben noch in der alten Variante bist. Wir werden es auch verlängern. Zumindest war die telefonische Auskunft so, dass es in dem Fall noch geht.

    lg
    bine
     
  9. lama0904

    lama0904 Gast-Teilnehmer/in

    ich habe auch anfangs 24 monate beantragt (alte form) und habe einen monat vor ablauf dieser auf 30 monate erhöht (war zu dem zeitpunkt geringfügig beschäftigt).
    habe dann bei der karenzstelle angerufen und die meinten ich brauche nur einen eingeschriebenen brief schicken, dass ich meine karenz um 6 monate verlängere. ein paar tage später kam dann schon von der gkk die bestätigung.
    das war letztes jahr.
     
  10. MatsBM

    MatsBM Gast

    Du kannst das KBG für die restlichen 6 Monate verlängern, am Besten du füllst den Antrag für den restlichen Zeitraum aus und schickt ihn zur zuständigen Krankenkasse.
    HIER DAS FORMULAR

    Was hier angesprochen wurde, dass man bei der neuen Variante das KBG nicht verlängern kann ist Folgendes:
    Sobald man sich für die Variante 20+4 oder 15+3 entschieden hat, kann man nicht mehr in ein anderes KBG-Modell wechseln um länger KBG beziehen zu können. Wenn man allerdings das KBG nicht für den gesamten Zeitraum beantragt hat kann man sehrwohl die restliche Zeit auch noch beantragen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  11. Cordy

    Cordy Gast-Teilnehmer/in

    Danke für eure Antworten.
    Mittlerweile habe ich schon mit der WGKK telefoniert und die haben mir mitgeteilt, dass es reicht wenn ich einen Brief mit dem Datum bis wie lange ich noch das KBG möchte und meiner Sozialversicherungsnummer samt Unterschrift zu ihnen hinschicke.

    LG, Cordy
     

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