1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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kinderbetreuungsgeld alt/neu

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von kitty32, 28 Juni 2007.

  1. kitty32

    kitty32 Gast-Teilnehmer/in

    Habe jetzt mal eine Frage:

    Es gibt ja am 1.1.2008 diese neue Regelung.

    Als ich diese zum ersten Mal gehört habe dachte ich mir: Super.. 15 Monte und ca. 800 Euro ist genial. Aber eigentlich sind 15 Monate schon ziemlich früh um ein Kind dann in den Kindergarten bzw. kindergrippe zu geben. Da ist es ja grad einmal ein bisserl über ein Jahr! Ich weiß ja schließlich nicht im Vorhinein ob mein Kind in diesem Alter überhaupt schon bereit ist in die Grippe zu gehen.... sehe es bei vielen Freundinnen von mir!

    Was meint Ihr dazu? Welche Variante ist nun wirklich die Klügere? :rolleyes:

    LG
     
  2. mel.

    mel. Gast

    Mehr Geld rausschauen tut bei der Variante 436 Euro auf längere Zeit und zwar über 1.000 Euro mehr.. Werd sicher länger Kindergeld beziehen. Schließlich ist ja die Zuverdienstgrenze eh auch ganz hoch, falls ich vorher wieder arbeiten gehen möchte.
     
  3. kitty32

    kitty32 Gast-Teilnehmer/in

    Wie hoch ist denn die Zuverdienstgrenze??? Irgendetwas mit 16.000 im Jahr... ist das brutto oder netto gerechnet?

    Und was ist das monatlich?

    LG
     
  4. babyli1981

    babyli1981 Gast-Teilnehmer/in

    ja,ich hab mir auch gedacht,dass das toll ist,aber mit 15 monaten schon in die krippe!?dafür bin ich garnicht,denn wer weiss echt ob die kleinen(sind ja dann echt noch zwergerl!)da schon bereit sind.ausserdem möchte ich mein kind nicht so bald abgeben.

    und vorallem,was macht man,wenn das kind nicht bleiben will?auch nach ner eingewöhnungsphase?dann hat man damit denk ich mal ein problem.

    hat eigentlich mal wer ausgerechnet,wieviel "verlust" man dabei macht?weil ich denk mal nicht,dass man so besser aussteigt,als mit der ersten variante.in summe gesehen is das doch weniger,oder?
    das wird immer besser angeprisen,als es im endeffekt ist.800 euro wären ja schön und gut,aber so,mit nur 15 monaten,sicher nicht.mit 24 monaten,würde das schon anders aussehen.
     
  5. zwergale

    zwergale Gast

    ich dachte auf 18 monate gibts das höhere?!
     
  6. Kiki1982

    Kiki1982 Gast

    wenn es diese regelung bei ninas geburt auch schon gegeben hätte, hätte ich sie trotzdem nicht in anspruch genommen! ich persönlich will 2,5 jahre bei ihr bleiben, sie erst dann in den kindergarten geben und wieder halbtags arbeiten gehen! die zeit mit einem kleinen kind vergeht eh so schnell und ich würde sie ungern mit 15 monaten schon in eine fremdbetreuung geben! wenns nicht unbedingt notwendig ist, dann mach ich das auch nicht!

    :wave:
     
  7. Nadia.S

    Nadia.S Gast-Teilnehmer/in

    Wir hätten unsere kleine sowieso mit 15 monaten halbtags in die krippe gebracht das war ausgemacht bevor nur ansatzweise vom kbg/neu die rede war!

    Somit wäre es für uns ideal gewesen aber leider Pech gehabt!!

    Das mit den 18 Monaten gilt glaub ich wenn man es zwischen beiden elterteilen aufteilt sodas der andere teil die 3 monate ünernimmt!
     
  8. zwergale

    zwergale Gast

    mein LG kann 2 tage die woche fix zu hause arbeiten und ich werde auch 2-3 volle tage arbeiten gehn.

    für uns kommt daher diese variante in frage. 1x pro woche evt. tagesmutter. das ist ok für mich. ansonsten bei mama oder papa.

    aber es hat halt leider nicht jeder solche möglichkeiten. 100 % in eine fremdbetreuung würde ich es auch nicht geben!
     
  9. 18 monate sinds nur, wenn dein partner auch in karenz geht

    und ja, es gibt für die kürzere bezugsdauer auch mehr geld - 800 euro. und eben nicht - wie man vermuten würde (bzw. immer gesagt wurde) das doppelte kbg.

    denn das wäre ja 436 x 2 = 872

    also um 72 euro monatlich weniger - macht schon mal für diese 15 (bzw. 18) monate um 1080 euro (bzw. 1296) weniger.

    wennst normal lange in karenz gehst - also 24 monate - bekommst das kbg ja trotzdem 30 monate lang -> 13080

    bei 15 monaten zu 800 euro -> 12000
     
  10. leiev

    leiev Gast-Teilnehmer/in

    Blöde Frage: Is der Karenz net 36 Monate????????
     
  11. nein
    wenn nur du allein in karenz gehst, sinds 24 monate - dh. also bis zum 2. geb. des kindes
     
  12. zwergale

    zwergale Gast

    das mit den 800 wusste ich, den rest nicht!

    danke!
     
  13. Wunschbaby

    Wunschbaby Gast-Teilnehmer/in


    OK, dass ist mir klar, aber wenn ich 2 1/2 Jahre daheim bleibe, verliere ich den Kündigungsschutz und bekomme ich für das halbe Jahr dann auch noch die € 436 ?

    Und wie meinst du das mit den 36 Monaten?
     
  14. leiev

    leiev Gast-Teilnehmer/in

  15. Barbara32

    Barbara32 Gast

    Hallo zusammen,
    ich wusst gar nicht das es sowas gibt! also wenn ich richtit verstehe dann kann man das höhere Kindergeld beantragen wenn man vor hat nach 15 monaten wieder arbeiten zu gehen! und wann müsste man sich dafür entscheiden? und was ist wenn man sich dafür entschieden hat und dann doch nicht arbeiten geht!

    eine etwas verwirrte Barbara mit kleinem sohnemann als bauchbewohner
    Egt 19.11.07
     
  16. leiev

    leiev Gast-Teilnehmer/in

    Hab jetzt wieder was gefunden:

    Höhe des Kinderbetreuungsgeldes:

    • EUR 14,53 pro Tag (ca. EUR 436,-- pro Monat)
    Hinweis: Der monatliche Betrag kann somit – je nachdem, ob der Monat 30, 31 oder 28 Tage hat – etwas variieren!
    Bezugsdauer:

    • bis zum 30. Lebensmonat
    • bei Teilung des Bezuges: Verlängerung maximal bis zum 36. Lebensmonat
      • Für den Bezug des KBG bis zum 36. Lebensmonat muss der zweite Elternteil das KBG sechs Monate beanspruchen. Beansprucht der zweite Elternteil das KBG z.B. nur drei Monate lang, verlängert sich die Anspruchsdauer nur bis zum 33. Lebensmonat.
      • Mütter und Väter dürfen höchstens zweimal abwechselnd KBG beziehen, d.h. es dürfen sich maximal drei Teile ergeben. Dabei muss ein Teil mindestens drei Monate betragen.
    • das KBG ruht während des Bezugs von Wochengeld| (in der Höhe des Wochengeldes|)
      • falls das Wochengeld| niedriger als das KBG ist, besteht Anspruch auf den Differenzbetrag zwischen Wochengeld| und KBG
    Achtung:
    Wird der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld verspätet gestellt, dann gebührt es rückwirkend für höchstens sechs Monate.
     
  17. theoretisch ja - ausser du vereinbarst mit der firma, dass du noch länger in karenz bleiben willst.

    kbg bekommst du in jedem fall bei der alten variante 30 monate lang

    und bis zu 36 monaten würde man das kbg bekommen, wenn der partner ebenfalls in karenz geht (mind. aber 3 monate)
     
  18. Wunschbaby

    Wunschbaby Gast-Teilnehmer/in

    @leiev: danke für die Infos und das raussuchen;)

    @Alpha.Centauri: Daher sehe ich das richtig, wenn ich normal meine 30 Monate in Karenz bleibe bekomme ich für die 30 Monate die €436 und habe dafür keinen Kündigungsschutz mehr, weil ich ja die 30 Monate genommen habe????

    Und wenn mein LG dann sagt, er möchte 6Monate in Karenz gehen, kann ich es dann noch beantragen, dass wir das so machen und wir kommen dann auf gesamht 36 Monate?
     
  19. zwergale

    zwergale Gast

    wenn du bis zu 24 monate in karenz gehst, hast du den kündigungsschutz. aber auch nicht lange ...

    wenn du länger gehst - dann nicht.

    ich glaub karenz vom mann muss auch vorher angekündigt werden, also bevor das baby geboren ist - GLAUBE ICH!
     
  20. luna1978w

    luna1978w Gast

    Ich glaube die Regelung gibt es erst ab 01.01.2008. Deshalb wirst du da wahrscheinlich nicht mehr reinfallen, da dein baby noch 2007 zur welt kommen wird.
     

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