1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Kinderbetreuung wohin im Steuerausgleich?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Mimi837, 22 Juni 2010.

  1. Mimi837

    Mimi837 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ab 2009 kann man ja die Kinderbetreuung im Rahmen der ARbeitnehmerveranlagung geltend machen ... wo und wie trage ich denn diese Position ein ????

    LG
    Sonja
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Bei der Papierform der ANV mit dem Zusatzblatt L1k und im finanzonline unter L1k Kinder!

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Mimi837

    Mimi837 Gast-Teilnehmer/in

    DANKE!!!!
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden