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Kinderbetreuung geltend machen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von dag1, 24 Januar 2010.

  1. dag1

    dag1 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo! Ich habe eine Frage: Meine Mutter ist Kindergartenpädagogin, und betreut meinen Sohn wenn ich arbeite. Grundsätzlicherweise könnte ich also dies bei der Arbeitnehmerveranlagung (wenn sie mir eine Rechnung stellt) geltend machen. Wie funktioniert das aber bei ihrer Seite: Sie arbeitet noch halbtags - wo muss sie melden, dass sie ein Einkommen von der Kinderbetreuung hat (Finanzamt?) und wie wird das versteuert?? Geht das mit dem Dienstleistungscheck?? Ich will nur nicht, dass sie bei ihrer Arbeitnehmerveranlagung aus allen Wolken fällt, und sich das Ganze nicht rentiert.

    Lg Dagmar
     
  2. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Es gibt eine Zuverdienstgrenze, den genauen Betrag weiß ich jetzt nicht, aber ich denke etwa 1000 Euro im Jahr - bis zu diesem Betrag sind die Einkünfte steuerfrei.
    Deine Mutter stellt dir eine Rechnung und du kannst es im Jahresausgleich geltend machen.
    Sind die Kosten über diesem Freibetrag, muss derjenige der die Dienstleistung erbringt (deine Mutter) es zusätzlich versteuern.
     
  3. treble.clef

    VIP: :Silber

    ich glaub so 730 euro
     
  4. dag1

    dag1 Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank für eure Antworten! Muss meine Mutter diese zusätzlichen Einkünfte irgendwo angeben (sie macht die ANV online, gibts da ein Formular?? )
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Sobald deine Mutter Einkünfte aus dieser Tätigkeit von mehr als 730 Euro im Jahr bekommt, muss sie diese zusätzlich zu ihrem Einkommen versteuern indem sie die Einkommensteuererklärung macht.

    Wieviel sie davon an Steuern abliefern muss hängt davon ab wie hoch ihr Gesamteinkommen ist, liegt dieses unter der lohnsteuerpflichtigen Grenze von 11.000,-- im Jahr dann muss sie keine Lohnsteuer zahlen.

    Zudem wird sie allerdings auch SV-pflichtig, allerdings weiss ich nicht ab welchem Jahresbetrag diese gilt.

    Wenn du und deine Mutter in derselben Steuerklasse seid, wird sie in etwa diese Summe an Lohnsteuer zahlen müssen, die du durch die Geltendmachung der Betreuungskosten retour bekommst - ob sich das auszahlt?

    Liebe Grüße
    Mats
     

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