1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Kinderbetreuung Geld und Zuverdienst!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Dinne, 9 August 2011.

  1. Dinne

    Dinne Gast-Teilnehmer/in

    Hallo

    Ich habe den bescheid bekommen das ich 16200 euro dazu verdienen darf!

    Jetzt weis ich aber nicht- darf ich auch zb. 40 stunden angemeldet sein oder dennoch nur Geringfügig, bzw. freie Mitarbeit?

    Ich finde 16000 euro sind doch recht viel als zuverdienst- da würde sich locker vollzeit Arbeit ausgehen.

    Bin etwas verwirrt!:confused:
     
  2. Isi24

    Isi24 Gast-Teilnehmer/in

    Soweit ich weiß ist es egal auf wieviele Stunden du angemeldet bist!
    Fakt ist das su die (Brutto) Zuverdienstgrenze nicht überschreiten darfst!

    Mir ist es damals von GKK so erklärt worden, das ich ohne Probleme € 1000,00 Netto dazu verdienen kann!

    Ich hoffe ich konnte ein bißchen helfen!

    Lg Isi
     
  3. Dinne

    Dinne Gast-Teilnehmer/in

    Ja danke! :wave:
     
  4. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Allerdings muss berücksichtigt werden, dass wenn du über der Geringfügigkeitsgrenze liegst, man den Kündigungs- und Entassungsschutz verlieren kann.
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Beim Zuverdienst während des KBg-Bezugs bzw. der Karenz sind 2 Dinge zu unterscheiden:

    1) Zuverdienst zum KBG:

    Die Zuverdienstgrenze sind die 16.200 Euro wenn du einer der Pauschalvarianten beantragt hast, wobei die Berechnung dieser Grenze mit einer eigenen Formel erfolgt und die 16200 im Jahr weder Brutto noch Nettoeinkommen sind.

    2) Zuverdienst während der Karenz:

    Um dein karenziertes Dienstverhältnis nicht zu gefährden, darfst du während der Karenzierung max. einen Zuverdienst iH der Geringfügigkeitsgrenze (Brutto=Netto 374,02 Euro im Monat) haben bzw. diesen für max. 13 Wochen im Kalenderjahr (sofern du ganzjährig karenziert bist, ansonsten aliquoter Anteil) diese Grenze überschreiten.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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