1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Kinderabsetzbetrag 132 Euro

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von BirgitSe1, 3 Juni 2011.

  1. BirgitSe1

    BirgitSe1 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Wie ist das nun mit dem Kinderabsetzbetrag?

    Wenn ihn ein Elternteil geltend macht, dann 220 Euro ankreuzen. Wenn ihn beide Elternteile geltend machen, dann 132 Euro ankreuzen.
    Wenn man nicht weiß, ob ihn der andere Elternteil auch ankreuzt, dann eben auch die 132.

    Mein Mann ist Alleinverdiener. Ich habe bei ihm die 132 Euro angekreuzt, weil mein Sohn ja ein haushaltszugehöriges Kind ist, ich ohne Einkünfte natürlich auch keinen Ausgleich mache und ja für meinen Sohn die Familienbeihilfe beziehe.

    Heute kam der Brief mit der Nachforderung. Kinderabsetzbetrag in Höhe von 132 Euro steht dem Unterhaltsverpflichteten zu.

    Kann mich jemand aufklären, weiß jemand Näheres?

    Vielen Dank und liebe Grüße,

    Birgit
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Der Kinderabsetzbetrag beträgt 58,40/Monat den du mit der FBH ausbezahlt bekommst.

    Was du meinst ist der Kinderfreibetrag (unter Beilage L1k zur ANV).

    Ich nehme mal an dass es sich bei dem Kind um dein Kind handelt, nicht jedoch das Kind deines Mannes und zudem gibt es einen unterhaltspflichtigen Vater des Kindes, richtig?

    In diesem Fall hat der unterhaltspflichtige Vater und du als Mutter Anspruch auf je 132 Euro Kinderfreibetrag, dein GG jedoch NICHT!!

    Nachzulesen ist das ausführlich beschrieben im Steuerhandbuch Seite 47ff.

    https://www.bmf.gv.at/Publikationen...dRatgeber/SteuerbuchD_final_version_17.12.pdf

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. BirgitSe1

    BirgitSe1 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ja, genau so ist es.

    Ich danke dir vielmals.

    Dann komme ich leider nicht in den Genuss, denn wie gesagt, ich mache meine Sachen bei meinem Ehemann geltend, da er Alleinverdiener ist.

    Lg,

    Birgit
     
  4. Sandra1989

    Sandra1989 Gast-Teilnehmer/in

    Hab da auch noch eine Frage....Mein freund hat ein Kind...das bei der Mutter lebt und hat das mit den 132 € auch angekreuzt da die das beim Finanzamt so gesagt haben...was ist aber wenn die Mutter schon die 220 angekreuzt hat und bekommen hat???Muss sie dann was zurück zahlen???
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Sofern er den Unterhalt bezahlt hat, steht ihm der Kinderfreibetrag iHv 132 Euro ebenso zu wie der Unterhaltsabsetzbetrag!

    Bei einer Überprüfung wird die Mutter des Kindes mit einer Rückzahlung rechnen müssen, da ihr ebenso nur die 132 und nicht die 220 Euro Kinderfreibetrag zustehen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. Sandra1989

    Sandra1989 Gast-Teilnehmer/in

    Also wenn sie Glück hat wirds nicht überprüft und es merkt keiner???:)...und wenns erst in 5 Jahren wer merkt muss sie 5 JAhre zrück zahlen :eek:? Wir wollen keinen ärger machen :D
     
  7. edelfee

    edelfee Gast

    nein, das wird automatisch überprüft, über die sozialversicherungsnummer des kindes. wenn sie die 220 bentragt hat und dein lg beantragt die 132, dann bekommt sie automatisch einen berichtigten bescheid und eine nachforderung.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden