1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Kinder und Geldansprüche

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von saandy, 9 September 2011.

  1. saandy

    saandy Gast-Teilnehmer/in

    Hey ihr lieben,:)

    Bin ganz neu hier und es freut mich,dass ich mich hier mit werdenden mütter austauschen kann.
    Ich bin momentan im 8.Monat schwanger mit einem kleinen bübchen :love:und habe absolut keinen plan wie es danach mit den Finanzen ausschauen soll,da ich wirklich ganz neu in dieser Branche bin.

    Lange Rede kurzer Sinn.Ich bin 21 Jahre alt und vor der Schwangerschaft war ich Studentin und habe nebenbei gerinigfügig gejobbt.
    Zur selben Zeit,als ich gemerkt habe,dass das Studium doch nicht das wahre für mich war habe ich auch erfahren,dass ich schwanger bin.
    Ich hatte durch die nur geringfügige Anstellung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld :(und musste daher die Mindestsicherung beantragen,was mich auch irgendwie unangenehm war,da ich ja zuvor noch nicht wirklich richtig gearbeitet habe :(Ich war auch zuvor noch nie 6 Monate vollzeit angemeldet hab daher allgemein noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

    Nun nehme ich an,dass ich auch keinen Anspruch auf Wochengeld habe,da ich ja Mindestsicherung bekomme.Wisst ihr ob das so stimmt?:confused:

    In knapp 2 Monaten wird meiner Kleiner geboren:herz3:,also habe ich dann Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld(was ich auch erst vorgestern erfahren habe ;)).Bekomme ich dann noch zusätzlich einen Teilbetrag von der Mindestsicherung,oder kommt es darauf an welche Variante ich wähle?

    Ich hoffe,das mir jemand von euch lieben mir da vielleicht ein bisschen weiterhelfen kann und sich da ein bisschen besser auskennt als ich:eek:,wie gesagt,ich bin total neu im selbstorganisieren usw..

    Ich danke schon mal im vorhinein und würde mich um antworten sehr freuen :)-Tschüssi:wave:
     
  2. gerda23

    gerda23 Gast-Teilnehmer/in

    Du bekommst das Kinderbetreuungsgeld und die Familienbeihilfe für dein Kind und zwar ab dem Tag der Geburt.
    Ansonsten kannst du ja noch div. Beihilfen beantragen wie Wohnbeihilfe, Rezeptgebührenbefreiung, etc.
    Und dein Kind hat Anspruch auf Unterhalt vom Kindesvater.
    Hoffe ein wenig geholfen zu haben!
    LG

    Gerda
     
  3. saandy

    saandy Gast-Teilnehmer/in

    Danke liebe Gerda

    ...für deine Rückmeldung.Ich verstehe jetzt schon besser was sache ist.einige neue fragen sind jedoch für mich erneut aufgekommen und zwar:
    was wäre wenn ich die Variante 30+6 wähle?Dann bekomme ich bloß ca. 586€ jedes zweite Monat und sonst nur 436€ für mich und den kleinen zusammen??kann das sein?:confused:

    Mein Mann wohnt bei mir,hat aber momentan noch Schwierigkeiten mit seinem Visum und darf daher nicht arbeiten.Er ist so wie ein Geist hier.Kann mich also auch nicht wirklich finanziell unterstützen.

    Hoffe,es wird mir erneut weitergeholfen...bitte daraum..

    Ganz liebe Grüße :)
     
  4. MCPNE

    MCPNE Gast-Teilnehmer/in

    Sorry die Frage, aber findest nicht, dass du dich etwas spät erkundigst?

    Kommt mir irgendwie alels etwas "komisch" vor :confused:
     
  5. saandy

    saandy Gast-Teilnehmer/in

    Kann schon sein,dass das etwas spät ist,aber besser spät als gar nicht.;).
    Ich könnte auch bei den Ämtern persönlich nachfragen,jedoch wird dir (oder zumindest bis jetzt immer mir) kaum weitergeholfen.Man bleibt bloß in der Warteschlange und wird von Büro zu Büro umgeleitet und am Schluß weißt du erst nicht mehr als zuvor...:confused:

    Ich habe auch bisher die ganze Schwangerschaft versucht einen kleinen Job zu bekommen,da ich es gar nicht mag auf ein Amt oder Ämter angewiesen zu sein.Ist für mich irgendwie eine unangenehme Sache,daher hab ichs wohl aufgeschoben...
     
  6. MCPNE

    MCPNE Gast-Teilnehmer/in

    Bist du jetzt verheiratet oder nicht?
     
  7. saandy

    saandy Gast-Teilnehmer/in

    Ja bin ich aber das ändert meine Situation nicht.Muss momentan alles alleine regeln bis mein Mann seinen Titel hat...Das kann denke ich noch etwas dauern...leider.Er würde so gerne arbeiten.:(
     
  8. Flo6666

    Flo6666 Gast-Teilnehmer/in

    soweit ich das rausgelesen habe:

    ja mit einem ausländer, der allerdings entweder keine aufenthalts- oder keine arbeitsgenehmigung hat.
     
  9. binci

    binci Gast-Teilnehmer/in

    bei variante 30+6 bekommst du das kbg (=436€) jedes monat von der gkk und zusätzlich die familienbeihilfe (~340€) alle 2 monate vom finanzamt.
     
  10. missChica

    missChica Gast-Teilnehmer/in

    Ist bekannt, wann dein Mann die Aufenthaltsgenehmigung erhält? Sonst würde ich an deiner Stelle die 12+2 Variante wählen,d as bedeutet, dass du 12 Monate jedes Monat ~1000 € beziehen könntest (+ Familienbeihilfe) und danach könntest du arbeiten & dein Mann die Kinderbetreuung übernehmen.
     
  11. saandy

    saandy Gast-Teilnehmer/in

    Danke herzlich für eure Rückmeldungen :),

    @Binci:Echt man bekommt so viel Familienbeihilfe?Im Internet habe ich überall gelesen,dass man bei Neugeborenen nur um die 100€+Absetzbetrag 50€ bekommt und das sich dann von Jahr zu Jahr steigert :confused:...

    @MissChica: Nein leider ist noch nicht bekannt,wann er den Titel erhält.Die Behörde hat einfach gemeint sie schicken uns einen Brief und wir warten jetzt schon über 3 Monate auf diesen.:(

    Deine Idee,dass ich die Variante 12+2 nehme ist ganz gut,nur habe ich nicht gewusst,dass ich arbeiten gehen kann.Kann ich dann auch eventuell einen Teilzeitjob annehmen,oder glaubst du,dass ich nur geringfügig arbeiten darf?

    Danke nochmals für eure Hilfe :)
     
  12. binci

    binci Gast-Teilnehmer/in

    familienbeihilfe sind genau 105,40€ / monat, absetzbetrag sind 58,40€ / monat. das ganze wird 2-monatlich ausbezahlt, macht alle 2 monate genau 327,60€. also nicht ganz 340€, sorry.

    bei 12+2 darfst du max. 60% deines letzbezuges dazuverdienen, mindestens aber 16.200€/jahr. d.h. du darfst auf jeden fall mehr als nur geringfügig arbeiten.
     
  13. saandy

    saandy Gast-Teilnehmer/in

    Danke Binci,jetzt hab ichs auch verstanden :).Ich Dummie habe mir gedacht die ca. 150€ wären nur alle 2 Monate ausbezahlt.Habe mich da wohl verlesen.

    Das hört sich schon mal besser an.Auch das ich arbeiten darf finde ich super.Ich muss halt schauen,dass sich das mit dem Studium,das ich plane im März 2012 anzufangen dann ausgeht.Aber egal was ich dann für einen Job habe,ich möchte mir schon auch Zeit für meinen kleinen nehmen können.Muss ich mir halt alles gut durchüberlegen.

    Danke dir auf jeden Fall.Hast mir sehr weitergeholfen :) :wave:
     
  14. Danny

    Danny Gast

    Wenn du eine Variante wählst bei der du weniger bekommst als die Mindestsicherung, dann bekommst du über die Mindestsicherung aufgestockt (auf 750 soweit ich weiß).
    Allerdings zählen KBG und Wohnbeihilfe (falls du bekommst) zum Gehalt. Wenn du, mit diesen beiden Sachen zusammen, ÜBER den 750 liegst, bekommst du nix mehr dazu.
    Du kannst übrigens zum KBG für 18 Monate eine Erhöhung beantragen (die allerdings, sobald das Gehalt deines LG ÜBER einer gewissen Grenze liegt zurück bezahlt werden muss). Somit würde es die ersten 18 Monate, wenn wir von der Variante 30+6 ausgehen ca. 630 Euro monatlich überwiesen werden.
     
  15. kedi75

    kedi75 Gast-Teilnehmer/in

    Am besten du gehst mal zur Krankenkasse und informierst dich dort über Wochengeld etc.

    Ich würde mich schon bei allen möglichen Ämtern erkundigen,welche finanziellen Unterstützungen es gibt.Ist zwar mühsam,aber es gibt oft Zuschüsse,über die man nichts weiß.Bei uns in der Stmk z.B. gibts für ein Jahr Kinderzuschuss,weiß nicht,ob der überall möglich ist.

    Alles Gute für euch!
     
  16. saandy

    saandy Gast-Teilnehmer/in

    Danke nochmals für eure zahlreichen Antworten,

    glaube mittlerweile schon zu wissen,welche Wahl ich treffen werde,dank eurer Hilfe :).

    @kedi:ich glaube zwar nicht,dass ich Anspruch auf Wochengeld habe,aber du hast Recht,einen Versuch ist es Wert,wer weiß,vielleicht doch ;)...


    Liebe Grüße an alle :hug:
     

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