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kinder betreungsgeld zuschuß ...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von jessi020, 9 Oktober 2009.

  1. jessi020

    jessi020 Gast-Teilnehmer/in

    hab den beantragt ... die auf der nö gkk kenne sich da ja auchnciht so gut aus .. u finanzamt wollte mir keine auskunft geben

    es ist so kv ist angegeben ist aber in privatkonkurs.. muss er trozdem was zahlen??

    was ist wenn kv sich dann stur stellt und keine alimente zahlen will .. alimenet bekomm ich jezt auch keien wird erst berechnet u von dme uschuß weiß er auch noch nix...

    könnte mir bei ihm leicht vorstellen das er dann sgat warum er alimente zahlen soll u dann den zuschuß auch noch ..

    wollte mir am anfang auch keine alimente zahlen .. weil er net eingesehen hat wen ma e zusammen sind u uns jedes we sehen od fast jedes warum er dann alimenet zahlen muss.. und jezt bin ich eben zum jugndamt die berechnen das erst ob ich überhaupt was bekomme--

    weil momentan leb ich nur von kinderbetreungsgeld u familienbeihilfe das is a net viel.. lg
     
  2. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Der Kindesvater ist rückzahlungspflichtig (außer du überschreitest die Zuverdienstgrenze und beziehst den Zuschuss zu Unrecht, dann fordert ihn die GKK von dir zurück). Wenn er 7 jahre lang immer unter der Abgabengrenze des Finanzamtes bleibt, dann gilt der Zuschuss als geschenkt. Sobald er die Grenze überschreitet, holt sich das Finanzamt das Geld (jedes Jahr ein paar Prozent seines Jahreseinkommens, bis der Zuschuss zurückgezahlt ist).
    Laut Kinderbetreuungsgeldgesetz hat der Zuschuss nichts mit dem Unterhaltsanspruch des Kindes zu tun.

    LG
    S.
     
  3. Livchen

    Livchen Gast-Teilnehmer/in

    ich hab mal gehört dass den zuschuss noch nie jemand zurück zahlen hat müssen ?? kann das sein?
     
  4. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    das war einmal: das Finanzamt fordert seit 2007 (glaub ich, kann auch 2008 sein) fleissig zurück.

    LG
    S.
     

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