1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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KGB+Zuschuss = wieviel Einkommen monatlich

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von spiritofmylife, 9 Januar 2011.

  1. spiritofmylife

    spiritofmylife Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Ich bin alleinerziehend, meine Tochter ist 18. Monate alt. Für sie beziehe ich das KBG 30+6 und den Zuschuss bis Jänner 2012. Jetzt möchte ich aber im März teilzeit arbeiten gehen, da das Geld schon sehr knapp ist. Wieviel darf ich monatlich netto dazuverdienen?
    Danke für euere Hilfe
     
  2. spiritofmylife

    spiritofmylife Gast-Teilnehmer/in

    kann mir keiner helfen? :(
     
  3. Lissa

    Lissa Gast-Teilnehmer/in

    Soweit ich weiß darfst du nur geringfügig wenn du Zuschuss beziehst, du kannst aber auch den Zuschuss früher beenden und Teilzeit arbeiten, am besten du fragst bei der gkk nach.
     
  4. mamigirl21

    mamigirl21 Gast-Teilnehmer/in

    hallo , also du kannst trotz des zuschusses mehr als geringfügig arbeiten , ich selbst habe auch 30+6 variante und bekomm den zuschuss gehe auch 30 stunden nebenbei arbeiten .
    ich bin mir jetzt nicht genau sicher aber ich glaub bis zu 16400 im jahr darfst du dazu verdinnen .

    hoffe ich konnt dir ein bissal helfen

    lg tamara
     
  5. spiritofmylife

    spiritofmylife Gast-Teilnehmer/in

    Danke für eure Antworten!
    Was genau versteht ihr unter geringfügig?
    Ich dachte nämlich, dass man trotz Zuschusses 16200 euro dazuverdienen darf?
    Danke
     
  6. Esira

    Esira Gast-Teilnehmer/in

    Mhmm ich weiß es zwar nicht genau aber ich hab heute bei der GKK angerufen weil ich geringfügig arbeiten möchte und hab gefragt ob das eh kein Problem ist und der Herr hat mich gefragt ob ich einen Zuschuss kriege. Da ich aber keinen bekomme hab ich nimmer nachgefragt. Am Besten wird es sein du erkundigst dich direkt dort.
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Schau mal auf Seite 6 des nachfolgenden Links, da findest Antworten auf deine Fragen.

    http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Fina...s/03_KBGG2_Informationsblatt2010_20100225.pdf

    Nachdem deine Tochter bereits 18 Monate alt ist, gilt die Regelung für Geburten bis zum 31.12.2009.

    Unter einer geringfügigen Beschäftigung versteht man Dienstverhältnisse deren Entlohnung 372,02 Euro (Brutto=Netto) monatlich nicht übersteigt.
    Das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist vor allem ein Thema, wenn du noch ein karenziertes Dienstverhältnis hast und dieses nicht gefährden möchtest.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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