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KGB/ Karenz - wechsel noch möglich?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Kerze0611, 12 April 2012.

  1. Kerze0611

    Kerze0611 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Ich habe die lange Varaiiante vom KBG gewählt also 30+6. Mein LG und ich hätten uns die Karenz gerne geteilt, da ich nur bis zum 2. GB daheim bleiben kann, Kindergarten beginnt erst mit 2,5. Zum Zeitpunkt des Antragstellens hatte mein LG einen Job wo das Thema Karenz unmöglich gewesen wäre. Also haben wir ihn nicht angegeben beim Antrag stellen.
    Nun hat er aber seit diesem Jahr einen neuen Job, wo es üblich ist, dass die Männer eine Zeit in Karenz gehen, also sehr familienfreundlich.
    Nun meine Frage: Können wir nachträglich dann wechseln oder hätten wir das gleich angeben müssen?
    Ist das überhaupt möglich dass ich die 24 Monate daheim bin und er dann bis zum Eintritt in den Kindergarten (wann das genau möglich ist weiß ich leider erst im Jänner 2013)?

    Hoffe ich hab es einigermassen verständlich formuliert :eek:
    Danke! :wave:
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ihr solltet euch darüber in Klaren sein, dass der gesetzliche Anspruch auf Karenz lediglich bis zum 2. Geburtstag des Kindes besteht.
    Die weitere Zeit darüber hinaus, kann der AG einer Karenzierung zustimmen muss es aber nicht - zudem gibt es den Kündigungsschutz nur wenn er dezidiert vereinbart wurde.
    Er könnte aber auch die Arbeitsleistung reduzieren um euer Kind betreuen zu können und gleichzeitig KBG zu beziehen - sofern das mit deinen Arbeitszeiten vereinbar ist.

    Der zweite Punkt ist das KBG.
    Dein LG kann es sehrwohl beantragen, allerdings musst du schriftlich für seinen Bezugszeitraum auf das KBG verzichten was aber nichts an der Gesamtbezugsdauer bis zum 36. LM des Kindes (sofern er 6 Monate KBG bezieht) ändert.
    Den Antrag auf Wechsel des KBG-Bezugs bitte rechtzeitig stellen und wenn du nach Ende des KBG-Bezugs deines LG wieder KBG beziehst, muss neuerlich ein Antrag gestellt werden und du solltest aufpassen mit der Zuverdienstgrenze.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    Jeder Elternteil stellt doch seinen eigenen KBG-Antrag. Wo und wie hättest du angeben sollen, dass dein LG nach den 2 JAhren auch in Karenz gehen und KBG beziehen will:confused:

    Dein LG kann jederzeit den KBG-Antrag stellen, du musst dann halt - wie Mats gescrieben hat - auf den Bezug für diese Zeit verzichten. Also ist das überhaupt kein Problem.

    Beachte jedoch, dass eine Karenz nach dem 2. Geb. ausschließlich eine good-will Aktion des AG ist. ;)
     
  4. goodgirl

    goodgirl Gast-Teilnehmer/in

    mein LG wird nach meinem KBG-Bezug ein paar Stunden reduzieren und das KBG für das halbe Jahr (von 30 bis 36 Monaten) beziehen. dafür muss er laut KK nur dann den Antrag rechtzeitig abgeben.

    die Karenz, also das Fernbleiben von der Arbeit, hat mit dem ja nichts zu tun. das muss er sich mit der Firma ausmachen, Kündigungsschutz hat er halt nach dem 2. Geburtstag keinen mehr.

    Mats hat das aber eh schon gut beschrieben.
     

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