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Kettenverträge

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von BuddhaLight, 7 März 2015.

  1. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Mein Wissenstand zum Thema: Zwei befristete Verträge hintereinander sind ok, dann ist aber Schluss, weil es dann schon ein Kettenvertrag wäre.
    Heißt das, dass nach zwei aufeinanderfolgenden Befristungen gar kein weiterer Vertrag mehr rechtens ist, auch kein unbefristeter?
    Und ist es nur dann ein Kettenvertrag, wenn es die selbe Position/Funktion bleibt? D.h. wenn der nächste (befristete) Vertrag zwar mit dem selben Arbeitgeber, aber eine andere Funktion betrifft, ist es wieder möglich?
     
  2. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Man kann einem ersten befristeten Vertrag keinen zweiten befristeten Vertrag folgen lassen.
    In einem normalen Dienstverhältnis.

    Es betrifft den Dienstgeber und den Dienstnehmer, die Funktion ist komplett egal. Es sind auch nicht 2 aufeinander folgende befristete Verträge möglich, wenn die Job-Beschreibung anders wird.

    Bei uns war das immer so: Befristeter Dienstvertrag für 3 Monate (davon erster Monat Probezeit) und danach wird das Dienstverhältnis automatisch unbefristet. Ich denke das entspricht dem Arbeitsrecht.
     
  3. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Oh, ich dachte, zweimal Befristung wär ok.
    Also nur einmal, hm.
     
  4. lina.kurbel

    lina.kurbel Nicht alles, was glänzt, ist Gold.

    Achtung allerdings, wenn du auf der Uni bist. Dort läuft alles anders, da ist es die Zeit (6 Jahre Vollzeit, 8 Jahre Teilzeit), die du mit vielen Kettenverträgen sein "darfst" – zumindest war es bis vor zwei, drei Jahren noch so!
     
  5. bluevelvet

    bluevelvet my mind is dangerous
    VIP: :Silber

    Für die Uni gibt es so viele verschiedene Klauseln wie Jobs, es macht einen Unterschied ob du prae- oder post-doc bist oder wissenschaftlich in einem über Drittmittel finanzierten Projekt arbeitest (bei letzterem kann man x-beliebig viele befristete Verträge hintereinander haben und wird trotzdem nicht unbefristet angestellt), usw.
    Bei einem über die Uni Wien angestellten post-doc ist es nach der Befristung zum Beispiel fast nicht mehr möglich überhaupt noch einmal zu verlängern (das wird allerdings nicht von allen Unis so gehandhabt), der prae-doc muss nach der Befristung ohnehin fertig mit dem Studium sein und so weiter. ;)
     
  6. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Das kann ich bestätigen (nicht, dass man das überhaupt müsste ;)). Eine Freundin arbeitet im AKH (MedUni) an einem mit "Drittmittel" finanzierten "Projekt" und zittert alle 3 Monate, ob ihr Vertrag wieder verlängert wird oder nicht.
     
  7. bluevelvet

    bluevelvet my mind is dangerous
    VIP: :Silber

    Ja, das ist immer für alle Involvierten eine angespannte Situation, andererseits wäre gerade im Bereich der Medizin, sowie der Naturwissenschaften Forschung ohne Drittmittel inzwischen nur mehr in einem bescheidenen Ausmaß möglich.

    Ein guter Artikel dazu:
    Montanuni, Boku und TUs liegen bei Drittmittel vorne - Uni - derStandard.at › Inland
     
    #7 bluevelvet, 7 März 2015
    Zuletzt bearbeitet: 7 März 2015
  8. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Das scheint auf der MedUni ein wenig anders zu sein. ;)
    Da zahlen die Pharmafirmen gerne dem Primar (immer noch meistens männlich) mit "Drittmitteln" seine Privatsekretärinnen. :wacky:
     
  9. Liselotte

    VIP: :Silber

    BuddhaLight gefällt das.
  10. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Danke für den informativen Link!

    "Möglich" ist immer fast alles. Allerdings wird eine mehr als einmalige Befristung bei einem allfälligen Prozess vor dem Arbeitsgericht in fast allen Fällen zu ungunsten des Dienstgebers entschieden. Die akzeptierten "sachlichen" Begründungen dafür sind im Normalfall sehr selten.
     
  11. Liselotte

    VIP: :Silber

    Eh. Aber wir wissen nicht worum es in der Ausgangssituation geht.

    Der Sinn der Kettenvertragsregel ist, dass der Dienstgeber nicht den Kündigungsschutz umgehen darf. Dh. ein unbefristetes Dienstverhältnis ist immer möglich.
     
    0xym0r0n gefällt das.
  12. lina.kurbel

    lina.kurbel Nicht alles, was glänzt, ist Gold.

    Auch da gibt es ein Limit. Nach der von mir oben genannten Zahl an Jahren müsste der Vertrag unbefristet abgeschlossen werden. Ansonsten ist's aus, auch wenn noch Geld und Arbeit da wäre.
     
  13. bluevelvet

    bluevelvet my mind is dangerous
    VIP: :Silber

    Dann wird eben eine Pause zwischen den Verträgen gemacht. Sooo schwieirg ist das nicht. ;)
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 8 März 2015)
    Das fällt auch unter Forschung :D
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 8 März 2015, Oberer Text geschrieben: 8 März 2015)
    Nachtrag: allerdings ist das Gedankenspiel zu den Drittmitteln eher theoretischer Natur, denn bis auf Großprojekte - mit denen ich keine Erfahrung habe - beträgt die Dauer im Regelfall ohnehin keine 8 Jahre. ;)
     
  14. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Und innerhalb eines befristeten Vertrags gibts keine Kündigungsregelungen? Nur einvernehmlich möglich?
     
  15. Liselotte

    VIP: :Silber

    Eine außerordentliche Kündigung (quasi Entlassung bzw. vorzeitiger Austritt) sind immer möglich. Eine ordentliche Kündigung muss im Vertrag explizit vereinbart werden. Ohne Kündigungsklausel im Vertrag ist eine vorzeitige Beendigung nur einvernehmlich möglich.
     
    0xym0r0n gefällt das.
  16. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Auch seltsam, dass eine Befristung die üblichen Kündigungskonditionen außer Kraft setzen kann.
     
  17. Liselotte

    VIP: :Silber

    Naja, das ist der Sinn einer Befristung.
    Ist im Mietrecht ähnlich.
     
  18. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Mhm.
    Hm.
     

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