1. Reden wir miteinander ...

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Kennt sich wer aus mit dem Nutzwert?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Katerina, 20 Januar 2009.

  1. Katerina

    Katerina Gast-Teilnehmer/in

    Hallo

    Es geht darum das wir in unseren neuen Wohnung (Genossenschaftswohnung) ein Kellerabteil zugeteilt bekommen haben.
    Vor 3 Woche habe ich den Kellerabteil gesehen und war zufrieden.
    Heute bekamen wir alle im Haus ein Schreiben das die Kellerebteile fasch zugeordnet wurden und wir nun alle tauschen müssen (Miete geht ab Februar los)
    4 müssen mit den anderen 4 den Kellerabteil tauschen.
    Also ging ich runter und traute meinen Augen nicht als ich mein eingentliches Kellerabteil sah. Ein minimaler Raum, schiefe Wand und ganz furchtbar.

    So und nun frag ich mich wie es das gibt das alle 8 Parteien verschiedene Kellergrößen haben. Im Schreiben steht das die Kellerfläche in der Nutzwertabrechnung anteilig enthalten ist. Damals wurde mir aber gesagt das der Keller in der Miete nicht enthalten ist.
    Kenn mich echt nicht aus.
    Wieso hat jetzt der Nachbar mit der kleineren Wohnung und dem riesen Garten den großen Keller und ich mit einer viel größeren Wohnung wo ich ja viel mehr Genossenschaftsanteil und mehr Miete zahle nun den um fast 3m² kleineren Keller (wenn man es so bezeichnen kann).

    Was geneu ist jetzt der Nutzwert und warum stimmt dann die Abrechnungen nicht mehr wenn ich ja angeblich für die Kellerfläche nichts zahle?

    Bitte kann mir da jemand weiterhelfen? Ich finde das einfach nich fair. Es ist ein ganz neuer Bau.
     
  2. hati11

    hati11 Gast-Teilnehmer/in

    Also zum Thema Nutzwert: Der Nutzwert setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Der Nutzwert bezieht sich immer auf eine Vergleichswohnung in der selben Anlage. Diese Vergleichswohnung hat den Regelnutzwert 1/m² Wfl. Ein Kellerabteil, sofern es kein Erdkeller ist hat den Regelnutzwert 0,3/m². Ein KFZ Abstellplatz hat den Wert 0,6/m² und ein Garten 0,2/m². +- Zu oder Abschläge für diverses.
    Jetzt multiplizierst du alles mit den jeweiligen Flächen und addierst es.
    Also wenn deine Wohnung 100m² hat dann 100x1, Garten 50m² dann 50x0,2 usw
    Dann hast du den Nutzwert. Hier kannst du auch vergleichen um wieviel dein Nutzwert höher wäre wenn du das 3m² größere Abteil bekommen hättest. Wenn ich davon ausgehe dass dein jetziges Kellerabteil 3m² hat, dann hat sich dein Nutzwert um 0,72 Punkte verringert.
    Bringen würde es dir nur etwas wenn im Mietvertrag die Größe des Kellerabteils steht und dann nur bedingt.
     
  3. Nici-06

    Nici-06 Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    noch ein Erklärungsversuch. Bei uns werden die angefallenen Betriebskosten der gesamten Anlage lt. Nutzwert auf die einzelnen Wohnungen aufgeteilt. Berechnungsgrundlage für den Nutzwert ist die Größe der Wohung und weitere Faktoren die die Wohnung auf- und abwerten (Abstellräume, Dachschrägen, Balkone, Eigengarten, Keller und und und).

    Ärgerlich, dass Du jetzt einen kleinen Keller hast. Alleine wegen Gartenmöbel, Rasenmäher & Co haben Wohnungen mit Garten häufig einen größeren Keller.

    Schau mal in die Verträge. Zahlst Du Miete lt. Nutzwert oder lt. m² und frag bei der Hausverwaltung wie die Betriebskosten abgerechnet werden (NW oder m²). So kannst Du rausfinden was und wofür Du jetzt tasächlich bezahlst.

    Es ist eben ein Problem wenn die Keller falsch vergeben waren. Dein altes Kellerabteil gehört offenbar lt. Grundbuch zu einer anderen Wohnung. Das wird zu einem Problem wenn diese Wohnung verkauft wird und der Käufer den gekauften Keller nicht nutzen kann (weil Deine Sachen drinnen sind).

    LG
     

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