1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

keine WAFF Förderungen für Akademikerinnen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Chilli99, 22 März 2011.

  1. Chilli99

    Chilli99 Gast-Teilnehmer/in

    Stimmt es, dass Akademikerinnen keinerlei Förderungen vom WAFF erhalten? Habe 2007 mein BWL Studium abgeschlossen und bin wieder wissenshungrig :D
    Aber weiterführende, passende Aus- und Weiterbildungen kosten einiges an Geld; da wäre ein kleiner Zuschuss (ich erwarte ja keine komplette Übernahme der Kosten) schon nett.
    Habe schon einen Beratungstermin für Anfang Mai beim WAFF Nova - es wäre nur nett zu wissen, auf was ich mich einstellen kann/muss.

    Chilli
     
  2. edelfee

    edelfee Gast

    stimmt sicher nicht. bin juristin und habe schon solche waff-förderungen damals bei meinen berufs-fachkursen in anspruch genommen.
     
  3. HeidelBaer1206

    HeidelBaer1206 Gast-Teilnehmer/in

    Habe die waff Förderung beim Wiedereinstieg nach der karenz bekommen (Mag.Dr.)
     
  4. lui

    lui Gast-Teilnehmer/in

    habe ebenfalls förderung bekommen. u.U. muss man eben begründen, weshalb man durch welche weiterbildung danach das arbeitsleben mit kind besser/anders bewältigen kann.
     
  5. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    der waff hat versch. fördermodelle mit versch. voraussetzungen.

    beim waff frech zb.: Sofern „frau” maximal eine berufsbildende mittlere Schule besucht hat oder maximal über eine abgeschlossene Lehre verfügt, kann der waff notwendige und im Bildungsplan festgelegte Weiterbildungsmaßnahmen bis zu einem Maximalbetrag von € 3.700,- bzw. 90 % der Kurskosten fördern.

    beim weiterbildunskonto: Wer wird gefördert?

    •ArbeiterInnen, Angestellte, Vertragsbedienstete
    •Geringfügig Beschäftigte
    •Freie DienstnehmerInnen nach ASVG
    •Lehrlinge
    •Arbeitslose (beim AMS Wien gemeldet)
    •Personen, die beruflich wieder einsteigen möchten
    •Personen in Eltern- oder Bildungskarenz
    •Präsenz- oder Ausbildungsdienstleistende und Zivildiener
    •SozialhilfeempfängerInnen
    •Neue Selbstständige (das sind Personen, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz gemäß § 2 (1) Zif. 4 GSVG, versichert sind)
    •NeuzuwanderInnen mit "Niederlassungsbewilligung beschränkt"
    Nicht gefördert werden alle anderen Selbstständigen, sowie BeamtInnen, StudentInnen, SchülerInnen und PensionistInnen.


    steht aber eh alles auf der waff hp.
     
  6. amanin

    amanin Gast

    WAFF hat mir mal gesagt das Sie nur Berufstätige fördern.
     
  7. Yanira

    Yanira Gast

    Das stimmt!

    Nur diese beiden Punkte sind für Arbeitslose interessant:

    Wie hoch ist die Förderung? Der Maximalbetrag kann im Zeitraum von zwei Kalenderjahren in mehreren Teilbeträgen oder auf einmal beantragt werden.

    • 50 % der Kurskosten, max. € 200,–
    • 50 % der Kurskosten, max. € 300,–, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kurs- bzw. Semesterbeginns entweder
      • Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, Weiterbildungsgeld, Altersteilzeitgeld) beziehen,
      • in Eltern- oder Bildungskarenz sind oder
      • Sozialhilfe bekommen.
    • 80 % der Kurskosten, max. € 450,–, wenn Sie einen Hauptschul- oder Lehrabschluss erwerben, die Werkmeisterprüfung oder die Berufsreifeprüfung ablegen wollen.
    Bei Waff Nova (Wiedereinsteiger) ists viell. anders, aber da kenn ich mich nicht aus. :eek:
     
  8. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    amanin, dass kommt wahrscheinlich drauf an welche förderung du willst. Beim weiterbildungskonto ist e egal.

    Bei waff nova, nach der karenz, war ich arbeitlos. Also kein problem, dass ist aber schon fünf jahre her, weiss nicht ob sich da was geändert hat.

    Dann gibts noch ein nov, dass ist wnn man schon den wiedereinstieg in die arbeitswelt geschafft hat, sprich fu musst berufstätig sein. Das hsb ich vor drei jahren gemacht.
     
  9. amanin

    amanin Gast

    Ich bin keine Wiedereinsteigerin. Ich habe leider andere Probleme :(
     
  10. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    hast du dich vom waff beraten lassen? die wissen am besten welche förderung für dich in frage kommt.

    ist das waff überhaupt für dich zuständig, sehe du bist aus nö?
     
  11. amanin

    amanin Gast

    Damals schon ;)
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden