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Keine Vorrückungen !?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Nanderl80, 27 Juni 2011.

  1. Nanderl80

    Nanderl80 Gast-Teilnehmer/in

    Gibt es das, dass man keine Vorrückungen alle paar Jahre bekommt sondern nur eine Inflationsanpassung ?

    Mein Mann bekommt seit 5 Jahren das selbe Brutto Gehalt deshalb frage ich .....
     
  2. marpha

    marpha Gast-Teilnehmer/in

    Verstehe deine Frage nicht ganz? Ist dein Mann Beamter?
     
  3. Nanderl80

    Nanderl80 Gast-Teilnehmer/in


    Nö Arbeiter ... ich hab alle 2 Jahre Gehaltliche Vorrückungen ... bekomm also alle 2 Jahre a bisserl mehr Gehalt.
     
  4. Dani2k

    Dani2k Gast-Teilnehmer/in

    das ist nicht bei jedem im vetrag so festgelegt. es gibt firmen da geht das nicht automatisch sondern er muss um eine gehaltserhöhung ansuchen ;)
     
  5. Lilawelle

    Lilawelle Gast-Teilnehmer/in

    Vorrückungen sind normalerweise nur im Staatsdienst üblich, bzw. sehen manche Kollektivverträge (z.B.: Bankenkollektiv) fixe Vorrückungen vor. Wenn Dein Mann Arbeiter ist, wird er sich seine Gehaltserhöhung wohl mit dem Chef aushandeln müssen.
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Je nachdem welchem Kollektivvertrag er unterliegt, sollte er die kollektivvertraglichen Erhöhungen erhalten.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  7. Lisi00017

    Lisi00017 Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab mal gehört, wenn man mehr als der Kollektiv vorsieht verdient, dass es dann keine Vorrückungen gibt.

    Aber, wie gesagt ich hab das nur mal gehört und lege für diese Antwort nicht die Hand ins Feuer.
    Lg
     
  8. marieclaire

    marieclaire Gast-Teilnehmer/in

    wurde mir von der AK bestätigt .... war in meinem letzten Job der Fall, mehr als Kollektiv verdient, deswegen keine jährliche Anpassung
     
  9. Belico

    VIP: :Silber

    Wenn er in einer Stufe ist, wo er nicht mehr weiterrücken kann, dann rückt er nicht mehr weiter.
    Dann gibts jährlich nur mehr die kollktivvertragliche Erhöhung oder VB.
    Welche Branche ist er denn?
     
  10. Nanderl80

    Nanderl80 Gast-Teilnehmer/in


    wenn man dann aber an der Kolletivgenze ist müsst man dann wieder vorrücken oder !?
     
  11. ellela

    ellela Gast

    Wohin soll er denn vorrücken wenn er an der Grenze ist?

    Es gibt folgende Möglichkeiten:

    1. Er ist über KV bezahlt.
    2. Er hat die höchste Stufe des KV erreicht.
    3. Er hat einen KV der nur alle paar Jahre einen Vorrückung vorsieht. (wie zB der alte IT-KV)
    (4. Er arbeitet in einer Branche wos keinen KV gibt, allerdings fällt mir da grad nichts ein)
     
  12. tartoletta

    tartoletta Gast

    gabs da nicht mal eine sog. ist-lohn-erhöhung?
     
  13. ellela

    ellela Gast

    Auch das hängt vom KV bzw. den Dienstverträgen ab. Kann sein, muss nicht sein. Manchmal ist es auch nur vorgesehen, dass die Überzahlung aufrechtbleiben muss (dh. nur der kollektivvertragliche Mindestansatz wird erhöht) manchmal ist es auch zulässig, dass die Überzahlung "aufgefressen" wird.
     
  14. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    z.B. Beim IT-KV gibt es keine Ist-Lohnerhöhungen. Wenn du da über KV entlohnt wirst und der Chef nicht mehr springen lassen will, stehst du jahrelang am selben Gehalt, bis dich der KV eingeholt hat, was möglicherweise nie passiert.
     
  15. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    Das mit dem Aufsaugen der Überzahlung ist grenzwertig: leider hat sich auch bei der AK ein OHG-Urteil nicht durchgesprochen, welches ungefähr so lautet: das Aufsaugen ist erlaubt, wenn es mit dem Dienstnehmer vereinbart ist und zeitlich begrenzt (OHG sieht da 5 Jahre vor). Ansonsten ist das Aufsaugen nicht gestattet.

    SG
    IE
     
  16. nickii79

    VIP: :Silber

    wenn er arbeiter ist, kriegt er normalerweise keine vorrückungen. du meinst wohl biennalsprünge - die kriegen nur angestellte (lt kv)
     
  17. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    Und hier der link

    http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...=JJT_19990518_OGH0002_008OBA00173_98V0000_000

    SG
    IE
     
  18. MissDistrict

    MissDistrict Gast-Teilnehmer/in

    Im IT KV gibt es aber heuer eine Ist-Lohn Erhöhung. Bisher hat es nur eine Mindestlohnerhöhung gegeben. Wenn er also mehr verdient als KV Mindestlohn, dann wurde die jährliche Mindeslohnerhöhung duch seine Überzahlung aufgesaugt.
    Heuer gibt es aber eine Ist-Lohn Erhöhung, dh egal wie viel er verdient, es gibt eine Erhöhung von ich glaube 1,9% des Istlohnes.
     
  19. Eliza1969

    Eliza1969 Gast-Teilnehmer/in

    Richtig. Es wäre hilfreich, den KV zu wissen.
    Außerdem bekommt ein Arbeiter kein Gehalt, sondern Lohn.
     

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