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Keine Krankenversicherung nach Bezug des KBG Variante 12+2

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von saandy, 12 Oktober 2011.

  1. saandy

    saandy Gast-Teilnehmer/in

    Hallo an alle Mamis und werdenden Mamis :wave:,

    Ich hätte eine Frage an euch lieben und hoffe,jemand von euch kennt sich ein bissl damit aus.
    Ich bin nämlich momentan in einer finanziell, sehr brenzlichen Situation.:(

    Allerdings finde ich,dass Kopf hängen lassen und Depressionen die Situation noch verschlimmern und man den Tatsachen ins Auge sehen muss.:augenreib:

    Ich habe es vielleicht schon in einigen meiner Beiträge erwähnt,dass ich zu Beginn meiner Schwangerschaft meinen geringfügigen Job kündigen musste,da die Arbeit für mich körperlich anstrengend wurde und das dort arbeitende Personal weder freundlich noch verständnisvoll auf meine Neuigkeit reagiert hätte.
    Ich arbeitete als Kellnerin und hatte sogar schon vor meiner Schwangerschaft vor zu kündigen.Ich arbeitete genau ein halbes Jahr dort und kündigte Ende April.

    Dadurch,dass ich nur gerinigfügig angemeldet war, und ich noch nie ein ganzes Jahr wo Vollversichert gearbeitet habe,habe ich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.

    Zur gleichen Zeit,als ich gekündigt habe,habe ich auch mein Studium abgebrochen,da es doch nicht meinen Vorstellungen entsprach.Im März 2012 werde ich jedoch wieder beginnen zu studieren,allerdings ein anderes Fach.

    Zu meinem Problem zurück..

    Ich bin auch verheiratet,allerdings mit jemanden,der ein kleines,großes Problem mit dem Visum hat.Da sein Aufenthaltstitel von meinem Einkommen abhängt und da ich momentan kein Einkommen habe,ist es ziemlich schwierig für uns.
    Ich musste mich also bei der MA 40 melden und Mindestsicherung beantragen.
    Mein Mann wird also in meinem Haushalt nicht dazugezählt.Er kann mit anderen Worten gar nichts tun um mich finanziell zu unterstützen,da er nichtmal arbeiten darf noch beim AMS gemeldet sein darf.:eek:

    Thema AMS:
    Ich selbst war auch beim AMS,da es ja für die Beantragung Mindestsicherung erforderlich war.Jedoch hat mich das AMS als unvermittelbar abgestempelt und mich somit wieder abgemeldet,weil ich ja schon schwanger war.:grrbrr:
    Ich hätte wirklich gerne noch gearbeitet,aber leider gaben sie mir keine Chance.

    Auf jeden Fall bin ich momentan durch die Meldung bei der MA 40 versichert,aber wie sieht es aus,wenn ich das KBG mit Variante 12+2 beziehen will?

    Dann habe ich weder Anspruch auf Geld bei der MA40,noch kann ich mich beim AMS melden,da ich kurz nach der Geburt mich nicht sofort in die Arbeit stürzen kann.Zumindest plane ich 3 Monate lang eine Babyauszeit zu nehmen.Wo bin ich dann also versichert??:confused:

    Es beunruhigt mich schon sehr,dass diese ganzen Probleme jetzt bald auf mich zukommen werden,aber ich hoffe es gibt eine Lösung.:(:eek:


    Ich hoffe ihr könnt mir da vielleicht ein bisschen weiterhelfen.


    Liebe Grüße :hug:
     
  2. Notiz

    Notiz Gast-Teilnehmer/in

    Hast du genau das nicht schon vor ein paar Wochen gepostet?
    Und wurde dir da nicht geraten, dass dein Mann sich um das Kind kümmert und du Vollzeit arbeiten gehst?

    Den letzten Absatz mit den 3 Monaten versteh ich nicht.. wenn du 12+2 hast, bist du 12 Monate zuhause (+2). Was meinst du mit "nicht gleich nach der Geburt arbeiten sondern 3 Monaten Babyzeit"?
     
  3. alwi

    alwi Gast-Teilnehmer/in

    bei 12+2 bekommst du bis dein Kind 12 Monate alt ist Kinderbetreuungsgeld und bist versichert.
    Wenn dein Kind ein Jahr ist musst du entweder arbeiten gehen bzw. dem Arbeismarkt zur Verfügung stehen oder dich selber versichern bzw. was ja bei dir dzt. nicht geht dich bei deinem Mann mitversichern.
     
  4. Kunigunde

    Kunigunde Gast-Teilnehmer/in


    Die Problematik die du hier Beschreibst ist mit Sicherheit etwas zu komplex als sie befriedigend mit Hilfe eines öffentlichen Forums zu lösen.

    Was soll dir die einkommensabhängige Variante denn viel bringen? 80% vom letzten Einkommen klingt ja recht nett, aber du hast ja defakto kein "letztes Einkommen" welches attraktiv genug für für diese Variante wäre? Wichtiger für dich wäre herauszufinden, ob dir Wochengeld zusteht, wie hoch das sein wird etc.

    In zweiter Linie für dich wichtig, wäre sicherlich auch die verschiedenen Einkommensgrenzen, die die Zuverdienstmöglichkeiten während der Elternkarenz regeln. Beim einkommensabhängigen KBG läge dieser Zuverdienst bei maximal 5800 EUR im JAHR. Bei den restlichen vier Pauschalvarianten liegt die Zuverdienstgrenze bei 60% der Einkünfte des Kalenderjahrs vor der Geburt oder mindestens 16.200 EUR. Desweiteren gibts bei den Pauschalvarianten die möglichkeit eines Zuschusses für 12 Monate von 180 EUR monatlich.

    Erkundige dich doch einmal bei der Arbeiterkammer, vielleicht wirst du dort umfassender beraten und kannst eine bessere Lösung für eure Familiensituation finden.

    Die Möglichkeit, das dein Mann die Kinderbetreuung übernimmt und du arbeiten gehst ist natürlich auch eine recht denkbare Lösung. - Das wichtigste ist ja schließlich, das ihr nicht am Hungertuch nagen müsst.
     
  5. SuesseMaus87

    SuesseMaus87 Gast-Teilnehmer/in

    bei 12+2 heißt es ja "mindestens 1000€" oder? *gradnedsicherbin*

    würd aber auch dann karenz tauschen, sobald du arbeit hast,..
     
  6. Kunigunde

    Kunigunde Gast-Teilnehmer/in

    aus der Broschüre vom Bundesministerium

    Einkommensabhängige Variante

    Neben den allgemeinen Vorraussetzungen muss in den sechs Monaten vbor der Geburt eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. Einer solchen Erwerbsmäßigkeit gelichgeestellt sind Zeiten des Wochengeldbezuges .... Ebenfalls gelichgestellt sind Zeiten der Gewährung einer Betriebshlfe oder von Wochengeld für Selbstständige.

    Das einkommensabhängige KBG beträgt 80 % des Wochengeldes bzw. des fiktiven Wochengeldes. Die Krankenkasse berechnet automatisch die Einkünfte des Kalenderjahres VOR Geburt des Kindes, in dem kein KBG bezogen wurde (Einkommenssteuerbescheid), so kann sich der Betrag erhöhen (=Günstigkeitsrechnung).

    Wichtig: Es gibt KEINEN Mindestbetrag, kommt weniger als 1000 EUR raus, kann auf die pauschalvariante von 1000 EUR umgestiegen werden.



    @ TE Stellerin: Wissen ist Macht, Unwissen Ohnmacht. - Besorg dir die Broschüre unter www.bmwfj.gv.at - dort steht alles Wissenswerte genau beschrieben drin.
     
  7. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    nein, heißt es eben nicht! Das ist eine eigene Variante 12+2 mit etwa EUR 1.000 pro Monat. Beantragt man die einkommensabhängige, obwohl klar ist, dass weniger als 1000 Euro rauskommt, dann dauert die Überprüfung der KK lange, dh man muss uU länger warten, bis die das fertig bearbeitet haben (bis dann auf einen Steuerbescheid gewartet wurde und dann einmal das Umstiegsformular kommt etc.).

    Und was meinst du mit "Karenz tauschen"? Karenz = Freistellung von der Arbeit. Was willst du da tauschen? Außerdem hat sie keine Arbeit, ist und wird also nicht in Karenz sein. Bezug von Kinderbetreuunggseld ist etwas anderes! Das gibt es auch für Hausfrauen, also Frauen ohne Job (die daher auch nicht in Karenz sind). Aber auch beim Kinderbetreuungsgeld kann man nichts tauschen: steht ja fett überall: die gewählte Variante kann nicht geändert werden! Also vorher gut überlegen und dann erst Variante wählen bei der Antragstellung.

    Zusätzlich kann man die Beihilfe zum pauschalen KBG beziehen, wenn man selbst nur max. geringfügig dazuverdient und der andere Elternteil auch nichts oder nicht viel verdient. Ist aber viell. ein Problem, wenn man viel verdienen muss für den Aufenthaltstitel des Mannes (ist er eigentlich jetzt illegal da? Oder ist er Asylwerber? Was ist da eigentlich das Problem?)

    LG
    S.
     
  8. Knusperflakes

    Knusperflakes Gast-Teilnehmer/in

    Vielleicht meinst Du nicht die gehaltsabhängige Variante (wie hier alle annehmen) sondern die mit 1000 Euro pro Monat für 12+2 Monate??

    Solange Du KBG beziehst bist Du versichert.

    Kann Dein Mann überhaupt beziehen, von wo kommt er denn?

    Aber was hier schon geschrieben wurde: dein Fall ist SEHR komplex, geh zur AK oder zur GKK und lass Dich beraten, das ist sicher gescheiter als viele Meinungen und Halbwahrheiten hier...

    @Silvie (Deinen Beitrag hab ich erst gelesen, als meiner fertig war): mit "tauschen" wird wahrscheinlich gemeint, dass die TE arbeiten geht und der Vater bezieht. Das geht ja schon... aber wie Du richtig schreibst ist "Karenz" nicht der richtige Ausdruck, weil es für die TE mangels Job keine Karenz gibt.

    Also... man sieht schon... selbst Leute, die meinen, sich auszukennen, verwenden nicht automatisch die richtigen Bezeichnungen... also ab zu einer professionellen Beratung!!!
     
  9. alwi

    alwi Gast-Teilnehmer/in

  10. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Der Vater hat keinen Anspruch auf irgendwelche österreichischen Leistungen und daher auch nicht auf Familienleistungen, dafür muss man sich legal in Ö aufhalten (also mit einem Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - diesen hat er nicht, wie sie schreibt und in anderen posts geschrieben hat).

    Also mit dem Kindesvater tauschen, im Sinne, sich beim Bezug des KBG abwechseln, geht in dem Fall nicht. Das geht nur, wenn der Kindesvater auch alle Voraussetzungen (selbst) erfüllt.

    LG
    S.
     
  11. Kunigunde

    Kunigunde Gast-Teilnehmer/in

    Dann hat sie eh nur die option, das sie im Rahmen der Zuverdienstgrenze arbeiten geht, das KBG bezieht und der Vater während ihrerer Arbeitszeit die Kinderbetreuung übernimmt.

    Viel Kraft für diese Zeit und guckt´s das aus der Situation rauskommt´s auf die Dauer ist das ja auch kein lebenswertes Leben.
     

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