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Keine Familienbeihilfe und KBG von Österreich

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Stefanie30, 19 Januar 2011.

  1. Stefanie30

    Stefanie30 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo zusammen!

    Ich war heute mit meinem 2 1/2 Monate alten Sohn beim Arzt - Diagnose Liegeschädel ... als ob das aber nicht genug wäre, wurde seine Versicherungskarte nicht anerkannt - somit besteht kein Versicherungsschutz bei der GKK ... Ich also zur Krankenkasse gedüst um nachzufragen was da schief gelaufen ist - Antrag für KBG wurde fristgerecht gestellt und müsste mittlerweile beareitet sein.

    Auf der GKK meinten sie zu mir, da der Vater Deutscher Staatsbürger ist und in Deutschland lebt und arbeitet - Deutschland zuständig ist dass ich KBG bekomme. (Er plant nach Österreich zu ziehen, aber ohne Job möchte er das natürlich nicht - somit zieht er erst zu mir wenn er hier Arbeit gefunden hat)

    Ich war bis zum Beginn des Wochengeldes befristet beschäftigt, danach in Mutterschutz - (ich bin Österreicherin - schon immer gewesen) und jetzt wird mir aufgrund meiner "Arbeitslosigkeit" das Kinderbetreuungsgeld in Österreich verweigert .. Ich muss also in Deutschland Geld beantragen (mir wurde jetzt schon gesagt - dass das eine Weile dauern kann bis das dann läuft) und auch der Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich wird mir entzogen.

    Ich meine, ich lebe in Österreich, mein Kind wohnt bei mir .. da ist doch was verkehrt oder? Was wäre wenn ich zum Vater keinen Kontakt hätte? Angeblich kommt hier das EU-Recht was eben diesen umständlichen Weg bestimmt.

    Jetzt soll ich am Freitag mit dem Kleinen ins Krankenhaus zur Physiotherapie wegen des Kopfes und kann aber nicht - da meine Versicherungskarten nicht mehr gelten und wir zur Zeit nicht versichert sind ..

    Meine einzige Lösung war jetzt - wieder geringfügig (mit Morgen) zu arbeiten - damit ich hier mein Geld erhalte .. aber das kann doch auch nicht die Lösung sein ...

    Ich mein, das ist doch die Härte oder? :confused:

    Hat jemand schon mal ähnliches erlebt oder so?

    Danke fürs zuhören!

    Lg Stefanie
     
  2. muell23

    muell23 Gast

    Ist dein Kind Österreicher oder Deutscher??

    Ich würde halt nochmals bei einer übergeordneten Stelle anrufen und nachfragen, so ganz kann ichs nicht glauben, dass dein Kind nicht versichert ist.
     
  3. Stefanie30

    Stefanie30 Gast-Teilnehmer/in

    Mein Kind ist Österreicher ... Ja ich weiß nicht mehr wo ich noch nachfragen soll .. hab schon beim Familienservice des Bundesministeriums angerufen - aber die Dame hat auch nur gesagt - "ja das ist hald so" .. Mir fehlt da grad irgendwie die Logik ... hmm ..

    Lg Stefanie
     
  4. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Anspruch auf KBG hast Du, wenn Dein Kind Anspruch auf Familienbeihilfe hat. Den hat es nur, wenn es keinen gleichartigen Anspruch in D hat (§ 4 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz).
     
  5. Stefanie30

    Stefanie30 Gast-Teilnehmer/in

    Ja aber wieso sollte er Anspruch in D haben - wir wohnen dort ja nicht ... das versteh ich nicht .. ich bin doch hier gemeldet, ich arbeite hier usw. und ich bin seit 30 Jahren Österreichischer Staatsbürger .. und mein 1. Kind und auch mein 2. Kind sind in Österreich geboren ...
     
  6. muell23

    muell23 Gast

    Wie kanns den haben - oder hab ich überlesen, dass die beiden verheiratet sind, dann wär aber auch das Kind Deutscher.

    So geht doch alles nach der Mutter,
     
  7. MCPNE

    MCPNE Gast-Teilnehmer/in

    Warum hast du jetzt erst das KBG beantragt?
     
  8. Stefanie30

    Stefanie30 Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab das KBG im Dezember beantragt - noch bevor das Wochengeld abgelaufen ist.
     
  9. Schaf76

    Schaf76 Gast-Teilnehmer/in

    hab dir eine pn geschickt!
     
  10. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Das wundert mich auch, ich kenn mich aber im deutschen Recht gar nicht aus. Hm, vielleicht rufst Du mal bei der dt. Botschaft an, vielleicht können die Dir weiterhelfen.
     
  11. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Das war der einzige Ausschlussgrund, den ich mir vorstellen konnte. :)
     
  12. Ich würd sagen Deutschland ist für die Familienhilfe (Kindergeld) zuständig und Österreich fürs KBG. Vorerst würd ich das Kind übern Vater versichern, das geht rückwirkend auch noch.
     
  13. Stefanie30

    Stefanie30 Gast-Teilnehmer/in

    Ja aber das kanns doch nicht sein - dass ich, jetzt wo der Mutterschutz abgelaufen ist - zum Arbeiten gezwungen bin, damit ich österreichisches Kinderbetreuungsgeld erhalte - und das nur weil der Vater Deutscher ist ...

    Wie gesagt, ich bin Österreicherin - nicht Deutsche (das war ich auch nie!) und er ist Deutscher ...
     
  14. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Bist Du in Ö gemeldet?
     
  15. Stefanie30

    Stefanie30 Gast-Teilnehmer/in

    ja klar
     
  16. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Jetzt versteh ichs eigentlich gar nicht mehr. :confused:
    Wurde Dir vom Ministerium ein Grund genannt?
    Edit: hast Du einen Schrieb von der GKK, dass Dir das KBG nicht zusteht?
     
  17. muell23

    muell23 Gast

    Seid ihr verheiratet??

    Denn eigentlich ist die Staatsbürgerschaft egal. meine Nachbarin ist aus der Slowakei und bekommt auch die österr. FBH und das österr. KBG.

    Also wenn du vorher gearbeitet hast, du und dein Kind öster. Staatsbürger seid, du nicht verheiratet bist, dann sollstest du es anstandslos bekommen.

    Anders siehts es aus, wenn es ein eheliches Kind wäre - aber dann stimmt die österr. Staatsbürgerschaft des Kindes nicht.
     
  18. Familienhilfe hat was mit der Einkommenssteuer zu tun. Sprich, wenn die Familie in Deutschland Steuern zahlt, auch wenn ihr hier wohnt, muss Deutschland auch die Familienbeihilfe zahlen. Nur das KBG versteh ich nicht ganz, das müsste eigentlich Österreich zahlen.
     
  19. paraskewi

    paraskewi Gast

    bist du verheiratet? ich dachte immer jede österreicherin bekommt kbg unabhängig von arbeit?
     
  20. susal13

    susal13 Gast

    :confused:


    Wenn Du Österreicherin bist, das Kind Österreicher ist, hier geboren ist usw müsstest DU normal schon das Österreichische Kindergeld bekommen , das hat mit dem Vater der Deutscher ist rein gar nix zu tun!

    Geh aufs Finanzamt und klär das, mach denen klar , dass ihr Österreicher seid und keine Deutschen!
    ;)
     

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