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kein Wochengeld bei geringfügiger Beschäftigung ???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von DIE, 18 September 2010.

  1. DIE

    DIE Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    mal eine Frage.
    Habe ich das tatsächlich richtig verstanden: wenn ich geringfügig beschäftigt bin und NICHT selbstversichert sondern mitverichert habe ich kein Anspruch auf Wochengeld ??? :eek: (Telefonische Auskunft bei der WGKK)
    Ich meine sind nur 360 Euro im Monat aber ich DARF dann ja nicht arbeiten und stehe ohne Einkommen da... :boes:

    Gibt es das?
     
  2. Mausal79

    Mausal79 Gast-Teilnehmer/in

  3. Tanja2412

    Tanja2412 Gast-Teilnehmer/in

    Als geringfügig Beschäftigte muss das Einkommen mindestens 366,- Euro im Monat betragen. Wenn du verheiratet bist, ist es ganz einfach dich beim Mann mitversichern zu lassen. Sonst kannst du dich selbst versichern und das kostet ca. 50 Euro im Monat. Ich habs gsd überschritten und musste mich nicht selbstversichern. Das ist der Dank dafür das man arbeiten geht. Wenn man arbeitslosen Geld bekommt, bekommt man schon Wochengeld. :boes:
     
  4. Nelle170

    Nelle170 Gast

    Doch hast du genau so .. nur beim stuerausgleich wirst ins leere schaun !
    So wars bei mir !
    Lg nelle
     
  5. Zwergenmann

    Zwergenmann Gast-Teilnehmer/in

    Du bekommst tatsächlich nur dann Wochengeld, bei geringfügiger Beschäftigung, wenn Du dich selbst versichert hast! Leider ......
     
  6. sabineh

    sabineh Gast-Teilnehmer/in

    Genauso ist es.
    Alles Liebe
    Sabine
     
  7. Mari

    Mari Gast-Teilnehmer/in

    und wenn du in karenz bist und das kindergeld vor dem muschu ausläuft, kriegst auch gar nix. :boes:

    immer die die eh nix kriegen, kriegen dann erst recht nix.
     
  8. Es reicht aber, wenn du dich erst kurz vor dem Mutterschutz selbst versicherst. Dann musst du einmal die 50€ zahlen für die Versicherung. Das ist wenigstens das Geld wert, wenn du dafür dann Wochengeld bekommst. Während dem Wochengeldbezug zahlt du für die Krankenversicherung nichts.
     
  9. girasole84

    girasole84 Gast-Teilnehmer/in

    ja, das gibt es leider! da du geringfügig versichert bist und somit nichts in die kasse einzahlst! auch wenn dein arbeitsvertrag vier monate vor der geburt endet, kriegt man kein wochengeld, weil man bis drei monate vor der geburt beschäftigt sein muss (war bei mir so der fall... mein arbeitgeber hat mich dann freundlicherweise noch ein bissl länger beschäftigt, damit ich wenigstens wochengeld bekomm)

    das einzige was dir da übrig bleibt ist zum sozi zu gehen.. falls du ihn wien wohnst ist dies ein leichtes, weil dus (NUR) in wien nicht zurückzahlen musst!
     
  10. Maja821

    Maja821 Gast-Teilnehmer/in

    Ich arbeite auch geringfügig und versichere mich zusätzlich selbst. Und wenn ich arbeitslos wär, würde ich auf jeden Fall mehr Geld im Mutterschutz bekommen. :( Fürs Arbeiten neben dem Studium bestraft zu werden ist echt super!

    LG
     
  11. Dianna

    Dianna Gast-Teilnehmer/in

    Bitte genauer? Sozialhilfeleistungen sind doch rückzahlbar, gegenüber AMS und Notstandshilfe, welche Versicherungsleistungen darstellen.

    Wo ist das aufgeführt mit dem "nicht zurückzahlen in Wien"?

    Ist das nicht ungerecht den Bundesländern gegenüber?
     
  12. DIE

    DIE Gast-Teilnehmer/in

    Nee krieg ich auch nix, meinMann verdient "zu viel" :D
     
  13. DIE

    DIE Gast-Teilnehmer/in

    Danke euch sehr für eure Antworten !!!
    Dieser Staat regt mich gerade mal wieder zum :boes:an. Ich werde michalso schnell noch selbstversichern gehen.
    Danke und baba:wave:
     
  14. Express

    Express Gast-Teilnehmer/in

    Da man als geringfügig Beschäftigte normalerweise NUR Unfallversicherung zahlt hat man auch keine Ansprüche. Daher die Sache mit der Selbstversicherung.

    Da Wochengeld eine Versicherungsleistung ist, ist nicht der Staat der Böse sondern man entscheidet eben selber ob man sich nun versichern will oder nicht. Zahlt man die Versicherung hat man Anspruch, zahlt man sie nicht hat man keinen, also was ist da jetzt so ungerecht?
     
  15. Nikki

    Nikki Gast-Teilnehmer/in

    ich glaube du meinst MAXIMAL. man kann auch geringfügig beschäftigt sein und weniger als 366 verdienen. 366 ist die geringfügigkeits-obergrenze (die jedes jahr um ein paar euro erhöhrt wird).
     
  16. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    genau, und so passt es ja auch. Wer nichts einzahlt ins Versicherungssystem, bekommt eben auch keine Versicherungsleistungen. Böse ist da niemand...
     
  17. girasole84

    girasole84 Gast-Teilnehmer/in

    das ist im sozialhilfegesetz.. wien ist das einzige bundesland, dass die sozialhilfe nicht als unverzinsten kredit sieht und folglich nicht zurück verlangt.
    hier in wien hat man auch als vollzeitstudent mit studienbeihilfe anspruch auf die hälfte der sozialbehilfe.. das sind alles fakten im gesetz, nur sagt einem das keiner...
     
  18. LiLa

    LiLa Gast-Teilnehmer/in

    kriegt man dan eigentlich wochengeld wenn man

    -> arbeitslosengeld oder notstandshilfe bezieht und nebenbei geringfügig arbeitet (dann zahlt man ja auch selber keine versicherung ein, das läuft ja übers ams)

    :confused::confused:

    sorry das ich deinen thread missbrauche, ich frag mich das jetzt nur aufgrund deiner frage
     
  19. sabineh

    sabineh Gast-Teilnehmer/in

    Das Wochengeld beträgt 180 % vom Bezug, der am Tag unmittelbar vor dem ersten Tag im Mutterschutz vom AMS ausbezahlt wurde. (180 % vom Arbeitslosengeld, vom der Notstandsunterstützung oder 180 % von der DLU, je nachdem was einen Tag vor dem Mutterschutz bezogen wurde)
    Was die geringfüfige Arbeit angeht, kannst du dich da noch rechtzeitig versichern lassen.
    Alles Liebe
    Sabine
     

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