1. Reden wir miteinander ...

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Kein Karenzgeld?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Franziska, 10 Mai 2011.

  1. Franziska

    Franziska Gast-Teilnehmer/in

    Meine Freundin hat einen 9 Monate alten Sohn und die gehaltsabhängige Variante beim Kindergeld. Sie bleibt aber 1,5 Jahre zuhause und wird das letzte halbe Jahr geringfügig arbeiten, um versichert zu sein.

    Jetzt wurde ihr gesagt, wenn sie dann ein Kind bekommt, dann kriegt sie kein Karenzgeld, das wäre der Nachteil dieser Kindergeldvariante. Ich kann mir das einfach nicht vorstellen, dass diese Auskunft der Krankenkasse stimmt. Mir ist klar, dass sie eine andere Variante des Kindergeldes wählen muss, aber gar kein Geld?
     
  2. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    bei geringfügiger tätigkeit ist sie übrigens auch nicht voll krankenversichert. sondern nur unfallversichert während der arbeit.
    falls sie seit mindestens 10 monaten mit ihrem partner in einem haushalt wohnt, kann sie sich bei ihm mitversichern.
    wegen dem geld kann ich jetzt nicht genau sagen - karenzgeld gibts ja gar nicht. es gibt wochengeld und kinderbetreuungsgeld.
    ich könnt mir vorstellen dass sie kein wochengeld bekommt und dann ab geburt des kindes dann kinderbetreuungsgeld.
     
  3. bei geringfügiger Beschäftigung kann man sich sehr günstig selbst versichern und bekommt dann ca. 7,..EUR pro Tag Wochengeld (den derzeitigen Satz weiß ich leider nicht)
    KBG dann ganz normal, wenn der Wochengeldanspruch erloschen ist und wenn das Wochengeld weniger ausmacht als das KBG, bekommt man natürlich die Differenz dazu ausbezahlt

    SV ist immer besser als mitversichert!
     
  4. pepples

    pepples Gast

    wie oben schon geschrieben hat sie anspruch auf kbg, aber nicht auf wochengeld. dafür bekommt sie das kbg ab dem tag der geburt.
    wochengeld bekommt sie wenn sie sich selbst versichert.
     
  5. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    was für einen vorteil hat man ausser das mitm wochengeld? hab selber grad ein geringfügiges dienstverhältnis angefangen, drum täts mich interessieren.
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Du bist Kranken- und Pensionsversichert demzufolge erwirbst du Beitragszeiten in der Pensionsversicherung.
    Solltest du während dieser Zeit ins Krankenhaus müssen gibt es mW Unterschiede beim Verpflegungskostenbeitrag, der für Mitversicherte höher ist als für Selbstversicherte.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  7. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    krankenversichert bin ich über den partner auch, pensionsjahre bekommt man ja fürs kind eh auch angerechnet und bzgl. krankenhaus muss ich mich noch erkundigen ob das nicht eh in unserem zusatzpaket geregelt ist.
     
  8. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Sie bekommt KEIN Wochengeld, wenn sie kein Einkommen hatte, weil das Wochengeld ein Prozentsatz vom Einkommen ist. Und jeglicher Prozentsatz von 0 Euro ist eben 0 Euro. Bei geringfügigem Einkommen ist halt das Wochengeld auch sehr gering. Dafür besteht der Anspruch aufs neue KBG gleich ab der Geburt, weil das (egal welches Modell) ja deutlich höher ist!

    Wegen Sozialvericherung: solange das Kind noch unter 4 Jahre alt ist, kostet eine Mitversicherung beim Kindsvater nichts (unabhängig ob geringfügig beschäftigt oder nicht) ;).
     
  9. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in


    ganz so pauschal kann man das nicht sagen; es besteht zB sehr wohl ein anspruch auf wochengeld, wenn der mutterschutz für kind2 während der karenz für kind1 passiert. voraussetzung dafür ist, dass man eben tatsächlihc in karenz ist; sprich in einem aufrechten dienstverhältnis.

    beginnt dieser mutterschutz nach auslaufen des KGB, aber wenn man noch in karenz ist, dann besteht anspruch auf wochengeld (siehe:http://www.kleinezeitung.at/allgeme...chstrichter-bejahen-wochengeld-anspruch.story).
     
  10. Schnabilein

    VIP: :Silber

    die mitversicherung kostet auch nichts wenn das kind älter ist.
     
  11. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in


    DAs ist dann jetzt, durch den im Artikel angesprochenen Musterprozess, dann eine neue Sachlage. Aber ich selbst habe vor ca. 15 Monaten auch auf der AK die Info bekommen, daß es eben in der Zeit, wo KEIN Einkommen da ist (da ging es um die letzten 3 Monate vor Beginn des Bescxhäftigungsverbottes), auch kein Wochengeld gibt.

    Ist eh super, daß sie jetzt draufkommen, daß das unsinnig war:), weil bisher eventuell Frauen aus finanziellen Gründen dazu gezwungen waren, vorzeitigen Mutterschutz in Anspruch zu nehmen (bitte jetzt keine Moraldiskussionen - mußte eh jeder selber wissen, was er tut).
     
  12. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    stimmt, das ist jetzt neu:D
    muss aber offenbar extra beantragt werden
     
  13. lanie

    lanie Gast-Teilnehmer/in

    jetzt hab ich auch noch eine Frage zum Kbg- ich fange mit Juni eine geringfügige Beschäftigung bei der Lebenshilfe an (freu mich voi drauf!!!:)), studiere derzeit noch (wollte mit Juni abschließen, aber das klappt jetzt nicht :(, somit dann Oktober :rolleyes:)..werde aber noch gucken, ob ich anders auch noch einen anderen kleinen Job finde, der sich kombinieren lässt..

    sollte es überraschenderweise im 1.ÜZ geklappt haben, wäre unser Schatz ein Jännerbaby, dh. ich bekomme bis November 6 Monate zusammen..bzw. wann geht man denn für gewöhnlich so in etwa in Karenz (ist eine geringfügige Beschäftigung, bei bester Gesundheit und im Idealfall, denn bis zum 8. Monat möglich/üblich?).
    sollten sich im schlechtesten Fall die 6 Monate nicht ausgehen, gibts dann gar kein KBG? ohoh
    (habe vor meinem Studium 5 Jahre als Hortpädagogin gearbeitet- aber das war bis 2005..das wird ah net helfen)..
     
  14. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    auf pauschales kinderbetreuungsgeld ab geburt des kindes hast schon anspruch. http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080610.html

    es hat nur auswirkungen aufs wochengeld ( http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.082100.html ) das es mit beginn des mutterschutzes gibt. das ist abhängig vom verdienst. arbeiten geht man im normalfall bis 8 wochen vor dem egt. ab da gibts dann wochengeld bis 8 (bzw 12 wochen bei kaiserschnitt zb) nach der geburt. wenn dir kein wochengeld zusteht bekommst eben das kinderbetreuungsgeld ab geburt des kindes.
     
  15. lanie

    lanie Gast-Teilnehmer/in

    danke marlene für die rasche Antwort!! :daumenhoch:
     

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