1. Reden wir miteinander ...

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Kehrgebühr

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von tibsky, 9 November 2007.

  1. tibsky

    tibsky Gast-Teilnehmer/in

    ich hätte da eine frage,
    Niederösterreich, genossenschaftsreihenhaus,also sind wir mieter.
    wer zahlt die kehrgebühr. weil ich mir gedacht habe , dass sie bei betriebskosten dabei ist! wir heizen erst
    seit 7-8 wochen und zahlen schon 37.-...
     
  2. maho

    VIP: :Silber

    Ich kann dir zwar nicht direkt weiter helfen, aber bei uns ist es so, dass vierteljährlich die Gebühr verrechnet wird und nicht nach dem tatsächlichen Einzugstermin (ist nicht fair, da unter Umständen Doppelgebühren anfallen.... kannst mit einem Bett in einem KH vergleichen, wo jemand entlassen wird und schon der nächste "einzieht"...an einem Tag 2x die Gebühr/ Selbstbehalt --- ist mir nämlich letztens bei der Abrechnung für den Selbstbehalt aufgefallen als meine Mutter entlassen wurde ---- bekommen hat sie das Bett nämlich gegen Abend, entlassen wurde sie aber dann schon am frühen VM --- beide Tage voll verechnet.... )

    Ruf mal an und erkundige dich, ob das üblich ist... ansonsten dürfte es die Kehrgebühr für ein Quartal sein....
    Bei uns ist die Kehrgebühr unabhängig von der Heizperiode - auch im Sommerquartal muss bezahlt werden. Außerdem richtet sich die Gebühr nach der Anzahl der Kamine - egal ob man im Sommer kehren lässt oder nicht... Habt ihr ein Kehrbuch? Wenn ja, dann lasst dort den Rauffangkehrer nicht unterschreiben, wenn er nicht gekehrt hat ---- auch wenn er sagt, dass er unterschreiben muss, damit sein Chef weiß dass er da war....abgerechnet wird nämlich auch danach - und sobald die Eintragung drinnen ist, dann zahlst du den vollen Betrag --- ansonsten ist es natürlich weniger --- einmal im Jahr müsst ihr aber kehren lassen, auch wenn ihr z.B. kaum heizen würdet, da es sonst Versicherungstechnisch Schwierigkeiten geben könnte, falls etwas sein sollte....

    Außerdem kann man selbst auch meist die Rohre kehren/ausputzen - denn dass sind die Teile wo sich der Ruß "anhält"... man macht meistens selbst sogar weniger Dreck ... im Kamin selbst ist meist nur wenig Russ vorhanden, so dass 1x im Jahr wirklich ausreichend ist, wenn man im Sommer nicht einheizt - höchstens man müsste das Wasser auf diese Art aufheizen....
     
  3. tibsky

    tibsky Gast-Teilnehmer/in

    danke
    wir haben kein Kehrbuch, aber was mich interessiert , wir zahlen ja miete und betriebskosten, ist da das nicht inkludiert??? sollte die kosten nicht die hausverwaltung übernehmen ???? in Wien haben wir nie Kehrgebühren bezahlt!!
     
  4. maho

    VIP: :Silber

    ... ist irgendwie schon komisch --- schau vielleicht mal unter Betriebskosten nach, was da angeführt ist bzw. schau dir mal den Mietvertrag genauer an...
    ... wurde vielleicht die Heizung in letzter Zeit umgestellt, so dass erst jetzt die Gebühren für den Rauchfangkehrer dazu gekommen sind???
    ...ansonsten hilft dir vielleicht die Mietervereinigung weiter....
     

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