1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

KBG wurde herabgesetzt...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Savonlinna, 26 Oktober 2011.

  1. Savonlinna

    Savonlinna Gast-Teilnehmer/in

    ... hab alle untersuchungen aber gemacht, wurde kopiert, aber jetzt bekam ich einen schrieb das ich nur mehr die hälfte bekomme!

    reicht das wenn ich nochmals zur gkk wandere und die zettel nachweisen kann?

    hab auch eine rückforderung bekommen, da sie mir anscheinend richtig ausbezahlt haben aber die kopien der untersuchungen nicht anerkennen!
     
  2. Niiii

    Niiii Gast-Teilnehmer/in

    ....ruf bei der WGKK an.Ist sicher das gscheiteste.
     
  3. Savonlinna

    Savonlinna Gast-Teilnehmer/in

    danke,. die haben schon so viel bei mir verpfuscht und vergessen, hoffe das ich jetzt nicht um das geld umfalle weil ich ja nachweisen kann das die untersuchungen zum richtigen zeitpunkt gemacht wurden!
     
  4. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    wenn du alle Untersuchungen gemacht hast, ist das kein problem. Villeicht hast du vergessen, die letzte (10.) Untersuchung nachzuweisen? (ist bei den Kurzvarianten 12+2 ).

    Übrigens: hat man den Nachweis vergessen oder ist er bei der KK nicht angekommen: kein Problem, ich hab nachgelesen, man kann den Nachweis bis zum 3. Geburtstag nachbringen (§ 7 Abs. 4 Z 2 KBGG), gilt natürlich nicht, wenn man Untersuchungen nicht oder nicht zu den vorgeschriebenen Terminen gemacht hat (da gibt´s eine nachsichtsmöglichkeit der KK, wenn man am Nichtmachen quasi nicht schuld ist). Das Nachbringen des Nachweises gilt also nur, wenn man alles korrekt gemacht hat und nur den Nachweis vergessen hat.

    Hoffe, das war jetzt nicht zu kryptisch..

    LG
    S.
     
  5. Savonlinna

    Savonlinna Gast-Teilnehmer/in

    @silvie: danke, hab schon verstanden! ;) die untersuchungen wurden eh alle zum richtigen zeitpunkt gemacht, nur wurden sie im sommer nur kopiert bei der wgkk aber net rausgenommen, tja anscheinend haben die kopien nicht gereicht!

    werde morgen gleich nachreichen gehen, geld ist geld ;)
     
  6. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab denselben Schrieb bekommen wie du. Gefehlt hat bei mir die Bestätigung der 10. Untersuchung (5. Untersuchung des Kindes 10.-14. Lebensmonat inkl. Augenuntersuchung). Hab ich mir zwar beim nachschauen gedacht (weil alle anderen Abschnitte vom Muki-Pass schon eingeschickt waren), aber telefonisch zur Sicherheit noch mal nachgefragt und die haben das dann auch bestätigt.

    Was ich weiß braucht die WGKK die Originalseiten hinten aus dem Muki-Pass (in meinem Fall Seite 73 bis 78) mit den jeweiligen Arztstempeln und Unterschriften. Am besten Du kopierst Dir die Seiten bevor Du sie einschickst (zum selbt aufheben, falls was nicht klappen sollte) und schickst die Originalseiten eingeschrieben an die Stelle, von der Du das Schreiben bekommen hast. Dann etwa eine Woche später anrufen ob alles eingetroffen ist (ist zach und mit Warteschleife - ich weiß - aber trotzdem die sichereste Methode). Normalerweise sollte das klappen;).
     
  7. ela975

    ela975 Gast-Teilnehmer/in

    Im Mutter-Kind-Pass steht eindeutig, dass das Original bei der GKK einzureichen ist. Aus diesem Grund hab ich's dann auch jeweils persönlich hingebracht.
     
  8. Schaf76

    Schaf76 Gast-Teilnehmer/in

    bei mir waren die in der GKK ganz arg.
    hab die originale eingereicht und mein arzt hatte einen dunkelgrünen stempel. irgendwann krieg ich post mit einer kopie meiner originale, auf welchen das grüne nicht lesbar war und mir wurde gesagt, ich muss die stempel nachreichen, weil die nicht da wären :confused:
    ich habe dann angerufen und dann hats gepasst...
    nur: ich habe noch 3 x das gleiche schreiben bekommen, das geld wurde gekürzt und das letzte schreiben war dermaßen unverschämt, dass ich an die patientenanwaltschaft geschrieben und empfohlen habe, dass die sachbearbeiterin ein training für kundenbetreuung absolvieren soll. war echt heftig!
    dann hat man sich entschuldigt und gut wars.
    generell kriegst du bei nachreichungen das geld dann rückwirkend ausbezahlt!
     
  9. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Was hat denn die Patientenanwaltschaft mit der KBG-Stelle zu tun? Ich hätte mich an den Ombudmann der Kasse gewandt.

    LG
    S.
     
  10. Schaf76

    Schaf76 Gast-Teilnehmer/in

    wenns probleme mit der KK gibt, dann hat das bisher die PA ganz gut gemacht... und erfolgreich.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden