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KBG wie wird das gehandhabt?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von NataljaS, 10 Juli 2008.

  1. NataljaS

    NataljaS Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    mich würde das interessieren wie das KBG berechnet wird?
    Wenn ich mein Kind sagen wir am 15.07 bekommen würde, wird mir dann ab den 15.07 das geld bis zum z.b. 01.08 gerechnet also dann (bei variante 2 mit 20,80 € pro tag):

    16 Tage x 20,80€ ?

    oder wie wird das gerechnet kann mich da jemand aufklären!

    Und noch eine frage da die Familienbeihilfe immer jeden 2. Monat ausbezahlt wird wann würde ich dann diese dann bekommen? im AUgust oder erst im September?:confused:

    Danke für die Antworten
     
  2. ja seit dem tag der geburt wirds berechnet
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Sofern du Anspruch auf Wochengeld hast, bekommst du dieses noch für 8 Wochen (bzw. 12 Wo z.B. bei Kaiserschnitt) ab dem Geburtstermin im Rhytmus von 28 Tagen, danach beginnt die KBG-Zahlung.
    Bekommst du kein Wochengeld so wird das KBg ab dem tatsächlichen Geburtstermin berechnet.
    Die Auszahlung erfolgt immer rückwirkend für das vorhergehende Kalendermonat und kommt ca. am 7. des Monats aufs Konto.
    Berechnungsgrundlage sind die Kalendertage des Monats x dem Tagsatz wodurch sich unterschiedliche Auszahlungsbeträge ergeben.

    Anfang Juli kommt das KBG für Juni, also 30*20,80 - Anfang August kommts für Juli, also 31*20,80.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    Familienbehilfe wird je nach deinem Geburtsmonat ausgezahlt. HAst du (also die Mutter) in einem geraden Monat Geburtstag, bekommst du die Familienbehilfe in den geraden Monaten oder halt umgekehrt.

    KBG wurde ja schon erklärt.

    lg
    bine
     
  5. gerry82

    gerry82 Gast-Teilnehmer/in

    wird der Zeitraum in welchem Wochengeld bezogen wird auch als KBG-Zeitraum angesehen? Unsere Tochter wurde am 12.11. geboren, danach 8 Wochen Wochengeld. Ab wann gilt dann der Bezug vom KBG?

    lt. Bescheid von uns von 12.(jänner oder februar).06 - 12.5.08. da fehlen mir meiner ansicht nach je nachdem 2-3 monate, welche ich als LG noch zusätzlich zu den 6 konsumieren könnte, oder?
     
  6. gerry82

    gerry82 Gast-Teilnehmer/in

    wenn das so stimmt, dann habe ich die antwort selbst gefunden - vielleicht ist es ja auch für andere interessant...

    Zitat:
    Zitat von Irina83 [​IMG]
    Danke für die Antworten!

    Wie ist es eigentlich, wenn man 8 Wochen Wochengeld bezieht und dann KBG? Werden die (sagen wir) 30 Monate KBG ab Ende der Schutzfrist berechnet und im Endeffekt bis zum 32. Lebensmonat des Kindes ausbezahlt?


    Nein. Das KBG bezieht sich immer nur auf das Lebensmonat des Kindes (also z.B. 15 - 30 - usw.). Wenn vorher WG bezahlt wird, musst diese Zeit sozusagen vom KBG-Zeitraum abziehen.
     

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