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KBG-Varianten

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von JerseyGirl, 19 März 2009.

  1. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    So, um jetzt nochmal blöd nach u fragen:
    Man hat ja jetzt diese 3 verschiedenen KBG-Varianten (15, 20 und 30 monate, oder?!), wo man sich eine aussuchen kann, gell?
    Okay, ABER das hat trotzdem noch immer nix mit der KarenzZEIT zu tun, oder? Die Karenzzeit bleibt nachwievor bei 2 Jahre (oder 30 Monate nach Vereinbarung halt), oder ist das jetzt gleichgestellt mit dem KBG-Bezug??????:confused:
    Weil was bringts mir, wenn ich zum Beispiel die 15-Monats-KBG-Variante nehme,, bin aber 24 Monate in Karenz???? :confused:
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Du liegst mit deiner Vermutung richtig, der KBG-Bezug hängt nicht mit der Karenzzeit zusammen.

    Die Karenz beträgt normalerweise max. 2 Jahre (länger nur mit schriftlicher Zustimmung des AG, wobei dies eine Kann und keine Muss-Bestimmung ist).

    Die kürzeren KBG-Varianten sind für jene KBG-Bezieher/innen angedacht die nicht die vollen 2 Jahre Karenz in Anspruch nehmen und bereits früher wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen.
    Diese hätten bei der "alten" Variante durch ihren Zuverdienst einiges an KBG verloren.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Isabel2007

    Isabel2007 Gast

    Wer sagt, dass Du 24 Monate in Karenz gehen musst:confused:. Ich hab zB die 30+6 Variante gewählt, war aber gar nie in Karenz:cool:
     
  4. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Was heißt "30+6"-Variante?
     
  5. guggi

    guggi Gast

    6 Monate zusätzlich, wenn sie der andere Elternteil in Anspruch nimmt. Kann aber auch anders aufgeteilt werden, z.B. 18:18.
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das heisst, dass der Gesamtanspruch bis zum 36.Lebensmonat des Kindes besteht, wenn beide Elternteile KBG beziehen. Dabei muss ein Elternteil für mind. 6 Monate KBG beziehen und der andere kann dann den restlichen Zeitraum KBG-Bezieher sein.
    Die Aufteilung ist aber nicht zwingend 30+6, sondern kann auch anders aufgeteilt sein, ebenso ist ein Wechsel der Kinderbetreuung einmalig möglich.
    Ein Beispiel: Bis zum 12.Lebensmonat beziehst du KBG, dann für 12 Monate der Vater des Kindes und danach wieder du die restlichen 12 Monate.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  7. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Ein abwechselnder KBG-Bezug ist 2 Mal möglich (3 Teile), ein Teil muss aber mind. 3 Monate betragen. Bsp: Mutter 12 Monate, Vater 3 Monate, Mutter bis zum 33. Lebensmonat. Oder: Mutter 24 Monate, Vater 6 Monate, Mutter bis zum 36. Lebensmonat. Es kann aber zB auch der Vater beginnen (da ruht das KBG aber auch während Wochengeld der Mutter, die Ruhe-Monate zählen aber für die Verlängerung), zB Vater bezieht ab Geburt 3 Monate (2 Mon. ruhen wegen Wochengeld, daher auch keine Zuverdienstgrenez in der zeit!), die Mutter kann dann bis zum 33. Lebensmonat beziehen.

    LG
    S.
     
  8. Livchen

    Livchen Gast-Teilnehmer/in

    das bedeutet also wenn ich variante 3 nehme bekomme ich die 436,- weiter muss/kann/darf aber nach 20 monaten wieder arbeiten gehen?
     
  9. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Das KBg hat mit Karenz nichts zu tun. Du könntest daher auch gleich wieder nach dem Mutterschutz arbeiten gehen. Wenn du jedoch arbeiten gehst und gleichzeitig daneben KBg beziehen möchtest, dann musst du die Zuverdienstgrenze einhalten.
     

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