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KBG und Wochengeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von livella73, 23 September 2008.

  1. livella73

    livella73 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo, ich hoffe mir kann wer helfen, denn ich hab im Internet schon alles durchforstet und bin nicht schlauer als vorher:

    Unsere Tochter ist 2,5 Jahre alt und und wir beziehen noch KBG für sie, da mein Mann noch bis Dezember in Karenz ist. Da ich wieder schwanger bin, haben wir bis zur Geburt unseres 2. Kindes im März 09 Anspruch auf das KBG für sie (sie ist dann noch nicht ganz 3 Jahre alt).

    Ich arbeite derzeit voll und bin ab Mitte Jänner in Mutterschutz und bekomme dann Wochengeld. Gleichzeitig endet die Karenz meines Mannes mit Ende Dezember.

    Bekomme ich dann im Jänner Wochengeld fürs neue Baby(da Mutterschutz) UND KBG für unsere grosse Tochter gleichzeitig ?
     
  2. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Leider musst du mir da mit mehr Daten helfen. Es geht darum, dass nicht ihr KBG bezieht, sondern immer nur ein Elternteil (also du oder dein Mann). Wielange wird dein Mann dann insgesamt bezogen haben? Hat er zB nur 4 Monate bezogen, dann gebührt das KBG insgesamt bis max. zum 34. Lebensmonat. Wann wollt ihr (wieder) wechseln? Man muss KBG für mind. 3 Monate beziehen. Wie oft habt ihr euch schon abgewechselt? Man kann sich nur 2 Mal abwechseln.
    KBG endet spätestens mit dem 30. Lebensmonat bzw., wenn auch der andere Elternteil bezieht bis zum 33., 34., 35. oder max. 36. Lebensmonat (je nach seiner Bezugsdauer). Jedenfalls früher endet das KBG mit der Geburt eines weiteren Kindes (1 Tag vorher).
    Die meisten Krankenkassen stellen das KBG mit dem Wochengeldbezug ein und zahlen dir nach der geburt das KBG für dein älteres Kind (Zeit vor geburt) nach. Das hängt damit zusammen, dass viele die Geburt eines weiteren Kindes nicht sofort melden und die KK dann zuviel auszahlen, was sie wieder zurückfordern müssen (genauer Tag der Geburt ist immer ungewiss).

    Wenn du vor Beginn des Mutterschutzes wieder selbst mit dem KBG-Bezug anfängst, dann bekommst du (anteilig, außer du beziehst vorher mind. 3 Monate), zusätzlich zum Wochengeld aus der Arbeit auch Wochengeld aus dem KBG (Höhe: 180 % des KBG).

    LG
    S.
     
  3. livella73

    livella73 Gast-Teilnehmer/in

    Puh, echt kompliziert.

    KBG Bezug hab ich genau ausgerechnet:

    April 06 - Juni 08 habe ich bezogen
    Juli 08 - Dezember 08 LG
    Jänner 09 - März 09 ich, dann kommt eh das 2. Kind

    Er hat es also 6 Monate bezogen, es steht uns aber aufgrund der Geburt unseres 2. Kindes eh nicht für 36 Monate zu sondern nur für 35. Maximal 2 x wechseln haben wir auch eingehalten.

    Also hab ich richtig verstanden, dass mit in der Zeit meines Wochengeldbezugs (neues Baby) von Jänner bis März 09 aber trotzdem das KBG für das erste Kind zusteht (auch wenns halt erst später ausgezahlt wird).

    Danke vielmals für Deine Hilfe !
     
  4. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Ja, du bekommst das KBG für dein älteres Kind bis zur Geburt (1 tag vorher), außer das 36. Lebensmonat ist früher vollendet, dann ist es natürlich früher aus. Manche KK zahlen Wochengeld und KBG für älteres Kind nicht gleichzeitig vor Geburt, du erhälst es dann jedenfalls nach der Geburt nachgezahlt.

    LG
    s.
     

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