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KBG und Urlaub

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von saakura, 24 Februar 2012.

  1. saakura

    saakura Gast-Teilnehmer/in

    hi!

    ich geh nach meinem muschu noch 25 tage auf urlaub. meine karenzzeit beim arbeitgeber beginnt erst danach.

    kann ich das KBG trotzdem ab ende des muschu anfordern? mit der zuverdienstgrenze geht sichs aus, das ist kein problem.

    ich frag mich nur ob die GKK nachfragt warum ich KBG früher anfordere, wenn meine karenz erst später anfängt.

    und wenn ich das KBG ab ende des muschu anfordere, trag ich auf dem formular dann ein "ab geburt" oder das datum des ersten tages nach dem muschu? ich kann nämlich auch ein späteres datum eintragen.

    saublöde fragen - ich weiss :rolleyes::D
     
  2. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    KBG hat nichts mit der Karenz zu tun. Es gebührt auch, wenn man nicht in Karenz geht, aber natürlich nur, wenn man die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und eine davon ist, die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten (Zuverdienstrechner: https://www.sozialversicherung.at/kbgOnlineRechner/).

    Du musst halt nur im KBG-Formular hinten richtig angeben, ab wann du dann in Karenz bist (also ab Ende des Urlaubes).

    Du kannst ruhig ab Geburt ankreuzen, denn während des Wochengeldbezuges ruht das KBG ohnehin automatisch (natürlich muss die KK davon wissen - sofern du (auch) von woanders Wochengeld beziehst), aber du musst ohnehin auf der 1. Seite angeben, von wem du WG beziehst.

    Das Kästchen mit dem späteren Datum ist für jene, zB bei denen das Gehalt während des Urlaubes die Zuverdienstgrenze überschreitet und die daher erst nach dem Urlaub mit dem Bezug des KBG beginnen.

    LG
    S.
     

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