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KBG und Resturlaub??? Hilfe?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sonne8578, 24 August 2009.

  1. Sonne8578

    Sonne8578 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Was sagt ihr dazu. Ihr müsst euch ja auch entscheiden.


    Ich bin ratlos, was soll ich machen? #
    Ich muss mich für eine Variante beim KBG entscheiden. Weiss aber nicht, bei welcher Variante ich am wenigsten Geld verliere, denn ich habe noch 496 (= ca 3 Monate) Urlaubsstunden stehen. Und diese will mir mein Dienstgeber nach dem Mutterschutz (13.Oktober) geben. Das heisst ich wäre noch bis 13.Jänner angestellt und ich gehe erst danach in Karenz.

    In dieser Zeit würde ich dann das KBG ruhen lassen, da ich sonst über die Zuverdienstgrenze komme. Das heisst wenn ich die 2.Variante wähle, wo ich das KBG bis zum 20 LM des Kindes erhalte, dann müsste ich dann für 3 Monate verzichten. Sprich eigentlich für 6 Monate oder? Da ja das KBG auch ruht während des Wochengeldes (hatte Sectio- bekomm also WG für 12 Wochen). Ich würde 3600 Euro verlieren.
    Wenn ich hingegen die Variante bis zum 30 LM wähle, dann verliere ich am wenigsten. Stimmt das?

    Würdet ihr den Urlaub nehmen? Oder ihn stehen lassen, bis man wieder zurückkommt. Aber bei Elternteilzeit verkürzt er sich, oder?

    Wird bei diesen 16200 Euro das KBG auch mitgerechnet?

    Hoffe ich hab das nicht zu konfus geschrieben und ihr kennt euch aus. Warte schon brennend auf eure antworten. Muss nämlich arbeitgeber bald bescheid geben.

    danke,lg
     
  2. Zwergenmama83

    Zwergenmama83 Gast-Teilnehmer/in

    Geht sich das wirklich net aus mit Zuverdienst?
    Ich war selber fast 3 Monate noch im Urlaub nach Mutterschutz, aber das geht sich normal schon aus, weils ja übers Jahr gerechnet wird. Frag mal auf der Kassa nach.
     
  3. Sonne8578

    Sonne8578 Gast-Teilnehmer/in

    nein, ich hab schon bei der gkk nachgefragt und die haben mich dann auf die arbeiterkammer verwiesen. aber so richtig klug bin ich nicht geworden.
    Die haben mir dann geraten, nur soviel urlaub zu nehmen, der sonst verfallen würde.

    Aber der Urlaub ist ja in der Teilzeit nur mehr die hälfte wert. Das hält mich davon ab
     
  4. bonsai08

    bonsai08 Gast-Teilnehmer/in

    ich verstehe nicht warum bei Teilzeit der Urlaub nur mehr die Hälfte wert ist.
    Ich arbeite 8h pro Woche und habe trotzdem 5 Wochen Gesamturlaub.
    Bei Teilzeit hast du eben nicht 25 Urlaubstage sondern eben aliquotiert, aber auf den gesamten Urlaub kommst du trotzdem.

    Ich würde mich außerdem erkundigen ob es sich mit der Zuverdienstgrenze nicht ausgeht....
     
  5. Brigitte33

    Brigitte33 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich nehme den Urlaub auch direkt nach Bezug des KGB, er wird nach Höhe des letzten Entgelt normal ausbezahlt, habe ca. 7 Wochen Urlaub offen, daher verliere ich auch nichts.
     
  6. Kunigunde

    Kunigunde Gast-Teilnehmer/in

    KBG und Wochengeld wird nicht zur ZUverdienstgrenze gerechnet = kommst du mit drei Monatsgehältern tatsächlich über 16.000 EUR? (wenn ja, respekt!)
    Ich würde mir an deiner Stelle die längere Variante nehmen, da du da am wenigsten verlierst.
     
  7. Ich würd da aufpassen, wenn du 3 Monate voll verdienst, verfällt dein Anspruch auf die Karenzzeit.
     
  8. NakilEp

    NakilEp Gast-Teilnehmer/in


    Die Zuverdienstgrenze von 16 000 ist der jährliche Betrag - aliquot für 2 Monate (hier Nov+Dez - nach Ende des Mutterschutzes) entspricht das grob 2 700 Euro Zuverdienstgrenze im Restjahr.

    Ich fürchte in diesem Jahr wirst du kein KBG bekommen - ab Jänner würde ich es dann beantragen.

    lg
     
  9. Sonne8578

    Sonne8578 Gast-Teilnehmer/in


    Du nimmst den Urlaub nach dem KBG? Hast du dann um kürzere Karenzzeit angesucht?

    Mir würde ein Teil des Urlaubes bis nächstes Jahr verfallen.
     
  10. Ich hab jetzt nochmal geschaut, also drei Monate müssten sich ausgehen:
    (hab ich von der Seite der AK)
    </H2>
     
  11. maja7

    maja7 Gast-Teilnehmer/in

    Bei 20 Stunden Teilzeit auf 5 Tage verteilt hast du zwar genauso 25 Urlaubstage - also die Urlaubslänge ist dieselbe - aber finanziell ist es nicht dasselbe wert! Denn wenn sie dann nur mehr 20 Stunden angestellt ist, bekommt sie in der Urlaubszeit natürlich nur das halbe Gehalt -> deshalb ist der Urlaub nur mehr die Hälfte wert.

    @Sonne
    Könntest du nach der Karenz erst mal 3 Monate Vollzeit "arbeiten", d.h. in der Zeit den Urlaub konsumieren, und danach erst in Elternteilzeit gehen? Weiß aber nicht, ob das rechtlich geht... ansonsten würde ich dir auch zu der 30+6 Monatsvariante raten, weil du da am wenigsten verlierst (abgesehen davon bekommt man da sowieso an die 1.000,- Euro mehr...). Musst nur schauen, ob sich die Zuverdienstgrenze mit deinem geplanten Teilzeitgehalt ausgeht (ca. 1250,- brutto im Monat).

    lg Maja
     
  12. Develish

    Develish Gast-Teilnehmer/in

    hallo!

    ich habe auch noch 100 reststunden urlaub - ist nicht die menge aber trotzdem. und da ich nicht weiß wann und ob ich wieder in meine alte firma arbeiten gehe habe ich mich so entschieden.

    die lange variante - mit chef vereinbart dass ich 30monate in karenz bin (solange ich kbg beziehe) und gleich jetzt nach dem mutterschutz geringfügig angemeldet werde für 4 stunden in der woche. aber eigentlich bin ich ja nicht da, weil ich ja jetzt 6 monate lang meinen urlaub aufbrauche. er bezahlt kaum nebenkosten für mich (was steuern angeht) und ich bekomme 6 monate lang immer a bissal was zum kbg dazu bis halt der urlaub aufgebraucht ist, dann werde ich wieder "ruhend" gestellt.

    du verlierst nicht dabei, bekommst a bissal geld zum geringen kgb dazu (wenn du die lange nimmst) - außer, du möchtest nach der karenz dann den urlaub aufbrauchen. so hats meine freundin gemacht. karenz war zu ende und dann noch 2 monate resturlaub angehängt. i glaub nämlich nicht, dass dir der urlaub verfallen darf, bin mir aber nicht sicher. :confused:

    lg :wave:
     
  13. Sonne8578

    Sonne8578 Gast-Teilnehmer/in

    Ein Teil des Urlaubes verfällt deswegen, weil 100 Stunden noch aus dem Jahr 2007 sind.
     
  14. giftzwegal

    giftzwegal Gast

    so würde ich es auch machen! ist wahrscheinlich am besten so!
    es kommt auch auf deinenkollektivvertrag an. bei meinem rücke ich weiter vor, dh. ich hab dann ein höheres grundgehalt. was ja auch nciht schlecht ist.

    fallst dich für eine weitere ss entscheidest ists wahrscheinlich noch besser so...
     
  15. Develish

    Develish Gast-Teilnehmer/in

    ist dasecht rein arbeitsrechtlich ok oder sagt des deein chef? i kenn mich net so aus, deshalb frag ich.... würd mi echt schockieren. *gleichmalaufdieAKhomepageschau*....

    lg
     
  16. Turtle08

    Turtle08 Gast-Teilnehmer/in

    Habe auch den gesamten Urlaub nach Wochengeld konsummiert (Verzicht auf KBG nur beim "vollen" Monat, da ich nach 15. zu "arbeiten" (urlaub) begonnen habe und weniger als halbe monate für kbg-Berechnung nicht zählen ;) - ebenso am Ende meines Urlaubs war der Kalendermonat erst ein bisserl "angegänzt" --> KBG-Grenze nicht überschritten).

    Die Variante musst du selber wählen. (Je nach Situation: Gesamt-Einkommen, wie lange willst zu Hause beim Kind bleiben, Arbeitgeber - Kündigungsschutz gilt m.W. nur 2 Jahre, weiters Kind??)...
     
  17. Turtle08

    Turtle08 Gast-Teilnehmer/in

    Ach ja, wenn ich den Urlaub nicht "sofort" (nach Mutterschutz) aufgebraucht hätte, hätte ich ihn für das lfde Jahr nur aliquot bekommen, so habe ich ihn komplett "einlösen" können (hat mir Personalvertretung geraten/ausgerechnet). War halt in meinem Fall so.
     
  18. giftzwegal

    giftzwegal Gast

    der urlaub darf nicht verfallen. wenn du nicht in karenz wärst, dann würd er verfallen, weil du ihn ja verbrauchen könntest. da es aber jetzt unmöglich ist sollte er schon verlängert werden. wenns die firma nicht macht - dann ists mit hilfe der ak möglich!!
     
  19. spechti

    spechti Gast-Teilnehmer/in

    ich hab auch bei beiden kindern jeweils nach dem mutterschutz urlaub genommen und in diesem zeitraum auf's kbg verzichtet - hab jeweils immer die 30 mon. variante gewählt.

    d.h.

    beim großen war ich unmittelbar nach ende des mutterschutzes ein monat im urlaub - war also noch vollzeit angestellt - und hab danach elternteilzeit angefangen. urlaub verlierst du auf keinen fall!

    bei meiner kleinen maus hab ich überhaupt nur 14 tage urlaub zwischen mutterschutz und beginn der neuen elternteilzeit genommen. und da war ich auf der vorangegangenen std.basis angestellt.
     

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