1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

KBG und Resturlaub??? Hilfe?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sonne8578, 24 August 2009.

  1. Sonne8578

    Sonne8578 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich bin ratlos, was soll ich machen? #
    Ich muss mich für eine Variante beim KBG entscheiden. Weiss aber nicht, bei welcher Variante ich am wenigsten Geld verliere, denn ich habe noch 496 (= ca 3 Monate) Urlaubsstunden stehen. Und diese will mir mein Dienstgeber nach dem Mutterschutz (13.Oktober) geben. Das heisst ich wäre noch bis 13.Jänner angestellt und ich gehe erst danach in Karenz.

    In dieser Zeit würde ich dann das KBG ruhen lassen, da ich sonst über die Zuverdienstgrenze komme. Das heisst wenn ich die 2.Variante wähle, wo ich das KBG bis zum 20 LM des Kindes erhalte, dann müsste ich dann für 3 Monate verzichten. Sprich eigentlich für 6 Monate oder? Da ja das KBG auch ruht während des Wochengeldes (hatte Sectio- bekomm also WG für 12 Wochen). Ich würde 3600 Euro verlieren.
    Wenn ich hingegen die Variante bis zum 30 LM wähle, dann verliere ich am wenigsten. Stimmt das?

    Würdet ihr den Urlaub nehmen? Oder ihn stehen lassen, bis man wieder zurückkommt. Aber bei Elternteilzeit verkürzt er sich, oder?

    Wird bei diesen 16200 Euro das KBG auch mitgerechnet?

    Hoffe ich hab das nicht zu konfus geschrieben und ihr kennt euch aus. Warte schon brennend auf eure antworten. Muss nämlich arbeitgeber bald bescheid geben.

    danke,lg
     
  2. Liz1981

    Liz1981 Gast-Teilnehmer/in

    Die Zuverdienstgrenze ist doch jährlich und nicht monatlich zu rechnen. Wenn du also 3 Monate in den Urlaub gehst direkt nach dem Mutterschutz, dann solltest du trotzdem das KBG bekommen (egal welche Variante). Ist halt so als würdest du arbeiten gehen. Diese 3 Monatsgehälter zählen dann zum jährlichen Gesamteinkommen, das für die Zuverdienstgrenze relevant ist und du darfst in den restlichen 9 Monaten halt nur mehr weniger verdienen.

    Ich gehe mal davon aus, dass du in den 3 Monaten nicht 16.000 Euro verdienst - falls doch: magst mir verraten, wo du arbeitest? Dort bewirb ich mich dann nämlich auch gleich :D

    Sollte also kein Problem sein oder wo siehst du noch eines?

    Ach ja, bei den 16.200 wird das KBG nicht mitgezählt und ich weiß nicht, ob das überhaupt geht, dass man das KBG ruhen lässt. Wenn du über der Zuverdienstgrenze bist, dann musst du einfach den Betrag um den du drüber bist zurück zahlen, soweit ich weiß.
     
  3. Sonne8578

    Sonne8578 Gast-Teilnehmer/in

    also ich hab nachgefragt.

    Die 16200 Euro zuverdienstgrenze gelten für 12 monate. Wenn nur für 3 monate das KBG bezogen wird, wird die zuverdienstgrenze aliquot angepasst - sprich 1049 Euro/monat.

    Das sagte mir auf der gkk.

    Und übrigens ich bin Krankenschwester. ;)
     
  4. Liz1981

    Liz1981 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn ich das richtig verstehe, dürftest du dann eben in den Monaten Oktober, November und Dezember (wo dein Arbeitgeber dich in Urlaub schicken will) insgesamt nur knapp 3.200 Euro verdienen?

    Das ist dann natürlich blöd. Das verstehe ich. Könnte dein Arbeitgeber dir den Urlaub nicht auch nach der Karenz geben, also bevor du dann in Elternteilzeit wechselst? Somit könntest du sogar 3 Monate länger bei deinem Zwergerl bleiben und hättest dennoch ein Einkommen.
     
  5. Sonne8578

    Sonne8578 Gast-Teilnehmer/in

    Ja, jetzt hast du es richtig verstanden.
    Es wäre natürlich super, wenn ich den Urlaub nach der Karenz beziehen könnte. Aber ein Teil des Urlaubes würde mir verfallen.

    Meinst du, ich sollte den urlaub nehmen, bevor ich auf teilzeit wechsle, damit der urlaub auch nicht halbiert wird?
     
  6. gerda23

    gerda23 Gast-Teilnehmer/in

    also verfallen würde ich den urlaub auf keinen fall lassen. bei mir war es genauso, hatte noch 10 wochen alten urlaub und hab ihn anschließend nach dem mutterschutz konsumiert (allerdings bei zweiten kind, da hatte ich schon den teilzeit vertrag und war somit nicht über der zuverdienstgrenze).
    wenn möglich nimm dir gleich den urlaub der sonst verfallen würde und den rest würde ich mir behalten und gleich konsumieren, wenn die karenz vorüber ist (falls von deinem arbeitgeber aus möglich).
    lg

    gerda (auch schwester)
     
  7. Mone80

    Mone80 Gast-Teilnehmer/in

    Bei mir ists auch so, dass ich bis 1.März in Muschu bin, dann das KBG erhalte und aber zeitgleich noch den heurigen Resturlaub ca. 4 Wochen + den Urlaub von 2010 verbrauche!
     
  8. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Du hast mehrere Möglichkeiten:

    1. Du konsumierst den Urlaub oder einen teil davon noch vor Beginn des Mutterschutzes vor der Geburt.

    2. Du nimmst den Urlaub im Anschluss an den Mutterschutz nach der Geburt und beziehst gleichzeitig KBG, kommst über die zuverdienstgrenze und musst das KBG für 2009 zurückzahlen.

    3. Du nimmst den Urlaub im Anschluss an den Mutterschutz nach der Geburt und beziehst KBG erst ab 1. Jänner 2010.

    4. Du vereinbarst schriftlich mit deinem dienstgeber, dass du zuerst nach dem Mutterschutz in Karenz gehst (und KBG beziehst), ab 1. Jänner 2010 die Karenz unterbrichst und den Urlaub konsumierst und dann nach dem Urlaub die Karenz fortsetzt (du kannst dann durchgehend KBG beziehen, sofern du 2010 nur das Gehalt aus dem Urlaub hast und keinen anderen Zuverdienst - das müsste sich übers ganze Jahr gerechnet locker mit der Zuverdienstgrenze ausgehen). Würde dir aber raten, das mit der AK genau zu besprechen (v.a. wie die schriftliche Vereinbarung aussehen muss, damit sie juristisch hält).

    5. Du nimmst den Urlaub im Anschluss an die Karenz - AK-beratung empfehlenswert hins. evtl. Nachteile.

    KBG selbst ist kein Zuverdienst (Zuverdienst = zum KBG dazuverdienen). Faustregel (pro KBG-Monat hat man EUR 1.049 an monatlicher Lohnsteuerbemessungsgrundlage zur verfügung - ist keine fixe Monatsgrenze, wenn man also in einigen Monaten null hat, kann man dafür in den anderen Monaten mehr verdienen - man hat quasi ein Kontigent.
    Es gibt einen Zuverdienstrechner unter https://www.sozialversicherung.at/kbgOnlineRechner/

    LG
    S.
     
  9. Mone80

    Mone80 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du den Urlaub erst 2010 konsumierst, hast du keine Probleme! Dann kommst du nicht über die Zuverdienstgrenze! Weils ja aufs ganze Jahr abzüglich dem Mutterschutz gerechnet wird!

    Ist bei mir genauso, bin Ergotherapeutin und hab vorher 30 Stunden/Woche gearbeitet!
     
  10. Sonne8578

    Sonne8578 Gast-Teilnehmer/in

     
  11. Mone80

    Mone80 Gast-Teilnehmer/in

    In meinem Fall wäre es möglich ,weil mich die Chefin gebeten hat, dass ich nicht unbedingt im Sommer den Urlaub nehme!
     
  12. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Du kannst den Urlaub bis nach der Karenz aufheben, dann wird allerdings der 2009er Urlaub aliquodiert, d.h. du verlierst Urlaubstage. Dafür kannst du "ganztags" nach der Karenz wieder beginnen und gleichzeitig den Resturlaub verbrauchen. In diesem Fall würde ich mir die Urlaubsvereinbarung jetzt schon mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren. Somit verlierst du auch nichts durch Umstellung auf Teilzeit, sondern gehst erst nach dem Urlaubsverbrauch in Elternteilzeit. Wenn du nicht in Elternteilzeit gehst, ist's egal, dann kannst du den Urlaub weiter aufheben. Du musst nur aufpassen, dass dir nicht Urlaub verfällt (weil die Anspruchsjahre schon zu lange zurück liegen).

    Oder du nimmst den Urlaub gleich nach dem Mutterschutz und beantragst auch das KBG. Schlimmstenfalls musst du das Geld für 2009 zurückzahlen. In der Vergangenheit war es so, dass die GKK auf eine Rückforderung verzichtet haben, wenn die Überschreitung der Zuverdienstgrenze aufgrund von Urlaubskonsumation entstanden ist. Andere Krankenkassen blieben hart und haben trotzdem zurückverlangt. Wie das in Zukunft gehandhabt wird, weiß ich natürlich nicht.

    Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, kannst du ab 17. 12. 2009 beantragen. Monate, in denen weniger als die Hälfte KBG bezogen wird, werden nicht zum Zuverdienst gezählt. Somit hättest du zumindest knapp die hälfte vom Dez. Trotzdem "verierst" du rd. 2 Monate KBG. Ist halt echt davon abhängig, wann das Kind geboren wird. Wäre es 3 Monate später geboren, hättest du den vollen Anspruch.

    Die AK kann dir da aber auch weiterhelfen!
     
  13. Sonne8578

    Sonne8578 Gast-Teilnehmer/in

    Also die Info von der Arbeiterkammer haben mir nicht wirklich geholfen.
    Sie hätten mir geraten, den Urlaub der verfällt zu nehmen und den anderen bis nach der Karenz aufzuheben. Und irgendwann geh ich eh wieder vollzeit und dann wird der Urlaub wieder mehr.

    Aber mit dieser Lösung bin ich nicht zufrieden.
    Am besten gefällt es mir, wenn ich nächstes jahr die karenz unterbrechen könnte, und den urlaub konsumiere.
     
  14. Mohnnudel

    Mohnnudel Gast-Teilnehmer/in

    du könntest ja einen teil nach dem muschu konsumieren und den anderen teil nach der karenz

    lg
     
  15. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass nicht zurückgefordert wird (man kann natürlich das Geld auf ein Sparbuch legen ein paar Jahre und warten, ob man einen Rückforderungsbescheid erhält). Seit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes ist das fixiert. Es gibt sogar eine Entscheidung in einem Fall, in dem wegen konsulierten Urlaubs die Zuverdienstgrenze überschritten wurde - die Klägerin hat verloren und musste alles zurückzahlen (OGH, 10ObS60/09k).

    Ansonsten: man kann mit dem Dienstgeber alles vereinbaren (= er muss natürlich zustimmen), die AK sollte dir bei deinem Anliegen helfen und dir einen wasserdichten schriftlichen Vertragstext aufsetzen, den dein Dienstgeber und du dann unterschreibt. Muss doch möglich sein.

    LG
    S.

    LG
    S.
     
  16. Sonne8578

    Sonne8578 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Habe jetzt mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass ich heuer nach dem Mutterschutz die Urlaubsstunden die verfallen würden nehme (96h), und den Rest nächstes Jahr nach dem Karenz.
    Ich bin dann noch 40h-Kraft angestellt und gehe erst nach dem Aufbrauch des Urlaubs (50 Tage) in Teilzeit über.
    Geht das eh rein rechtlich okay, oder braucht man da ein eigenes Schreiben?

    Danke
     
  17. Sonne8578

    Sonne8578 Gast-Teilnehmer/in


    Meine Frage nochmals nach oben schupps!
     
  18. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Also wenn du den Urlaub (sowohl den nach dem Mutterschutz als auch den nach der Karenz) bereits mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast, geht das OK. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du diese Vereinbarung schriftlich hast.
    Die Elternteilzeit musst du deinem Arbeitgeber spätestens 3 Monate vor Antritt melden. Wenn du das auch jetzt schon schriftlich mit ihm vereinbart hast, kann ja nichts mehr schief gehen.

    Bei mündlichen Vereinbarungen ist's halt oft so, dass dann keiner mehr etwas davon weiß oder wissen will. Und wenn sich dann noch die handelnden Personen in der Firma ändern, ist's besonders blöd.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden