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KBG neu - für Jahrgang 2005!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von zuckerschnecke2, 16 Januar 2008.

  1. zuckerschnecke2

    zuckerschnecke2 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    Ich frage für eine Freundin.
    Ihr Sohn wurde August 2005 geboren, nun gibt es ja dieses KBG neu.
    Meine Frage:
    Kann sie auch auf die höhere Variante umsteigen oder muss sie mit ihren Mann "teilen"?

    Danke euch für eure Hilfe!
    Liebe Grüsse
    zuckerschnecke:wave:
     
  2. Isabel2007

    Isabel2007 Gast

    Wie soll sie umsteigen:confused: Die nächstkürzere Variante zum KBG alt ist 20+4, also im Fall Deiner Freundin schon spätestens im August 2007 abgelaufen!

    Außerdem ist die Übergangsfrist auf Babies mit Geburtsjahr 2007 beschränkt.
     
  3. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    - eine solche Beschränkung gibt es nicht, die ergibt sich daraus, dass man dann mit Umstieg EUR 0 beziehen kann, eben weil das Kind schon älter als 24 Monate alt ist ..
     
  4. Isabel2007

    Isabel2007 Gast

    Da hast Du recht:eek:, ich hab es grad nachgeschaut, aber offenbar falsch im Kopf gehabt:

    § 49 (16) Für Geburten vor 2008 kann trotz bereits erfolgter Antragstellung und Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ab 1. Jänner 2008 einmalig auf das Kinderbetreuungsgeld als Kurzleistung (§ 5a oder § 5b) umgestiegen werden. Hiezu ist eine gesonderte Antragstellung spätestens bis 30. Juni 2008 nötig. § 26a zweiter und dritter Satz sowie § 4 Abs. 2 gelten sinngemäß.

    Es ändert aber nichts daran, dass der Umstieg zu spät wäre und sie nix mehr bekommt!
     
  5. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Im Ergebnis hattest du es richtig in Erinnerung und nur darauf kommt es an.
     
  6. zuckerschnecke2

    zuckerschnecke2 Gast-Teilnehmer/in

    Danke euch für eure Antworten, werd ihr das so weitergeben.

    Liebe Grüsse
    zuckerschnecke2:wave:
     

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