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KBG Höhe in meinem Fall berechnen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sabrina944, 9 August 2011.

  1. Sabrina944

    Sabrina944 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Zusammen!

    Ich bin schwanger. Geb. Termin ist am 8. Jänner 2012. Mutterschutz beginnt am 13. November 2011. Laut Krankenkasse wird für die Berechnung meines Wochengeldes die letzten 3 Monatsgehälter hergenommen (+ Sonderzahlungen wie URL-Geld).

    Bis 15. Oktober beziehe ich noch KBG für meinen ersten Sohn (Variante 30 bzw. 436 Euro monatlich).

    Ich arbeite zudem in Elternteilzeit und verdiene netto 450 Euro.

    Für die Berechnung meines Wochengeldes gilt also August bis Oktober (laut GKK). Die Dame am Telefon meinte allerdings, dass das KBG für das Wochengeld nicht unbedingt mitberechnet wird. Sie hat mir jetzt mal einen Tagessatz von etwa 17,17 Euro angegeben.

    Mir scheint das sehr ungenau und ich hätte schon gerne Gewissheit. Kennt sich jemand von Euch hier genauer aus und kann die Dame der GKK mit einer genaueren Kalkulation überbieten?

    Ich würde meinen, dass mein KBG sehr wohl für das Wochengeld mitberücksichtigt werden sollte.

    Sabrina
     
  2. angie81

    angie81 Gast-Teilnehmer/in

    Ich bilde mir ein, dass das KBG nur miteinbezogen wird, wenn du direkt vom KBG-Bezug in den Mutterschutz gehst...
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Mit den von dir angegebenen Werten müsste der Tagsatz fürs Wochengeld stimmen.

    Wochengeld auf Basis des KBG`s gibt es nur wenn der Beginn des Mutterschutzes im aufrechten KBG-Bezug liegt, nicht aber wenn der KBG-Bezug bereits vorher geendet hat!

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. piepkatz

    piepkatz Gast-Teilnehmer/in

    Gibt es beim Wochengeld nicht auch einen Günstigkeitsvergleich mit dem letzten Jahr in dem kein KBG bezogen wurde? Oder gibt es das nur für das KBG?
     
  5. Sabrina944

    Sabrina944 Gast-Teilnehmer/in

    Ja genau, das würde mich auch interessieren.
     
  6. angie81

    angie81 Gast-Teilnehmer/in

    Nein... Wochengeld bezieht sich immer auf die letzten 3 vollen Gehälter... die Günstigkeitsrechnung gibts nur beim einkommensabh. KBG...
     

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