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KBG - Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeinsam?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von cherry101, 10 Mai 2008.

  1. cherry101

    cherry101 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    brauche bitte eine kurze Info bzgl. KBG.

    Wisst ihr, ob es reicht, wenn der KBG-Beziehende Elternteil und das Kind nur den selben Nebenwohnsitz haben, oder müssen sie den selben Hauptwohnsitz haben? Gibts was, wo man nachlesen kann, welche Bedingungen erfüllt sein müssen um das KBG zu beziehen?

    Lg und danke im vorraus, cherry
     
  2. Antaris

    Antaris Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Nein, soweit ich weiß, müssen beide den gleichen Hauptwohnsitz haben!
     
  3. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    warum um himmels willen????
     
  4. cherry101

    cherry101 Gast-Teilnehmer/in

    Also erstmal danke für die Antwort.

    Bei uns war das alles auch höchst strange. Bei der Wiener Karenzstelle haben sie uns gesagt, gleicher Nebenwohnsitz reicht.

    Wir haben das umgemeldet, sind direkt nachher (also, die Karenzstellenfrau hat eindeutig gesehen, dass wir das unmittelbar vorher gemacht haben) auf die WGKK-Karenzstelle, und drei Tage später haben sie uns von der SGK (dort war mein LG zuletzt versichert) angerufen, dass er die Karenz nicht beziehen kann, weil er nicht denselben Hauptwohnsitz wie unser Sohn hat.

    Naja, werd mich morgen wieder mal in die Warteschleife hängen und mal schauen, was die so zu sagen haben auf der WGKK.

    Trotzdem danke,

    lg cherry
     
  5. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Hauptwohnsitz hat man dort, wo der Lebensmittelpunkt liegt und wen die Meldungen von Kind und Antragsteller nicht zusammenpassen, dann gehen die davon aus, dass es keinen gemeinsamen Haushalt gibt (für KBG aber erforderlich).
     
  6. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Mir hat gerade mein Her Versicherungsmensch erklärt, daß die Hauptmeldeadresse überhaupt nicht dort sein muß, wo der Lebensmittelpunkt ist.
     
  7. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Da schau einmal ins Meldegesetz. Laut dem muss man sich so melden. Dass das viele nicht machen und sich dann ergibt, dass man seinen Lebensmittelpunkt woanders hat als man gemeldet hat, ist eine andere Sache. In manchen Bereichen ist das auch egal, dann aber eben wieder nicht (KBG, Förderungen Wohnbau ..).
     
  8. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Es ging in dem Fall um eine Versicherung, und die Auskunft des Juristen war die, daß Nebenwohnsitz vollkommen ausreichend ist.

    Aber gemeldet sein muß man schon.
     
  9. sonnengelb

    VIP: :Silber

    da liegt der hund begraben: versicherung ist halt was anderes als KBG!

    es gibt auch andere dinge wo ausschließlich der hauptwohnsitz zählt: zb bei der ausnahmegenehmigung für die kurzparkzone. da hast mit nebenwohnsitz keine chance :cool:

    lg

    sonnengelb
     
  10. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ich bekomm trotz Hauptwohnsitz im 3. dort kein Parkpickerl, weil men Lebensmitteplunkt im 23. ist.
     
  11. sonnengelb

    VIP: :Silber

    echt????

    und wie stellen/legen die fest wo dein lebensmittelpunkt ist?

    und würdest du dann im 23. theoretischerweise eine bekommen?

    mein LG hatte solche probleme gottseidank nicht .....
     
  12. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Weil ich 2 Meldeadressen habe.
    Und weil ich ehrlich bin. ;)

    Nein, im 23. würde ich auch keines bekommen, weilich eienn Garagenplatz habe
     
  13. sonnengelb

    VIP: :Silber

    muss jetzt nochmal blöd nachfragen :rolleyes:

    wenn dein lebensmittelpunkt der 23. ist warum nicht gleich da hauptwohnsitz? wäre doch laut meldegesetz eh so handzuhaben ....

    mein LG hatte auch zwei wohnsitze, für den 4. den hauptwohnsitz (was bei 5 tage die woche auch zweifelsfrei gestimmt hat) und noch einen nebenwohnsitz.

    hat sie problemlos bekommen :)


    lg

    sonnengelb
     

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