1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

KBG - Gehalt von welchem Jahr??

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Zwergi-092011, 27 Januar 2011.

  1. Zwergi-092011

    Zwergi-092011 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Mädels,

    ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich habe folgende Frage:

    Ich bekomme Mitte September mein zweites Kind und würde gerne das einkommensabhängige KBG 12+2 wählen. Jetzt habe ich gelesen, das für die Berechnung das letzte Gehalt ein Jahr vor der Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, zur Berechnung herangezogen wird.

    Mein erstes Kind kam 11/2008 zur Welt, KBG habe ich somit erst mit 01/2009 bezogen. Ich habe 2009 und 2010 KBG bezogen. Jetzt arbeite ich wieder seit Jänner in einer Teilzeitbeschäftigung.

    Wenn ich das also richtig verstehe, wird zur Berechnung des KBG für das zweite Kind, mein Gehalt aus 2008 herangezogen.

    Stimmt das??

    Bitte um Hilfe, macht bei mir einen großen finanziellen Unterschied!!
     
  2. Sunny4

    Sunny4 Gast-Teilnehmer/in

    da häng ich mich gleich an. Das interessiert mich auch brennend. Ich wollte jetzt gerade halbtags zu arbeiten anfangen, bekomme noch bis Mai Kinderbetreuungsgeld. Jetzt kann es aber sein, dass wir jetzt doch noch eines wollen. Ist es dann besser, wenn ich noch ein paar Monate arbeite, oder bekomm ich so doch das Mutterschutzgeld wie beim letzten Mal? :confused:
    Muss ich mich dann zwischendurch, nach dem Kinderbetreuungsgeld beim Arbeitsamt melden?:confused:
    Ich krieg nur mehr 8 Tage Arbeitslose und dann ? Notstand krieg ich sicher nicht, weil mein Mann zu viel verdient.
    Ab wann kann man in frühzeitigen Mutterschutz gehen und aus welchem Grund, wenn ich eh nicht arbeite?
    Mah sooo viel Fragen. :wave:
     
  3. sonnengelb

    VIP: :Silber

    soweit ich weiß: nur dann, wenn der neue mutterschutz noch in den bezugszeitraum fürs alte kbg reinfällt.

    nein. deine teilzeitbeschäftigung wird heranzogen.


    bekommst du nur dann, wenn du zwischen den kindern gleich viel verdienst wie vorher.

    wenn du ernsthaft arbeitssuchend bist dann ja, sonst nicht.

    in dem fall muss dein mann die familie erhalten.

    frühzeitiger mutterschutz geht nur aus handfesten medizinischen gründen und ist sowieso sinnlos falls du nicht arbeitest.

    lg

    sonnengelb
     
  4. Sunny4

    Sunny4 Gast-Teilnehmer/in

    danke Sonnengelb für die ausführlichen Antworten.

    Das heiß für mich, mir bleibt nichts anderes übrig, als mir rasch noch eine Arbeit zu suchen um nicht zwischen jetzigem Kindererziehungsgeld und nächstem Mutterschutz ohne Geld da zu stehen....:eek:
    Das heißt...krieg ich überhaupt Mutterschutz Geld wenn ich zwischendurch nicht arbeite....:confused:
     
  5. stell.ina

    stell.ina Gast

    wenn du kein einkommen hast bekommst auch kein wochengeld
     
  6. Zwergi-092011

    Zwergi-092011 Gast-Teilnehmer/in

    @stell.ina: wenn das wirklich so stimmt, wie du das schreibst, ist das nicht günstig für mich!

    Woher weißt du das?
     
  7. stell.ina

    stell.ina Gast

    hatte da so ne broschüre, da stand das alles drin.
    Kbg wird, wenn ich das richtig im kopf hab als wochengeld angesehen
     
  8. stell.ina

    stell.ina Gast

    als einkommen, sorry :eek:
    Normal ist das kbg kein einkommen, aber bei der wochengeldberechnung schauts, so wie ich das noch im kopf hab, eben anders aus
     
  9. ela975

    ela975 Gast-Teilnehmer/in

    Die Regelung, dass das letzte Kalenderjahr in dem kein KBG bezogen wurde, zur Berechnung herangezogen wird, gilt für die Errechnung der individuellen Zuverdienstgrenze. Denn da gibt's ja jetzt zum einen die Möglichkeit mit den 16200 und zum anderen 60 % vom Letztbezug. Und da wäre dann eben das Kalenderjahr 2008 ausschlaggebend.

    Das einkommensabhängige KBG wird glaub ich immer aus den letzten 3 Monaten vor Mutterschutzbeginn berechnet, also aus der jetzigen Teilzeitbeschäftigung.
     
  10. Zwergi-092011

    Zwergi-092011 Gast-Teilnehmer/in

    Verdammt, dann ist das ja beiweitem weniger als geplant ... :mad:
     
  11. Zwergi-092011

    Zwergi-092011 Gast-Teilnehmer/in

    So, jetzt habe ich mich beim Familienservice erkundigt und folgende Auskunft bekommen.

    Für das Wochengeld, wird das Gehalt der letzten drei Monate herangezogen, sprich mein jetztiges Teilzeitgehalt.

    Für die Berechnung des einkommenabhängigen KBG 12+2 wird sowohl das Wochengeld als auch mein Einkommen aus 2008 herangezogen und das bessere für mich genommen!

    Somit ist alles wieder gut und ich bin beruhigt!!

    Danke für eure Hilfe!
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden