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kaufvertrag fertigteilhaus: ist das normal so?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von veve, 15 September 2010.

  1. veve

    veve Gast-Teilnehmer/in

    wir möchten in nächster zeit ganz gerne haus bauen. es kommen noch mehrere anbieter in frage, eigentlich h aben wir aber schon ganz gute vorstellunge, wie es werden soll. nun gehts um die verträge mit den anbietern. da würde uns interessieren, ob bestimmungen, die da meistens drinnen stehen, "normal". vielleicht kann uns wer helfen. uns geht es um folgendes. ist es üblich,dass:

    - wir 3 prozent haftrücklass einbehalten können?
    - dass wir bis zu 10 prozent stornogebühr zahlen müssen, wenn wir vom vertrag zurücktreten?
    - dass wir vom vertrag gar nicht mehr zurücktreten können, wenn das gebäude bereits in produktion ist?
    - dass wir einen kranaufstellplatz, baustrom, bauwasser, baustellen wc auf eigene kosten stellen müssen?

    außerdem würde uns interessieren, ob derartige firmen bereit sind, details in den vertrag aufzunehmen. etwa, dass sie uns garantieren, dass ein gebäude luftdicht ist, wir in jedem fall bestimmte förderrichtilien erreichen. ist sowas ohne größere probleme möglich?

    lg. veve.
     
  2. Buddha

    VIP: :Silber

    also, dass mit baustrom, platz für kran, sperre der strasse für lkw, wc, bauwasser ect. haben wir auch bereitstellen müssen! ist in meinen augen aber auch klar und verständlich!
    bezüglich rücktritt vom kv hab ich keine ahnung, wieviel prozente dies gewesen wären, da wir uns ohnehin sicher waren! würde aber das rücktrittverbot nach produktionsbeginn verstehen- wird ja immerhin für euch passend produziert! und man sollte sich solche schritte wirklich gut überlegen!
     
  3. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    ...
     
  4. hatzi

    VIP: :Silber

    Was versteht man unter Haftrücklass?
     
  5. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Gemäß AK (http://wien.arbeiterkammer.at/online/bauen-ohne-aerger-33814.html#E189228):

    Haftrücklass

    Zur finanziellen Absicherung für Baumängel sollte im Bauvertrag ein Haftrücklass in Höhe von zumindest drei bis fünf Prozent des Auftragswertes schriftlich vereinbart werden. Das bedeutet: Sie können diesen Betrag vorerst vom Gesamtbetrag abziehen und einbehalten. Fällig wird er erst, wenn innerhalb von drei Jahren (Gewährleistungsfrist) keine Mängel aufgetreten sind.

    Sollte Ihnen von der Baufirma stattdessen eine Bankgarantie in Höhe des vereinbarten Haftrücklasses angeboten werden, achten Sie darauf, dass Sie diese im Bedarfsfall durch bloße Zahlungsaufforderung an die Bank in Anspruch nehmen können.


    Wobei ich versuchen würde auszuhandeln den Haftrücklass nach jeder Teilrechnung sofort einzubehalten (dafür gibt es dann wieder einen eigenen Begriff, ich glaube Deckungsrücklass). Das hat den Vorteil, dass wenn die Baufirma während des Bauvorhabens in Konkurs gehen sollte und die Schlussrechnung von dem der Haftrücklass einbehalten wird, noch nicht gestellt ist - und daher nicht mehr einbehalten werden kann - bereits während des Bauvorhabens der aliquote Rücklass laufend einbehalten wurde.

    3% ist jener Betrag, der gesetzlich verpflichtend ist. Üblich sind bis zu 5%.
     
  6. gsb

    gsb
    VIP: :Silber

    sieht gut aus - ja

    aber einiges kann auch verhandelt werden (stromaagregat, 5 statt 3% Haftrückl...)

    lg gsb
     
  7. sweetly

    sweetly Gast-Teilnehmer/in

    wir sind auch grad am Bauen (die arbeiten der Hausfirma sind schon so gut wie alle erledigt)

    das mit baustrom etc stimmt.
    bei Rücktritt, ehrlich keine Ahnung, damit haben wir uns nicht beschäftigt, da es für uns sowieso fix war.

    und wir haben erst bezahlt, wenn die Arbeit erledigt war. wir mussten nichts im voraus bezahlen
    Das heißt, wenn der Rohbau stand, zahlten wir ihn, wie der Dachstuhl drauf war, zahlten wir den Dachstuhl, das Dach ist noch nicht bezahlt, da es noch Fehler beim Dach gibt, sind diese ausgebessert, wird bezahlt
    Find ich echt klasse :)
     
  8. angi755

    angi755 Gast

    hi,
    wir haben auch ein FTH gebaut.
    Wasser, strom, Müllcontainer, WC, platz für den Kran mussten wir bereitstellen (auch weil ja der Keller von wem anderen gemacht wurde und der das alles ja schon vorher brauchte)
    wir hätten auch die Strasse sperren müssen, jedoch war das aufgrund der Situation unserer Strasse dann gar nicht notwendig. da würde ich dann mit dem techn. Koordinator von der FTH-firma reden der schaut sich eh das Grundstück an.

    stornogebühr bzw Rücktrittsverbot kann ich mir gut vorstellen. Ich weiß nur es hätt einen Rücktritt gegeben wenn die Finanzierung nicht geklappt hätte aber wir haben eh schon vorher nachgefragt ob das klappt.

    dann wird noch im Vertrag drinnenstehen, dass du eine Bankgarantie brauchst.

    bezgl Luftdichtheit: unsere Firma hat von Anfang an einen Energieausweis mitgeliefert für die Förderung. Die konnten wir schon beantragen als das Haus noch nichtmal auf Luftdichtheit getestet war (eigentlich hätten wir den Blowerdoortest gar nicht für die Förderung gebraucht). Den mußten wir aber separat zahlen.
     

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