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Kauf Reihenhaus - Arbeitnehmerveranlagung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von queeez, 6 Oktober 2011.

  1. queeez

    queeez Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Wir haben ein Reihenhaus gekauft! Hab mich jetzt mal umgesehen was man da evtl. geltend machen kann. Nun hab ich in dem Steuerbuch gelesen:

    "Begünstigt ist die Errichtung, nicht aber der Ankauf eines fertigen Eigenheimes."

    Soll das heissen, in meinem Fall, also ich kaufe ein Schlüsselfertiges RH, kann ich da überhaupt nichts geltend machen!? Verstehe zwar den tieferen Sinn dahinter nicht, aber gut!

    Kann mir jemand sagen, ob das wirklich so ist, oder ob ich da was übersehen habe!?

    Danke!
    lg

    PS: Das RH wird gerade gebaut (nur halt nicht von mir)! -> evtl. fällt dies dann unter die Errichtung?
     
  2. susa73

    susa73 Gast-Teilnehmer/in

  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Sofern das Reihenhaus neu errichtet wird, zählen die Kosten für die Errichtung (bzw. in deinem Fall Kauf vom Bauträger) sehrwohl als absetzbare Kosten im Sinne der Sonderausgaben der ANV.

    Absetzbar sind jedoch nur jene Kosten, die im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlich bezahlt wurden bis zum Höchstbetrag von 2.920,-- pro Steuerpflichtigen.
    Sofern das Reihenhaus mittels Kredit finanziert wird, sind die bezahlten Tilgungsraten inkl. Zinsen im jeweiligen Kalenderjahr absetzbar.

    Nähere Infos dazu findest du im Steuerbuch unter Sonderausgaben/Kosten für Wohnraumschaffung
    Steuerbuch 2011

    LG Mats
     
  4. tondy

    VIP: :Silber

    Das macht durchaus schon Sinn: bei einer Errichtung wird (zusätzliche) Wohnfläche geschaffen. Womit sich diverse Institutionen (Gemeinden, Länder, Genossenschaften...) das Geld ersparen, diese Wohnfläche selber zu errichten.
    Wenn A dem B das Haus abkauft, gibt es in Ö nach diesem Deal keinen einzigen Quadratmeter Wohnfläche mehr. Wenn A ein leeres Grundstück erwirbt und sich dort ein Fertigteilhaus hinstellen lässt, dann schon.
     

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