1. Reden wir miteinander ...

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Karenzzeit + Kinderbetreuungsgeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von milkette, 21 Februar 2012.

  1. milkette

    milkette Gast-Teilnehmer/in

    Hallo an alle, die damit Erfahrungen haben!

    Ich darf vom Arbeitgeber aus gar keine 30 Monate zuhause bleiben, höchstens die erlaubten 24 Monate. Da ist schonmal die erste Frage: das ist arbeitsrechtlich gesehen korrekt, oder?

    Dafür gibt es aber für uns keine Kinderbetreuungsgeldvariante, da mein Mann zwar irrsinnig gerne in Karenz gehen würde, jedoch das von seinem Arbeitgeber her sehr sehr schwierig ist.

    Das heißt, ich kann vom Geld her nur 20 Monate in Anspruch nehmen.

    Kann ich dann trotzdem 24 Monate zuhause bleiben und 4 Monate ohne Geld sein? Mitversichern kann ich mich ja für die kurze Zeit bei meinem Mann dachte ich.

    Wie habt ihr das gemacht? Alle Varianten sind für uns unpraktisch, das finde ich so blöd. Bei uns ist es so schwierig, jemanden fürs Kind zu haben zum Aufpassen, deshalb wäre ich gerne 30 Monate zuhause geblieben, allerdings mit vielleicht einem Tag Zuverdienst in der Woche bei meinem Arbeitgeber.

    Oder kann ich es mit meinem Arbeitgeber so vereinbaren, dass ich nach 20 Monaten wieder für 10 Stunden arbeite, was ja dann unter der Zuverdienstgrenze bleibt, ich aber für 30 Monate Kinderbetreuungsgeld erhalte?

    Das ist etwas verwirrend und danke euch für eure Erfahrungen oder wie ihr das gehandhabt habt mit Karenzzeit, Kinderbetreuungsgeld und Zuverdienst.

    LG Milkette
     
  2. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    ja, du kannst 20 monate kbg beziehen und trotzdem 24 monate daheim bleiben und dich beim mann mitversichern lassen.
    du kannst auch zum kbg dazu verdienen, wenn du 30 monate nimmst. wegen der zuverdienstgrenze musst dich halt genau informieren. bzw weiss vermutlich eh hier auch jemand bescheid.
    die papa-monate sind bei uns auch nicht in frage gekommen - leider. daher find ichs auch schad, das es da keine alternativen gibt.

    ich hab auch die 20 monate genommen und bin aber noch ein knappes jahr daheim geblieben, war beim partner mitversichert und hab von ersparnissen gelebt und das letzte halbe jahr bin ich dann schon geringfügig arbeiten gegangen.
    mit 30 monaten ging dann mein sohn in die krabbelstube.
     
  3. sweetvanilla

    sweetvanilla Gast-Teilnehmer/in

    die arbeitsrechtlichen fragen bered auf jeden fall mit der arbeiterkammer!! kann mir nicht vorstellen dass er dir das vorschreiben kann.

    betreffend dazuverdienen ist es glaub ich eine abmachung mitn arbeitgeber.
     
  4. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    doch kann er. 24 monate sind das maximum an karenz bezüglich kündigungsschutz. wenn sie länger in karenz gehen will, muss der dienstgeber 1. einverstanden sein und 2. hat sie eben keinen kündigungsschutz mehr.

    les dich da mal rein bezüglich zuverdienst:
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080640.html
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/340/Seite.34060730.html
     
  5. comeback

    comeback Gast-Teilnehmer/in

    karenz ist max. 2 jahre. das letzte halbe jahr, wo man auch noch kbg kriegt, ist unbezahlter urlaub (man hat KEINEN kündigungsschutz mehr) und ich denke schon, dass da der chef was zum mitreden hat. immerhin könnte er den posten nachbesetzen.
     
  6. sweetvanilla

    sweetvanilla Gast-Teilnehmer/in

    aha verstehe. sie sollte trotzdem mit profis reden über solche dinge.
     
  7. milkette

    milkette Gast-Teilnehmer/in

    ja, das hab ich schon nachgelesen auf help.gv.at dass die karenzzeit max. 2 jahre dauern darf. was ich mich frage ist, wenn ich nach den 2 jahren aber schon geringfügig arbeiten gehe, also z. bsp. 2 vormittage, ob da der arbeitgeber dann einverstanden ist, dass ich trotzdem 30 monate kinderbetreuungsgeld beziehe. an und für sich schon, oder, weil es ist ja klar, dass ich nicht vollzeit zurückkomme.
     
  8. comeback

    comeback Gast-Teilnehmer/in

    hm, das meinst du.... wie groß ist dein betrieb? wie lange bist du bei der firma?

    aber einer gewissen dauer und firmengröße steht dir nämlich elternteilzeit bis zum 7. geburtstag deines kindes zu!!
     
  9. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    wieso sollt es ihn interessieren, dass du noch kbg beziehst? er muss halt einverstanden sein, dass du eben nur teilzeit zurück kommst. oder hast eh anrecht auf elternteilzeit? dann kann er eh nix dagegen machen. du musst halt spätestens 3 monate vor karenzende deine genauen arbeitszeiten für elternteilzeit bekannt geben.
     
  10. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    Kinderbetreuungsgeld hat nicht mit Länge Deiner Karenz zu tun

    Du kannst zb. die Einkommensabhängige Variante nehmen und trotzdem 2 Jahre daheim bleiben
    oder Du nimmst 30+6 und gehst bereits nach den Muschu wieder arbeiten

    die Karenz vereinbarst Du mit Deinen AG und diesen ist es egal welche Variante vom KBG Du gewählt hast

    Und ja, die Firma kann verlangen, das Du am 2.Geburtstag wieder arbeiten gehst

    aber am besten ist es, wenn Du Dir einen Termin bei AK ausmachst, vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit das Du 2,5 Jahre daheim bleibst

    LG Astrid :wave:
     
  11. milkette

    milkette Gast-Teilnehmer/in

    ja, ich habe sicher recht auf elternteilzeit. bin seit 12 jahren bei der firma und die firma ist riesengroß. wusste nicht, dass man auf elternteilzeit auch einen rechtlichen anspruch hat. das sind eben die dinge, die man wissen muss ... dank euch schonmal! :)
     
  12. comeback

    comeback Gast-Teilnehmer/in


    dann steht dir eben die elternteilzeit bis zum 7. geburtstag zu :)
     
  13. SanjaM

    SanjaM Gast-Teilnehmer/in

    noch zur elternteilzeit:

    du musst sie 3-4 monate vor dem antritt beantragen, erkundig dich aber vorab noch bei der ak genau!
    bis zum 4. geburtstag hast du rechtsanspruch drauf, bis zum 7. kannst du in elternteilzeit sein (ab 4 jahre aber nur mehr, wenn der arbeitgeber einverstanden ist)

    das ausmaß kannst du bestimmen, darfst es dann aber nur 1x ändern. möglich ist alles, von mind. 1 std wochenarbeitszeit bis max vollarbeitszeit minus eine stunde. sinnvoll wird natürlich sein, wenn du für einen tag oder zwei halbtage zumindest arbeitest oder eben auch mehr.

    nachdem das ausmaß von dir steuerbar ist und damit auch dein verdienst steuerbar ist (kannst dir ja runterrechnen, was du dann verdienst, wenn du mit xx std eben yy% von deinem vollgehalt verdienst), kann es auch sein, dass du noch während dieser elternteilzeit anspruch auf kbg-bezug hast. in dem fall würde der 24+6 variante nix im weg stehen, ob sie einen vorteil ggü der 20+4 variante hat, weiß ic hjetzt nicht.

    ach ja, auch dein mann hat anspruch auf elternteilzeit, und im fall dass er > 3 jahre in einer firma mit > 20 mitarbeitern arbeitet, hat er auc heinen rechtsanspruch drauf. der kündigungsschutz erlischt 4 wochen nach ende der elternteilzeit . auch er kann so viel arbeiten, dass er den anspruch auf kbg grad noch hat (dh runterrechnen, wieviele std er dazu arbeiten darf maximal, je nach verdienst halt - ist meist zwischen 15 und 25 std wohl)
     
  14. Chimaira

    Chimaira Gast-Teilnehmer/in

    möchte mich da kurz anhängen.. ;)

    wenn ich mich bei meinem mann mitversichern lassen, was kostet das denn?
     
  15. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    Te, du kannst natürlich auch die lange kbg variante wählen und dann rechtzeitig bekanntgeben, wenn du die auszahlung aufgrund deiner einkünfte beenden möchtest.
     
  16. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    kostet gar nichts
     
  17. montag

    montag Gast

    TE: du kannst auch das einkommensabhängige nehmen und dich die restlichen 12 monate bei deinem mann mitversichern lassen, rechne dir durch mit welcher variante du am meisten geld lukrieren kannst und die variante würd ich nehmen.
     
  18. Chimaira

    Chimaira Gast-Teilnehmer/in


    danke dir recht herzlich, weißt du auch wie ich das machen kan? also muß mein mann das bei ihm in der firma machen?
     
  19. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    nein, das machst auf der krankenkasse. also dort wo dein mann versichert ist.
     
  20. Chimaira

    Chimaira Gast-Teilnehmer/in


    herzlichen dank... ;)
     

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