1. Reden wir miteinander ...

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Karenzverlängerung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von mondkind, 12 Oktober 2007.

  1. mondkind

    mondkind Gast-Teilnehmer/in

    Hallo an alle wissenden!
    habe meine karenz von 2 auf 2 1/2 jahre verlängert. fristgerecht mit einschreiben an meine firma!
    die ist da nicht so mit Rückmeldung, aber egal.
    muß ich mich da auch bei der KK melden, macht das die firma- ich kenn mich da nicht aus-nicht das ich nen fehler mach oder so....
    danke und liebe grüße!
     
  2. BaRo

    BaRo Gast-Teilnehmer/in

    Hab meine Karenz auch verlängert, hab es schon bei der Krankenkasse gemeldet!
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Bis wann hast denn das Kinderbetreuungsgeld beantragt?
    Wennst es für die 2 Jahre beantragt hast, dann musst dir KK melden, dass du es noch ein halbes Jahr länger beziehen möchtest - hast du es bereits für 2 1/2 Jahre beantragt musst du es der KK nicht mehr melden.

    MFG
    Mats
     

  4. Ich würd mich da nochmals genau erkundigen! Ich bin mir jetzt nicht 100%ig sicher aber dein Dienstgeber müßte sich doch mit der Verlängerung der Karenz einverstanden erklären. Denn es ist ja in dem Sinn keine Karenzverlängerung sondern unbezahlter Urlaub und damit alle Ansprüche aufrecht bleiben ist es am besten, dass der Dienstgeber die Karenzverlängerung bestätigt? Oder lieg ich da jetzt falsch?

    Lg Heli
     
  5. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in


    Ja, Dienstgeber muss zustimmen. Man hat keinen Rechtsanspruch auf unbezahlten Urlaub nach der Karenz (geht laut Mutterschutzgesetz nur bis 2. geburtstag).

    LG
    S.
     

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