1. Reden wir miteinander ...

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karenzurlaub verlängern - muss der Ag einverstanden sein?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Savonlinna, 12 Juni 2011.

  1. Savonlinna

    Savonlinna Gast-Teilnehmer/in

    ich hab mit meinem Ag eine Karenz bis okt 2011 vereinbart, kind wäre zu dem zeitpunkt 18 monate alt!

    jetzt überlege ich aber noch 3 monate dranzuhängen, das also mein eigentlicher dienstantritt erst im jän 2012 wäre, kind wäre dann 21 monate alt!

    ist ein ein muss das der ag das akzeptiert, weil es ja noch innerhalb dieser 24 monate ist?
     
  2. Sternenzauber

    Sternenzauber Gast-Teilnehmer/in

    Die Arbeitnehmerin kann eine nicht bis zum Höchstausmaß ausgeschöpfte Karenz einmalig verlängern. Dem Arbeitgeber ist spätestens drei Monate vor Ende der Karenz die Dauer der Verlängerung bekannt zu geben. Danach ist eine Verlängerung nur mehr einvernehmlich möglich, während eine Verkürzung immer nur mit Zustimmung des Dienstgebers zulässig ist.

    http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=422470&dstid=678&titel=Mutterschaftskarenz

    sh. fett hervorgehobenes. einmalig kannst du selbst bestimmen, wenn dus rechtzeitig bekannt gibst. ein weiteres mal dann nur mehr, wenn der arbeitgeber einverstanden ist.
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Du kannst deine Karenzierung verlängern und zwar max. bis zum 24 Lebensmonat deines Kindes, wenn du deinen AG spätestens 3 Monate vor Ablauf der Karenz (die du jetzt mit ihm vereinbart hast) davon in Kenntnis setzt.

    Du bist hier nicht auf Goodwill des AG angewiesen, sondern das ist ein Rechtsanspruch der im §15 MSchG geregelt ist.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. Savonlinna

    Savonlinna Gast-Teilnehmer/in

    danke euch! hab auf der seite vn der ak nur gelesen, wenn man über 24 monate in karenz bleiben will!
     

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