1. Reden wir miteinander ...

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Karenzteilung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von gassfusss, 6 April 2008.

  1. gassfusss

    gassfusss Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Stehe kurz vor Geburt meines zweiten Kindes und mein Mann und ich haben uns überlegt, dass mein Mann für 3 Monate die Karenz übernimmt. - Weil wir bei Version 2 des KBG - 4 Monate länger KBG beziehen können.

    Alle Infos die ich über Karenzteilung über AK und BM für Familie... bekomme über die Webseiten, ist dass man 2 mal wechseln kann und es 3 Monate mind. dauern muss.

    :confused: Wie sieht es da finanziell aus.:confused: Möchte nämlich falls es funktioniert nach der Karenz Elternteilzeit einsetzen und nur mehr ca. 20 Stunden arbeiten gehen.

    Wenn mein Mann dann jedoch für die 3 Monate Kinderbetreuungsgeld erhält und ich nur Teilzeit arbeiten gehe, dann geht sich das finanziell nicht aus! Müsste in dieser Zeit Vollzeit arbeiten, was ja dann auch ginge, weil mein Mann ja die Betreuung der Kinder übernimmt.

    :confused:Ist das Vereinbar mit Elternteilzeit?? :confused:

    :confused:Mein Mann ist zur Zeit Arbeitslos, kann er überhaupt Karenz übernehmen?:confused:

    :confused:Gibt es finanzielle Hilfe - Ausgleiche? Weil wir fahren finanziell besser, wenn nur ich in Karenz bin- monatlich gesehen. :confused:
     
  2. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Hallo

    Karenz = Freistellung von der Arbeit. Hat man keinen Arbeitgeber, kann amn auch nicht in Karenz gehen (zB weil man arbeitslos ist). Max. bis zum 2. Geburtstag (egal ob sich die Eltern beim Karenz-gehen abwechseln)

    Kinderbetreuungsgeld = Geldleistung, die kann jeder erhalten, wenn man nicht zuviel verdient (ob Karenz oder nicht, ist egal). Nur da gibt´s die 3 Varianten!
    Zu überlegen: bist du mit den 20 h Teilzeit dann über der Zuverdienstgrenze? Sonst kannst du das KBG in der langen Var. bis zum 30. Lebensmonat nehmen. Müsstest dir das durchrechnen, ob du damit nicht besser dran bist. Wenn dein Mann dann noch 4- 6 Monate KBG bezieht, dann habt ihr insgesamt sicher am meisten Geld.
    Achtung: Variante 20 + 4 bedeutet: bis zum 20. Lebensmonat bzw 24. Lebensmonat und nicht 20 bzw 24 Monate lang beziehen.
    Var. muss man sich gut überlegen, man kann nicht in keine andere Var. mehr umsteigen, wenn man einmal den Antrag abgegeben hat!

    Ob du nach Karenz vollzeit arbeiten gehen kannst und danach in Elternzeit, klärst du am besten mit der AK oder ruf beim Familienservice an (0800240262 - Gratisnummer). Natürlich, wenn dein Dienstgeber sowieso zustimmt, hast du keine Probleme.

    LG
    S.
     

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