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karenzrückkehr für 4 monate - stundenerhöhung?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von gugel.hupf, 29 August 2011.

  1. gugel.hupf

    gugel.hupf Gast-Teilnehmer/in

    sorry, mir fiel kein besserer thread-name ein.

    ich mache mir gerade über folgendes gedanken:

    ich bin zZ in karenz. ich habe vor der karenz neben dem studium 20 stunden gearbeitet. wenn ich aus der karenz zurückkomme, werde ich keine studentin mehr sein, möchte dann also mehr als 20 stunden arbeiten. ich habe das mit meiner firma auch besprochen, ich hab denen ein schreiben gegeben, in dem drinnen steht, dass ich mit 30 stunden wieder bei ihnen anfangen werde.

    nun bin ich ganz frisch schwanger (und hab das erst erfahren, nachdem die 30 stunden vereinbart wurden), und würde bis zum gesetzlichen muschu nur vier monate in meiner firma arbeiten. die werden darüber nicht erfreut sein, zumal sie mich für 6 wochen wieder einschulen werden. ihnen wär es dann, nehme ich an, ja auch lieber, wenn ich nur 20 stunden arbeiten würde.

    da sich das aber ohne meine fbh, die ja durchs beendete studium wegfällt, hinten und vorne mit 20 stunden nicht ausgeht, kommt nun eeendlich meine frage :D

    kann meine firma mich mit 20 stunden einstellen, obwohl jetzt schon 30 vereinbart sind? ich habe noch keinen neuerlichen DV unterschrieben.

    dazu kommt ja, dass ich meinem DG die schwangerschaft rein rechtlich relativ rasch bekannt geben muss, oder?

    ich freu mich über antworten, wenn sich jemand da auskennt, oder wenn jemand in einer ähnlichen situation war!

    -
     
  2. gugel.hupf

    gugel.hupf Gast-Teilnehmer/in

  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. gugel.hupf

    gugel.hupf Gast-Teilnehmer/in


    danke für deine antwort!

    auf dem schreiben ist nicht die unterschrift des dg oben. es steht nur drauf "hiermit gebe ich bekannt dass ich, wie vereinbart, mit soundsovielten im ausmaß von 30 wochenstunden wieder bei XY zu arbeiten beginne." oder so in die richtung, und meine unterschrift.

    auf elternteilzeit habe ich lt dg keinen anspruch, weil ich meine stunden ja nicht verkürze sondern erhöhe.


    die schwangerschaft wurde noch nicht ärztlich bestätigt.
     

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