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Karenzmodell + Wiedereinstieg

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Bettinawe, 20 November 2009.

  1. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    bin in der 22. Woche schwanger, noch berufstätig, und gerade am überlegen wegen des Karenzmodells. Leider habe ich bei der AK keine Auskunft erhalten, vielleicht werden ich in den nächsten Tagen irgendwann zurückgerufen:boes:.

    An sich würde mir die "neue" einkommensabhängige Variante am besten zusagen, weil ich da in Summe über 4000 euro mehr Geld kriege als bei allen anderen. Ich möchte aber länger daheim bleiben und mußte mich halt dann bei meinem Mann mitversichern. Soweit auch kein Problem...

    Die Frage lautet: Wenn ich 12 Monate in Karenz gehe, aber 22 Monate daheim bleibe (die letzten 10 natürlich ohne Bezüge und mitversichert)...kann mein Mann dann anschließend "seine" 2 Monate gehen und in der Zeit Karenzgeld kriegen? Oder muß die Karenzzeit "in einem Block" verbraucht werden?

    Wenn es so ist würde ich 12 Monate gehen und mein Mann danach 2. Nach den 2 Monaten meines Mannes würde ich noch 10 Monate daheim bleiben (ohne Bezüge). Aber was mache ich dann, WÄHREND mein Mann in Karenz ist:confused:. Wenn ich "normal" arbeiten gehe verliere ich ja - wenn ich das richtig verstanden haben - meinen Arbeitsplatzanspruch, wenn ich anschließend wieder 10 Monate zu Hause bin... abgesehen davon macht die Unterbrechung der Karenzzeit für 2 Monate für mich wenig Sinn...

    Wenn wer was weiß bitte posten...bin ratlos!

    Lg Bettina
     
  2. Llandra

    Llandra Gast-Teilnehmer/in

    Karenz und Kinderbetreuungsgeld sind zwei verschiedene Dinge! Vielleicht sollte man einen diesbezüglichen Thread mal oben festpinnen, da diese Frage immer wieder kommt.

    Unabhängig, für welche Variante Du Dich entscheidest, hast Du die Möglichkeit bis zu 2 Jahre (plus Verlängerung von 6 Monaten, wo allerdings der Kündigigungsschutz wegfällt) in Karenz zu gehen. In dieser Zeit solltest Du auch versichert sein (weiß ich allerdings nicht 100% genau, da ich nie in Karenz, sondern immer in ETZ war).

    Ein Teil der Karenzzeit kann bis zum 7. Geburtstag aufgeschoben werden, aber nicht das KBG. Das endet in der einkommensabhängigen Varriante spätestens, wenn Euer Kind 14 Monate alt ist.
     
  3. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Llandra, dass Karenz und Kinderbetreuungsgeld unabhängig voneinander sind, ist mir klar! Mir geht´s um den ARBEITSPLATZANSPRUCH wenn ich arbeite während mein Mann in Karenz ist ( z.B. im 13. und 14. Lebensmonat des Kindes) und danach bin wieder ich daheim (angenommen für weitere 10 Monate). Damit ist MEINE Karenz ja 2 Monate unterbrochen und ich will wissen, ob das mit den 2 Jahren Kündigungsschutz dann aufrecht bleibt.

    Oder ob mein Mann "seine" 2 Monate machen kann NACHDEM ich 22 Monate daheim war (davon die letzten 10 natürlich ohne Bezüge und mitversichert) und dann für "seine" 2 Monate Karenzgeld kriegt.

    Für uns ist die einkommensabhängige Karenz-Variante eindeutig die beste - aber es macht nicht sehr viel Sinn wenn mein Mann in Karenz geht und ich bin derweil auch daheim. Damit verlieren wir praktisch 2 komplette Monatseinkommen und es ist finanziell nicht mehr viel Unterschied zu den anderen Karenz-Modellen...

    Ich hoffe ich konnte jetzt klar machen, worum es mir geht.

    Lg Bettina
     
  4. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Also meiner Ansicht nach könntest du "deine" restlichen Monate schon nach jenen deines Mannes nehmen, als "aufgeschobene" Karenz. Wie es in dem Fall mit dem Kündigungsschutz ausschaut, weiß ich aber nicht. Aber das findest du sicher im Mutterschutzgesetz etc..
    Falls du danach in Elternteilzeit gehen möchtest, dann bist du mit der Elternteilzeit wieder automatisch kündigungsgeschützt (zumindest bis zum 4. Geburtstag deines Kindes). Der Kündigungsschutz beginnt mit Bekanntgabe der Elternteilzeit (fühestens 4 Monate vor Beginn der ETZ).

    Falls dein Mann seine 2 Monate erst nach deinen 22 Monaten nehmen möchte, kann er zwar in Karenz gehen, bekommt aber sicher kein Kinderbetreuungsgeld mehr, da bei der einkommensabhängigen Variante das KBG mit Ende des 14. Lebensmonats des Kindes aus ist (wenn nur ein Elternteil KBG erhält, dann schon mit Ende des 12. Lebensmonats).

    Falls du noch ausreichend Urlaub stehen hast (also für 2 Monate), könntest du den Urlaub gleich nach dem Mutterschutz nehmen, dein Mann geht gleichzeitig 2 Monate in Karenz und anschließend gehst du in Karenz (max. bis zum 2. Geburtstag deines Kindes). Somit würdet ihr bis zum 14. Lebensmonat des Kindes KBG bekommen, und anschließend musst du dich halt bei deinem Mann krankenversichern lassen (denn die autom. Versicherung endet auch mit dem KBG).
     
  5. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Leider habe ich mir das so ähnlich vorgestellt:(. Ich habe nur mehr ca. 10 Tage Urlaub (reicht auf keinen Fall für die 2 Monate) - und egal wie wir´s machen würden wir Geld verlieren. Ich weiß auch nicht ob es rechtlich für eine Firma überhaupt OK geht, wenn 2 Mitarbeiter wegen ein- und desselben Kindes in Karenz sind (wir arbeiten ja im selben Betrieb). Abgesehen davon würden wir ja 2 komplette Monatsgehälter (= ca. 3300 Euro) verlieren und "nur" 1x Karenzgeld kriegen. Mit der "einkommensabhängigen" Karenzgeld-Variante "sparen" wir aber nur ca. 4000 euro gegenüber den anderen Modellen. Da ich nach dem 2. Geburtstag des Kindes sowieso wieder Teilzeit anfangen will wäre dann 30+6 für uns am günstigestn, wobei mein Mann "seine" 6 Monate halt irgendwann innerhalb der ersten 2 Lebensjahre des Kindes nimmt und meine Elternteilzeit (die 12 Monate bis zum 3. Geburtstag des Kindes) dann der erlaubte Zusatzverdienst zum Karenzgeld ist...

    Mah, das ist alles so komplieziert! Die Arbeiterkammer hat mir leider auch nicht weiterhelfen können. Haben mich kreuz und quer verbunden, ich war ewig in Warteschleifen und der Rückruf "irgenwann in den nächsten Tagen" steht auch schon seit über einer Woche aus:boes:. Hast Du vielleicht eine Ahnung wo man sich da wirklich erkundigen kann? Wegen Mutterschutzgesetz werde ich mich mal im Internet schlau machen...

    Danke jedenfalls für die Antwort!:)

    Lg Bettina
     
  6. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    In eurem Fall ist dann wohl wirklich die ganz lange Variante die beste. Du kannst 60 % oder bis zur Zuverdienstgrenze arbeiten, ohne das KBG zu verlieren und dein Mann kann auch im 3. Jahr in Elternteilzeit mit KBG gehen.


    Für weitere Infos/Auskünfte probiers mal da:

    Das Familienservice bietet Ihnen Informationen rund um die Familie


    Die Beraterinnen der Servicehotline geben Ihnen Auskunft zu Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld, informieren Sie aber auch zu allen Fragen im Bereich Familie unbürokratisch und kompetent. Sie erreichen das Beraterinnenteam kostenlos unter:

    Tel.: 0800/240 262
    E-mail: [email protected]
    Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Beantwortung von E-mails unter Umständen einige Tage in Anspruch nehmen kann.​

    [​IMG]
     
  7. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Das Problem des zuwenig Urlaub kann man leicht lösen: Unbezahlter Urlaub! Du müsstest eben für die 2 Monate selbst die Arbeitgeber und die Arbeitnehmerabgaben zahlen um weiterversichert zu sein, oder du löst die Nichtversciherung anders: Billigste Variante mit den Dienstleistungsschecks um ca. 50 Euro im Monat komplett versichert.Bei unbezahltem Urlaub muss natürlich die Firma mitspielen, im Notfall als Bildungskarenz spielen, darauf hat man in manchen KVs sogar ein Recht.

    Karenz für beide Elternteile geht gesetzlich m.Wissens nur für max 1 Monat, wenn die Betreuung von einem Elternteil zum anderen überwechselt. Sonst kann immer nur einer in Karenz sein (egal ob im selben Betrieb oder nicht)
     
  8. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Wenn ich das anklicke kommt leider : "diese Url ist ungültig":eek:.

    Lg Bettina
     
  9. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Obsidian, ich habe keine Ahnung ob es "erlaubt" ist, seine Karenzzeit mit "unbezahlem Urlaub" zu unterbrechen (wäre ja bei mir der Fall, wenn die 12+2 Variante "im Block" verbraucht werden muß).

    Grundsätzlich wäre die Variante, die Arbeitnehmerabgaben zu zahlen, dann schon interessant. Muß mich halt erkundigen wie hoch die in meinem Fall sind bzw.: kann ich das am Lohnzettel sehen? Und wie geht das mit dem Dienstleisungsscheck?

    Aber ich sehe schon, ich muß mich wohl am WE hinsetzten und alle Varianten druchrechnen und die Vor- und Nachteile aufschreiben um alles abwägen zu können...

    Danke jedenfalls für den Tipp:)!
     

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