1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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karenzgeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Zwuck86, 15 März 2011.

  1. Zwuck86

    Zwuck86 Gast-Teilnehmer/in

    hallo!! Kenn mich überhaupt nicht aus!!

    wann muss ich bekannt geben wie lange ich zu hause bleibe?? Muss ich nach der geburt nochwas machen oder bekomm ich das kindergeld und das karenzgeld dann automatisch??

    danke für eure hilfe!!
     
  2. angie81

    angie81 Gast-Teilnehmer/in

    Unter FINANZEN gibts ganz viele Threads über das Kinderbetreuungsgeld... über SUCHEN findest sicher einiges...
     
  3. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Trotzdem kann man ihr helfen, sonst bräuchte man ja kein Forum mehr, wenn nur noch die Suchfunktion betätigt wird ;)

    - Du mußt innerhalb der Schutzfrist deinem Dienstgeber schriftlich (am besten eingeschrieben) Bescheid geben, wie lange du die Karenz in Anspruch nimmst (gesetzlich ist bis einen Tag vor dem 2. Geburtstag deines Kindes).

    - Dann mußt du bei der Krankenkasse dein Kinderbetreuungsgeld beantragen (je nach Variante) und

    - beim Finanzamt die Familienbeihilfe

    Achtung: Die Länge der Karenz ist UNABHÄNGIG vom Kinderbetreuungsgeld!
     
  4. Baloo31

    Baloo31 Gast-Teilnehmer/in


    siehe oben.
     
  5. Baloo31

    Baloo31 Gast-Teilnehmer/in

    mhh klappt auch nie, wenn ich bei der schrift etwas verändern möchte :rolleyes:
     
  6. elly2000

    elly2000 Gast-Teilnehmer/in

    Huhu

    mach Dir einen Termin bei der AK aus. Die können es dir genau erklären.

    btw: es gibt kein Karenzgeld mehr!! Nur noch Kinderbetreuungsgeld und das ist unabhängig von Deiner Karenz. Denn die ist fix gesetzlich geregelt mit 24 Monaten ab Geburt, oder war es 24 Monate nach Mutterschutz. Na ja jedenfalls ist die fix geregelt.
    Während der Zeit bist Du Kündigungsgeschützt. Wie lange Du Geld erhälst ist eben diese Regelung. Danach muss man eben sehen.

    LG Elly
     
  7. Zwuck86

    Zwuck86 Gast-Teilnehmer/in


    @all danke für eure tips!!!! hat mir echt weitergeholfen!!!
     
  8. treble.clef

    VIP: :Silber

    ja, im mutterschutz
     
  9. lana80

    lana80 Gast-Teilnehmer/in

    ich bin sofort nach dem krankenhaus auf die krankenkasse gefahren, dort wird dir alles erklärt...hab dort auch eine ersatzversicherungskarte (zettel) fürs baby bekommen weil du ja eine woche nach der geburt zum kia gehen solltest und meistens hast da noch keine versicherungskarte

    zuerst (kannst du online machen) aufs finanzamt familienbeihilfe beantragen, mit dem schreiben musst auf die krankenkasse mit dem ausgefüllten zettel was du vorher bekommen hast...

    fürs finanzamt brauchst aber die versicherungskarte vom baby, dauert in der regel ca 2 wochen
     

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