1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Karenzgeld?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Niki20, 15 März 2010.

  1. Niki20

    Niki20 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Hätte mal eine Frage, mein Freund ist noch nicht bei mir in der Wohnung gemeldet. Bekommt man da dann weniger Geld wenn ein gemeinsamer Haushalt gemeldet ist? Und wenn ja, wie viel ist das?


    Danke schon im voraus!
     
  2. Mama0409

    Mama0409 Gast-Teilnehmer/in

    Meinst du Kinderbetreuungsgeld?? Ne, das is einheitlich, und wenn ihr 10 Leute unter einem Dach seits, des is wurscht!! LG
     
  3. Bauchklang

    Bauchklang Gast-Teilnehmer/in

    Ähm Deiner Signatur nach hast Du schon ein Kind, d.h demzufolge solltest Du schon einmal Kinderbetreuungsgeld (umgangssprachlich auch Karenzgeld genannt) bekommen haben und wissen das es nicht einkommensabhängig ist :confused:

    Aber folgender Link sollte alle Fragen beantworten:

    http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080600.html
     
  4. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    ?????

    Wohnt ihr zusammen oder nicht?

    Und welches Geld meinst du? Unterstützungen, KBG etc.?
     
  5. Niki20

    Niki20 Gast-Teilnehmer/in

    Nein meine die Familienbeihilfe, ob da was anders werden würde, wenn mein Freund bei mir gemeldet ist?
     
  6. Bauchklang

    Bauchklang Gast-Teilnehmer/in

    Auch hier wirst Du in nachfolgendem Link ganz genau informiert, sofern Du ihn beachtest ;)

    http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080711.html

    Oder hier extra für Dich auch noch die rasche Zusammenfassung ohne Extraklick, weil ich einen guten Tag hab...

    Allgemeine Informationen
    Für Kinder wird Eltern, unabhängig von Ihrer Beschäftigung oder Ihrem Einkommen, Familienbeihilfe gewährt.
    Die Höhe der Familienbeihilfe wird durch das Alter des Kindes bestimmt:

    pro Monat
    ab Geburt 105,40 Euro
    ab 3 Jahren 112,70 Euro
    ab 10 Jahren 130,90 Euro
    ab 19 Jahren 152,70 Euro
    Zuschlag für erheblich behindertes Kind 138,30 Euro

    Leben mehrere Kinder in der Familie, erhöht sich der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe um folgende Beträge (sogenannte Geschwisterstaffelung):

    für zwei Kinder um monatlich 12,80 Euro
    für drei Kinder um monatlich 47,80 Euro
    für vier Kinder um monatlich 97,80 Euro
    für jedes weitere Kind um monatlich 50,00 Euro

    TIPP
    Zur Berechnung der Familienbeihilfe nutzen Sie den Familienbeihilferechner des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend. http://bmwa.cms.apa.at/cms/content/fbh_rechner.html

    Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt alle zwei Monate, jeweils für den laufenden und den kommenden Monat.

    Achtung:
    Für den Monat September wird die Familienbeihilfe (Grundbetrag sowie Alterszuschläge, Geschwisterstaffelung und erhöhte Familienbeihilfe) in doppelter Höhe ausbezahlt.

    Alles klar :wave:
     

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