1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Karenzende - 2 Monate später wieder Mutterschutz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von schlimmertiger, 9 November 2010.

  1. schlimmertiger

    schlimmertiger Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    viell. kann mir hier jemand weiterhelfen.

    ich bin noch bis 17.1.2011 in Karenz. Da ich aber wieder schwanger bin, müsste ich vor dem "neuen" Mutterschutz 2 Monate arbeiten.

    Da ich ohnehin nicht in die alte Firma zurückwollte, bin ich am überlegen, dort zu kündigen und mich dann arbeitslos (für die 2 Monate) zu melden, um dann Wochengeld zu bekommen.

    Kennt sich da jemand aus? Die Dame von der AK hat mir gesagt, dass ich trotz erneuerter Schwangerschaft eigentlich wieder vermittelbar wäre (andererseits wer nimmt eine Schwangere für 2 Monate?) und ich auch einen Nachweis zur Kinderbetreuung bringen müsste. Da ich aber meinem Kind für 2 Monate nicht an eine Tagesmutter gewöhnen möchte, habe ich keine "öffentliche" Kinderbetreuung. Wie wäre es, wenn meine Schwiegereltern auf mein Kind aufpassen würden? Meine Schwiemu ist Hausfrau.


    Hat hier jemand viell Erfahrung od. gehts wem genauso?
     
  2. dieschmusies

    dieschmusies Gast-Teilnehmer/in

    wenn du kündigst hast du keinen AMS Geld anspruch für 1 Monat.
    Freistellen lassen ist da vielleicht besser?!

    Ansonsten ja, kündigen und dann Ams melden.

    Kann dir nur passieren das sie dich in einen Kurs stecken - hatte eine schwangere im wiedereinsteiger kurs
     
  3. sonnengelb

    VIP: :Silber

    wärs nicht g'scheiter 2 monate durchzubeissen und arbeiten zu gehen? hast du noch resturlaub in der firma?

    erkundige dich auf jeden fall ob arbeitslose einen unterschied beim wochengeld machen würde!

    lg
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden