1. Reden wir miteinander ...

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Karenz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Jeanelle, 10 August 2007.

  1. Jeanelle

    Jeanelle Gast-Teilnehmer/in

    sicher schon ein leidiges thema, aber trotzdem:

    bei der GKK hab ich für die karenzzeit 2 jahre angegeben. kann ich jedoch bei der meldung der karenz an den arbeitgeber dennoch 2,5 jahre vereinbaren? oder bekomm ich dann probleme mit der GKK, weil ich beim antrag auf KBG 2 jahre karenz angegeben hab? wenn ich dann 2,5 jahre in karenz bin, muss ich das der GKK extra melden?

    LG
     
  2. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Ja wenn du länger bleibst mußt du das melden, sonst bekommst du das halbe jahr kein Geld.

    weil du eben nur auf 2 Jahre ausgefüllt hast.

    LG
     
  3. maho

    VIP: :Silber

    Ich hatte auch nur 2 Jahre beantragt - Grund: Kündigungsschutz - wenn man nämlich länger bleibt ist der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet dich wieder zu nehmen - aúßer du hast eine schriftliche Vereinbarung.....
    Ich hab nach 2 Jahren völlig unproblematisch meine Karenz verlängert (ein paar Wochen vor Ablauf der 2 Jahre) - allerdings bin ich das letzte halbe Jahr geringfügig zu meinem Arbeitgeber zurück

    Wichtig ist nur, wenn du wieder in die Firma zurück willst, dass du bereits am 2. Geburtstag deines Kindes auf der "Matte" stehst - einen Tag nach dem Geburtstag verlierst du den Anspruch auf Wiedereinstellung (höchstens du hast eine schriftliche Zusicherung) - aufpassen heißt es, wenn der Geburtstag des Kindes z.B. auf Samstag/Sonntag fällt und da offiziell nicht gearbeitet wird.... bei der "Wiedereinstellung / Nichtwiedereinstellung" ist nur das Datum wichtig, wenn es keine schriftliche Vereinbarung gibt - dann ist es besser man "macht den ersten Arbeitstag" einen oder 2 Tage früher.....

    Im Normalfall wirds nicht so streng genommen - hast aber einen fiesen Arbeitgeber, so kann er dieses Hintertürl super nutzen...
     
  4. Jeanelle

    Jeanelle Gast-Teilnehmer/in

    das problem bei meinem AG ist, dass er mir definitiv gesagt hat, dass sie mich nach 2 jahren zurücknehmen müssen, aber nach 2,5 nicht mehr. deshalb hab ich nur 2 jahre bei der gkk angegeben. aber ich weiß jetzt schon, dass ich niemanden für den kleinen haben werde und eine krippe ist leider nicht drinnen. d.h., ich kann meinem AG 2,5 jahre karenz jetzt schon melden und muss das bei der gkk korrigieren lassen!? oder vor ablauf der 2 jahre die karenz bei ag verlängern und dann der gkk die verlängerung mitteilen? was wäre besser? was meint ihr?
     

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