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Karenz - Wiedereinstieg - Kündigungsschutz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von jenta, 8 Juni 2011.

  1. jenta

    jenta Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich hätte eine Frage:

    Man darf sich ja mit dem Vater des Kindes 2x währen der Karenzzeit abwechsweln.

    Mein Fall: Ich war 1 Jahr daheim, gehe dann für 6 Monate wieder arbeiten und bin dann wieder 6 Monate daheim.

    Wie sieht es da mit dem Kündigungsschutz aus?

    Kann man mich während diesen 6 Monaten kündigen?

    Kündigungsschutz besteht ja nur bis 4 Wochen nach Ende der Karenz und beginnt aber bei Bekanntgabe einer neuerlichen Karenz 4 Monate vorher?

    D.h. man könnte mich theoretisch zwischen Ende des 1. und Ende des 2. Monats kündigen? Weil ich nach dem 2.Monat ja wieder die neue Karenz bekanntgebe. SPrich, wäre es besser, ich gehe nur 4 Monate arbeiten, dann fällt das Ende des Kündigungsschutzes nach der 1. Karenz zusammen mit der Bekanntgabe der neuen Karenz?

    Ich hoffe, jemand kann mir helfen, es wäre dringend.

    Bin verwirrt!

    Danke
     
  2. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Bei der Frage nach dem Kündigungsschutz mit der 2. Karenz kann ich dir nicht helfen.

    Wichtig ist aber beim Kündigungsschutz nach der Karenz auch immer das Datum.

    Wenn du zB an einem 14. des Monats wieder zu arbeiten beginnst,
    und dann 4 Wochen Behaltefrist rechnest, wäre Mitte des darauf folgenden Monats und dein Arbeitgeber kann dich aber frühestens mit Ende des Monats kündigen. D.h. die Behaltefrist ist dann eigentlich 6 Wochen.

    Das Wiedereinstiegsdatum kann dir also fast zwei Monate bringen.

    Beispiel: Du fängst am 5. September zu arbeiten an + 4 Wochen ist der 3. Oktober.
    Der nächst mögliche Kündigungstermin ist der 30. Oktober.
    2. Karenz beginnst du am 27 Februar. 4 Monate davor wäre der dann der 27. Oktober.
    Dann müsste sich eigentlich die Kündigungsfrist überschneiden und du hast aber so gut wie 6 Monate gearbeitet.

    Ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich stimmt.
    Müsste man mit einem Arbeitsrechtsexperten genau abklären.

    Gruss
    Manuela
     
  3. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    auf dieses problem bin ich auch schon gestoßen und ich sehe es so wie du jenta, dass man eben in deiner konstellation nur wirklich sicher vor einer kündigung geschützt ist, wenn der mann nicht länger als 5 monate daheim bleibt:eek:

    @hejoka: beim kündigungsschutz lt. MschG kommt es nur auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung an, nicht jedoch auf den Kündigungstermin.
    Es kann also durchaus sein, dass jenta nach 5 Wochen im alten Job gekündigt wird, sie dann aber dank (zB) sechswöchiger Kündigungsfrist ihren letzten Arbeitstag innerhalb einer Zeitspanne hat, in der sie nicht gekündigt werden darf (eben diese vier Monate vorm Antritt des zweiten Teils).

    so seh ich das zumindest. da diesesmal mein Mann nur max. 4 monate in karenz geht, stellt sich diese frage für uns zur zeit nicht. aber bei weiteren kindern wär das durchaus interessant zu wissen:rolleyes:
     

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