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karenz verlängern

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von sims23, 4 Mai 2010.

  1. sims23

    sims23 Gast-Teilnehmer/in

    hallo!!

    Also folgenden, ich hab einen sohn geb mai 2007 und eine tochter geboren Jänner 2009, meine Karenz hab ich bis zum 2ten Geburtstag meiner tochter vereinbart. dH im Jänner 2011 sollte ich wieder zu arbeiten beginnen, den antrag auf 50% hab ich blöderweise schon gestellt.

    nun folgendes problem, mein sohn hat eine sprachentwicklungsverzögerung, was genau dahinter steckt sind wir erst am herausfinden, nun wurde mir von der frühförderung nahe gelegt dass es "besonders gefördert" werden sollte.

    Ich würde im jänner im schichtdienst arbeiten, dh ich brauch sicher ein paar mal in der woche einen ganztagsplatz.

    jetzt hab ich mir gedacht ich sollte fragen ob ich meine Karenz bis okt 2011 verlängern kann, so hab ich nicht so ein problem mit dem Betreuungsplatz und kann einen integrationsplatz suchen ab herbst 2011 und ihn noch ein jahr selbst bei der förderung begleiten.

    Hat jemand Erfahrung mit der Verlängerung der Karenz über 2 jahre?

    Insgesamt bin ich ja schon sein Herbst 2006 zu Hause. Müsste so meine karenz auf ein bischen mehr als 2,5 Jahre (die meiner Tochter) verlängern. Geht das in Ordnung wenn der AG zustimmt? Kinderbetreuungsgeld bekomm ich noch bis juli 2011 und dann müsst ich mich bei meinem mann mitversichern oder?

    Ich hoff ich hab das nicht zu wirr geschrieben, aber das ganze belastet mich so sehr, einerseits würd ich nur zu gerne wieder ein bischen arbeiten, andererseits auch meinen Sohn so gut wir möglich fördern.

    lg simone
     
  2. Sphinx

    VIP: :Silber

    Hallo!
    Ich habe bei meinem Sohn die Karenz auf drei Jahre verlängert, war vollkommen problemlos. Ich habe mein Ansuchen damals so begründet, dass ich keinen geeigneten Betreuungsplatz für meinen Sohn habe.
    Dazu brauchst du nur die Zustimmung deines Dienstgebers und die Kinder und dich musst du nach Ablauf der "normalen" Karenz bei deinem Mann mitversichern lassen.
    LG, Gabi
     
  3. LittleLaura

    LittleLaura Gast-Teilnehmer/in

    das Problem ist nur das der Kündigungsschutz der Firma dann entfällt und der Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung bis zum 4ten Geb. deines Jüngsten Kindes auch entfällt. So wurde es mir erklärt.

    lg
     
  4. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Individuelle Lösungen mit dem Arbeitgeber kann man immer treffen. Du hast aber keinen gesetzlichen Anspruch darauf.
    Der Kündigungsschutz fällt allerdings weg, wenn du länger als 2 Jahre in Karenz gehst.

    Aber das Recht auf Elternteilzeit hast du meiner Meinung nach trotzdem. Erkundige dich aber sicherheitshalber bei der AK!
    Elternteilzeit hat ja nichts mit der gesetzlichen Karenz zu tun (zumindest nicht, wenn es sich beim Anspruchsberechtigten um den selben Elternteil handelt).
     

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