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Karenz und wieder schwanger-Wie und wo Wochengeld beantragen??

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von turboschneck13, 6 April 2010.

  1. turboschneck13

    turboschneck13 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo bin zur Zeit in Karenz und in der 29. Wo.
    Schön langsam frag ich mich, wo und wie das Wochengeld zu beantragen ist.
    Ich glaub über die Firma geht das nicht mehr, da muß man selber aktiv werden.
    Ist jemand in der gleichen Situation oder weiß von Euch jemand was zu tun ist?
     
  2. LiviaS

    LiviaS Gast

    Du musst selber zur GKK gehen, mit dem Formular, dass du beim FA bekommst.

    Bei mir gings ganz flott, die haben meine persönlichen Daten und meine Kontoverbindung überprüft, ob eh noch alles stimmt und fertig.
     
  3. turboschneck13

    turboschneck13 Gast-Teilnehmer/in

    Und stimmen die 80% vom Wochengeld zusätzlich?
    Krieg ich da von meiner FA ein Formular? Ich dachte schon ich muß mir das was im Internet runterladen oder irgendwoher eines anfordern.
     
  4. LittleLaura

    LittleLaura Gast-Teilnehmer/in

    Wie ist das beim Wochengeld wenn man von der Karenz aus in diese Schutzfrist kommt.

    Es wid ja von den letzten 3monaten berechnet. Das ist bei mir jahre her.,. oder erfragt das die GKK bei dem Arbeitgeber?
     
  5. Sonnenblume87

    Sonnenblume87 Gast-Teilnehmer/in

    ich will dich nicht verunsichern und es dürfte vielleicht auch bei den div. krankenkassen unterschiedlich sein, aber mir wurde bei einem telefonat mit der BGKK gesagt, dass man KEIN wochengeld (vor der entbindung) bekommt, wenn man davor nicht min. 3 monate arbeiten war, also z.b. auch von der karenz aus gleich wieder in den MS gehen würde. Wurde kürzlich so abgeändert...

    ich würde mich sicherheitshalber direkt bei deiner krankenkasse informieren, aber so wurde mir das erklärt!
     
  6. LiviaS

    LiviaS Gast

    Wenn das was sonnenblume sagt so stimmt, kann ich dir natürlich nicht weiterhelfen.

    Aber vorher war es jedenfalls so, dass der Satz um 80% der niedrigsten KBG-Variante angehoben wurde.
    Ich hab' von meiner FA so ein Formular bekommen, wo sie eben den EGT bestätigt hat und damit bin ich zur GKK gegangen.
    Allerdings war ich dazwischen kurzzeitig beim AMS gemeldet, weil bei mir zwischen Karenz und neuerlichem Mutterschutz 3 Wochen lagen. Ich bekomme seither 180% vom Tagessatz des Arbeitslosengeldes.
     
  7. Mondschein

    Mondschein Gast

    Mädels schreckts mich nicht. :eek::D

    Also 2008 wars noch so, dass man wenn man während dem KBG-Bezug wieder in Mutterschutz gegangen ist, 180% von der niedrigsten Variante bekommen hat, egal welche Variante man wirklich bezogen hat. Dh. 180% von den ca 436 Euro.

    Hab jetzt gerade beim Familienservice angerufen, da war keiner mehr da. Bei meiner GKK (NÖGKK) hat mir der nette Herr grad gesagt, dass nichts geändert wurde. Wichtig ist nur, dass man vor der ersten Karenz selbst versichert war und Anspruch auf Wochengeld hatte. Dann bekommt mans auch beim Wechsel in die nächste Karenz. War man vor der ersten Karenz nicht selbst versichert, gibts kein Wochengeld bei einem weiteren Mutterschutz. Dann gibts KBG so lang es einem zusteht (max. bis zur Geburt des nächsten Kindes) und ab der Geburt dann gleich KBG fürs Baby.

    Dh. wer gearbeitet hat, dann in Mutterschutz und Karenz ging und jetzt von einer Karenz (mit aufrechtem KBG-Bezug) direkt in den Mutterschutz geht, bekommt wieder Wochengeld.

    Bzw bei LittleLaura (und mir ;)) wärs Arbeit-MuSchu (mit Wochengeld vom Gehalt)-Karenz-MuSchu (mit WG vom KBG)-Karenz-MuSchu (mit WG vom KBG)-Karenz. Sofern bei dir, Andrea, zu Beginn des MuSchu das KBG noch läuft, was ich aber annehme.

    Wenn ich nicht vergesse, ruf ich morgen noch beim Familienservice des Bundesministeriums an. Tel. 0800/240 262, 9-15 Uhr. ;)

    lg Mondschein
     
  8. Turtle08

    Turtle08 Gast-Teilnehmer/in

    So ähnl. wie Mondschein geschrieben hat, wurde es mir auch erklärt (allerdings war das schon letztes Jahr bei der WGKK).
    Bei mir wirds knapp - KBG endet bevor MuSchu beginnt. Angebl. gibt es da eine ca. 6-wöchige Übergangsfrist (da würde ich ev. hineinfallen)??? So genau haben sie mir das damals nicht sagen können.

    Was anderes: bin ich nach Ablauf KBG (vor Beginn MuSchu) noch versichert oder muss ich mich da beim gg mitversichern lassen?? hab zwar die SS schon gemeldet bei der KK, aber man weiß ja nie (damals haben sie irgendwas von "nochmals die aktuelle SS-Bestätigung bringen" gesagt - habe aber keine mehr bekommen bis jetzt (habe aber auch noch nicht den letzten FA-termin hinter mir).
    Wie erfährt man, ob man gerade "versicherungslos" ist?
     
  9. turboschneck13

    turboschneck13 Gast-Teilnehmer/in

    Also ich habe letzte Woche bei der AK angerufen und da wurde mir das auch so erklärt wie Mondschein es beschrieben hat.
    Nur hat man mir was von 80% und nicht von 180% gesagt.
    Ich habe vor meiner Schwangerschaft gearbeitet und daher wieder anrecht auf Mutterschutz.
    Ich bin mir eben nur nicht sicher, wie ich ihn beantragen muß. Werde aber morgen mal die GKK anrufen und nachfragen.
     
  10. LiviaS

    LiviaS Gast

     
  11. turboschneck13

    turboschneck13 Gast-Teilnehmer/in

    Jaja....ich mein auch das KBG+80% vom KBG:D
     
  12. LiviaS

    LiviaS Gast

    Was ja dann insgesamt 180 % ergibt! ;) :D
     
  13. LittleLaura

    LittleLaura Gast-Teilnehmer/in

    wollt ich auch grad schreiben :D

    du bekommst zu den 436€ + 80% --> 348,8+436-> 784,8 € --> was wiederum 180 % sind :D aber hauptsache mehr Kohle gggg
     
  14. turboschneck13

    turboschneck13 Gast-Teilnehmer/in

    :D
    Ja....hauptsache mehr Kohl, weil die 436€ sind wirklich ein Trauergspiel:D
     
  15. Mondschein

    Mondschein Gast

    Also da kann ich dir sogar weiterhelfen, bin 2008 nämlich auch in diese Schutzfrist von 6 Wochen reingefallen.

    Bei uns wars so, dass wir 20+4 gewählt hatten und 3 Monate vor der nächsten Geburt dann mein Mann den KBG-Bezug übernommen hat. Exakt 4 Wochen nachdem mein eigener Anspruch somit endete, begann der Mutterschutz. Und da gabs eben diese Regelung mit 6 Wochen Schutzfrist, dh. da ich innerhalb dieses Zeitraums schon wieder in Mutterschutz ging, bekam ich trotzdem Wochengeld. Wäre der Abstand zw. KBG-Ende und Mutterschutz größer als 6 Wochen gewesen, hätte ich kein Wochengeld bekommen. Frag sicherheitshalber nach, obs diese Frist noch so gibt, aber vor 2 Jahren wars so.

    Ja, mit Ende des KBG-Bezugs bist du nicht mehr selbst versichert. Wenn ihr verheiratet seid, wirst du sehr wahrscheinlich automatisch mit deinem Mann mitversichert ab diesem Zeitpunkt. Zumindest bei der NÖGKK ist das so. Da braucht man nichts beantragen oä, das machen die von selbst. Auch da besser nachfragen wie das bei euch ist. Wenn ihr eine Lebensgemeinschaft habt, wird das wahrscheinlich auch gehen, aber da müsst ihr euch wohl selbst drum kümmern, dass du mitversichert wirst. Das kann euch die Versicherung aber besser erklären als ich. ;)

    Im Falle, dass du "versicherungslos" wärst, würde dir das jeder Arzt sofort sagen, den du mit der e-card konsultierst. Das zeigt ihm der PC nämlich beim Stecken der Karte an. Ebenso zeigt sie ihm, wenn du mit jemand anderem mitversichert bist.

    Aber wie gesagt, am besten bei deiner KK anrufen und nachfragen, wie das in eurem Fall ausschaut.

    lg Mondschein
     
  16. Sonnenblume87

    Sonnenblume87 Gast-Teilnehmer/in

    mhhm, das was ich da so von euch lese hört sich jedenfalls besser an als das was mir bei der BGKK gesagt wurde. bin momentan noch nicht in der situation weil ich ja erst mit dem 1. zwergi schwanger bin, werd mich aber im bedarfsfall jedenfalls nochmal informieren...
     
  17. Schnabilein

    VIP: :Silber

    hier [ame="http://www.parents.at/forum/showthread.php?t=621885"]Kurzinformation bez?ch vorzeitigen Mutterschutz aus der Karenz heraus - Parents & more | Community-Website[/ame] wurde darüber ausführlich gesprochen. allerdings ging es um wochengeld bei vorzeitigem mutterschutz.
    keine ahnung ob das auch bei normalem wochengeld neu ist!
     
  18. giftzwegal

    giftzwegal Gast

    man muss nicht extra zur gkk gehen
    es reicht ein kurzes fax an die bezirksstelle mit angabe der bankverbindung und der arztbestätigung
    :wave:
     

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