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Karenz und Vorrückung im KV

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Leon123, 22 August 2011.

  1. Leon123

    Leon123 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich hab mal eine Frage zu Karenz und Anrechnung der Dienstjahre bzw. Vorrückungen im KV

    Ich bin lt. KV in der Stufe 2 (Regelstufe) eingeordnet, nächste Vorrückung lt. Dienstzettel 01.01.2013.

    Nun werde ich Mitte Jänner in Mutterschutz gehen und wenn nichts dazwischen kommt bis zum 2. Lebensjahr des Kindes daheim bleiben. Verschiebt sich nun meine Vorrückung um die 2 Jahre die ich beim Kind bin nach hinten, also dann auf 01.01.2015?

    Wie ist das allgemein mit den angerechneten Dienstjahren, zählt die Karenz dazu?
    LG
    Leon
     
  2. Gramasuri

    Gramasuri Gast-Teilnehmer/in

    Vorrückung KV

    Hallo Leon,

    ich verstehe das so, dass du wissen möchtest, ob Deine Karenzzeit zur Berechnung des nächsten Biennalsprunges herangezogen wird. Korrekt?

    Wenn ja, ich würde sagen nein, außer es ist Deinem KV etwas anderes geregelt. Beziehe mich dazu auf § 15 f MSchG

    "....Soweit nicht anderes vereinbart ist, bleibt die Zeit der Karenz bei Rechtsansprüchen der Dienstnehmerin, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, außer Betracht. ...."

    VG, Gramasuri

    PS: Genaue Auskünfte sollte dir aber hier sicherlich die AK geben können, die hat Deinen KV ja auch aufliegen ;)
     
  3. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Lies in deinem Kollektivvertrag nach!
    Bei uns ist es so, dass Karenzen bis zu 2 Jahren keinen Einfluss auf die Sprünge haben, also wenn ein Sprung in der Karenz wäre, dann bleibt der auch (ebenso wie die kollektivvertraglichen Erhöhungen zwischendurch) - und man kriegt nachher mehr Geld als vorher :)
    Ist aber nicht gesetzlich geregelt, sondern nur über Kollektivvertrag - daher von Branche zu Branche verschieden!
     
  4. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Nachdem Du schreibst, Du bist in der Regelstufe, gehe ich davon aus, dass es sich um den IT-KV handelt?
    Schau im KV nach, soviel ich weiß, wird die Zeit herausgekürzt, zur Gänze. Nur die KV-Vorrückungen (so Du denn überhaupt welche hättest) würdest Du bekommen.
     

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