1. Reden wir miteinander ...

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Karenz und Steuerausgleich

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Hamsterchen, 10 März 2007.

  1. Hamsterchen

    Hamsterchen Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    ich weiß nicht genau wo ich dieses Thema posten soll, also mach ich es mal hier.

    Wer weiß ob sich ein Steuerausgleich in der Karenzzeit lohnt? Ich dachte immer wenn man in Karenz ist bekommt man eh nix weil man ja in dem Sinn keine Steuern zahlt. Meine Freundin hat jedoch gestern gesagt das sie einiges an Geld zurück bekommen hat. Sie ist jetzt mit dem 2ten Kind in Karenz (Karenzanschlusskind ohne Pause). Aber wie kann man da was zurückbekommen??? Jetzt bin ich doch etwas verunsichert.:rolleyes:

    lg. Tina und schon mal danke für die Antworten.:hug:
     
  2. leonsmum

    leonsmum Gast-Teilnehmer/in

    Hi!

    Also ich weiß nicht, wie es bei Deiner Freundin war, aber ich hab Anfang 2006 einen Steuerausgleich für 2005 gemacht u. NIX bekommen. Ich war das ganze Jahr 2005 in Karenz.

    Liebe Grüße,
     
  3. ist sie alleinerzieherin?
     
  4. Isi77

    Isi77 Gast

    Ich hab für 2005 auch nix bekommen, weil ich das ganze Jahr Karenz war
     
  5. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Also wenn du nur Karenz beziehst und NICHT ALLEINERZIEHERIN bist, bekommst du nichts zurück.

    Außer du hast in dem jah etwas gearbeitet, aber wenn nur Karenz dann bekommst nix.

    Wollte auch einen Machen aber online, und wiel nichts raus kam, hab ich mich bei der AK erkundigt, und die hat gesagt, jhat nur sinn wenn man Alleinerzieherin ist,

    LG
     
  6. Hamsterchen

    Hamsterchen Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    danke für eure Antworten. Also meine FReundin hat 2 Kinder von 2 verschiedenen Vätern u. bekommt 1 mal Alimente. Sie wohnt mit dem Vater des 2ten Kindes zusammen. Ist das jetzt alleinerziehend????

    Ich wohne auch mit dem PAPA meiner Tochter zusammen, bin ich da alleinerziehend?? hätte ich so viell. Chancen? Lt. Gesetzt bin nur ich erziehungsberechtigt und er nicht. Er hätte dazu irgendwas am Jugendamt unterschreiben müssen. Das hat er aber noch nicht, den er hat glaub ich doch mal vor in nächster Zeit zu fragen ob wir uns "trauuen". : ) od. auch nicht....der Angsthase ...grins.

    Danke schon mal


    lg. Tina
     
  7. hab auch eine frage und wie ist das wenn man wochengeld bekommen hat!???
     
  8. Aitsch

    Aitsch Gast-Teilnehmer/in

    bei wochengeld bekommt man was zurück. wir wie ein gehalt behandelt. und wenn du alleinverdiener bist, dann auch. (alleinerzieher sowieso).
     
  9. Hamsterchen

    Hamsterchen Gast-Teilnehmer/in

    Ich hatte Wochengeld......und sogar länger wegen Ks....aber wie schauts aus jetzt mit dem Steuerausgleich??? wird das sicher berücksichtigt???? Man muss alles immer so kompliziert sein??? : (

    lg. Tina
     
  10. Bealee

    Bealee Gast-Teilnehmer/in

    isses ja nicht - Lohnsteuerausgleich bringt dir nur was, wennst im beantragten Jahr Lohnsteuer bezahlt hast - also doch ganz einfach, oder? :cool:
     
  11. Lissi

    Lissi Es ist wie es ist !

    Ich war bis 15.10 2005 in Karenz und am 25.10.2005 hat mein Mutterschutz begonnen ich bekam Wochengeld. Für die paar Tage dazwischen war ich arbeitslos gemeldet und bekam einmal Arbeitslose.
    Kan ich da jetzt auch nen steuerausgleich für 2005 machen?
    Zahlt sich das aus ?
    Und dann ja für 2006 auch weil ich bekam ja bis Februar 2006 Wochengeld
     
  12. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Das stimmt nicht, weil Wochengeld steuerfrei ist.
     
  13. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    lauter steuerfreie Bezüge - also nein, Du bekommst nichts zurück
     
  14. MatsBM

    MatsBM Gast

    für alle Alleinerzieher

    Wenn sich schon eine Arbeitnehmerveranlagung nicht auszahlen sollte (nur Wochengeld und dann KBG), dann trotzdem machen und den Alleinerzieherabsetzbetrag beantragen.

    Mit Einkommen im Vorjahr das Formular für Arbeitnehmerveranlagung L1, ohne Einkommen im Vorjahr gibts ein eigenes Formular dafür.

    MFG
    Mats
     
  15. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wenn sich schon eine Arbeitnehmerveranlagung nicht auszahlen sollte (nur Wochengeld und dann KBG), dann trotzdem machen und den Alleinerzieherabsetzbetrag beantragen.

    Mit Einkommen im Vorjahr das Formular für Arbeitnehmerveranlagung L1, ohne Einkommen im Vorjahr gibts ein eigenes Formular dafür.


    Wenn ein Einkommen da ist und dafür keine Lohnsteuer bezahlt wurde kann man trotzdem was retourbekommen!!! NEGATIVSTEUER bis max. 110 Euro

    MFG
    Mats
     
  16. Aitsch

    Aitsch Gast-Teilnehmer/in

    genau. sorry, stimmt. (ich musste voriges jahr solange warten weil die gkk noch nichts eingereicht hat. ging nur ums wochengeld).
     
  17. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe jetzt nicht nachgeschaut, aber AFAIK gibt es einen Unterschied zwischen Arbeiten - WOCHENGELD - Karenz und Karenz - Wochengeld - Karenz

    lg
    Dimple
     
  18. Hamsterchen

    Hamsterchen Gast-Teilnehmer/in

    ging nur ums wochengeld


    Hallo.....also hab ich das richtig verstanden, Du hast einen Steuerausgleich gemacht u. nur Wochengeld gehabt? (dann Anschluss Karenz) hast was bekommen? od. steh ich auf der Leitung?

    lg. Tina
     
  19. maho

    VIP: :Silber

    Wenn man Alleinerzieher ist und mit dem Vater der Kinder nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, zahlt sich das sehr wohl aus;).... wenn man in Karenz war muss man das Formular E4 bzw E5 (ab 3 Kindern für den Mehrkindzuschlag) ausfüllen....
     
  20. maho

    VIP: :Silber

    Kirchenbeitrag oder sonstige Ausgaben die man sonst absetzen kann, werden allerdings nicht berücksichtigt, weil es z.B. für Alleinerzieher da eine Art Pauschalbetrag gibt, der sich auch nach der Kinderanzahl richtet.... zuerst hat mich diese Aussage der Mitarbeiter geärgert - als ich allerdings den Bescheid für 2005 bekam, war ich mehr als "versöhnt"....
     

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