1. Reden wir miteinander ...

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Karenz und KBG

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von mischimaus1, 28 März 2012.

  1. mischimaus1

    mischimaus1 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    Habe eine Frage, heute hat mir meine Hebi gesagt dass ich Monate zuhause bleiben kann (ab geburt) wegen dem KBG modell habe ich mich für entschieden.

    Dass heißt aLSO, ich bekomme 20 Monate KBG ausbezhalt + Kinderbeihilfe, und bleibe aber insgesamt 24 Monate zuhause , also 4Monate unbezahlt.. Habe ich das richtig verstanden??

    Lg
     
  2. Lb1011

    Lb1011 Gast-Teilnehmer/in

    Ich sehe im ersten Teil deines threads keine Zahlen
     
  3. trinity7

    trinity7 Gast-Teilnehmer/in

    wenn in deinem ersten teil auch 20 monate gemeint sind, dann sollte das so stimmen.
    die karenz dauert bis zum 2. geburtstag des kindes und welches kbg-modell du dazu auswählst, ist davon ja völlig unabhängig. bedenke aber, dass du dich in den 4 monaten ohne kbg selbst versichern bzw. mitversichern musst, sonst bist du ohne versicherungsschutz.
     
  4. anjo10

    anjo10 Gast-Teilnehmer/in

    die karenzzeit ist vom gewählten kinderbetreuungsgeldmodell unabhängig. du kannst bis maximal 2 jahre in karenz bleiben, ohne deinen arbeitsplatz bzw. sonstige rechte (z.b. elternteilzeit) zu verlieren. wenn du 20+4 gewählt hast, kriegst du 20 monate kinderbetreuungsgeld und bist versichert. du kannst aber weitere 4 monate zu hause bleiben, allerdings ohne kinderbetreuungsgeld und ohne versicherung, dh. du musst dich beim vater deines kindes mitversichern lassen. du musst dem arbeitgeber allerdings die dauer deiner karenz innerhalb von 8 wochen nach der geburt bekannt geben. solltest du weniger als 2 jahre gemeldet haben, hast du das recht, bis spätestens 3 monate vor ablauf dieser zeit die karenzzeit zu verlängern (wieder höchstens auf insgesamt 2 jahre). achtung, es besteht die möglichkeit länger als 2 jahre kinderbetreuungsgeld zu beziehen, solltest du mit dem dienstgeber auch eine längere karenzzeit vereinbaren wollen, unbedingt schriftlich vereinbaren, du verlierst bei längerer karenz den gesetzlichen kündigungsschutz!!!

    infos findest du auch auf der seite der arbeiterkammer bzw. finden in diversen eltern-kind-zentren immer wieder beratungsabende mit arbeitsrechtsexperten statt.
     
  5. mischimaus1

    mischimaus1 Gast-Teilnehmer/in

    Danke anjo!!
     

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