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Karenz und KBG

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von kuschel6, 18 November 2009.

  1. kuschel6

    kuschel6 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Liebe Mitmuttis (und natürlich Väter ;) )

    ich hab mal eine Frage, betr. Karenz, hoffe ihr könnt mir helfen!

    Kann ich 22 Monate in Karenz gehen? Klingt doof die Frage ich weiß, es liegt aber an folgendem: Ich bin Lehrling, d.h. am besten ist es ich starte mit Sept ins neue Lehrjahr, alles davor wär doof, bzw. fast schon "unnötig".
    Das KBG geht ja aber nur noch bis zum 20. LM des Kindes wenn ich mich richtig eingelesen habe. die 2 Monate "Verdienstentgang" wären mir ehrlich gesagt Banane....

    Also wie ist das, ist das KBG an die Karenzzeit mittlerweile gebunden, oder kann ich länger in Karenz gehen als ich KBG beziehe?!

    Bitte um Hilfe :eek:

    Lg Bea
     
  2. phoolan

    phoolan Gast-Teilnehmer/in

    karenz machst du dir mit da firma aus was ich weiß,
    kinderbetreuungsgeld kannst du ausmachen nach dem modell du kannst ja zb. das model 3 nehmen, das längste und dann zusätzlich dazuverdienen.
    da du lehrling bist bekommst du nicht so viel gezahlt da ist die frage ob du jährlich über einen zuverdienst von 16.200 euro kommen würdest. was ich nicht glaube.

    karenzzeit meldest du der firma und kbg bei der krankenkasse an was ich gelesen hab.

    könntest dich sicherheitshalber bei der arbeiterkammer informieren die können dir das sicher genau sagen. aber das eine ist unabhängig vom anderen.
     
  3. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Du hast gesetzlichen Anspruch auf 2 Jahre Karenz (also genau zum 2. Geburtstag deines Kindes wäre wieder dein 1. Arbeitstag). Kürzer kannst du natürlich immer in Karenz gehen, also auch 22 Monate.

    KBG hat nichts mit der Karenzzeit zu tun!

    Du bekommst in deinem Fall bis zum 20. LM deines Kindes KBG. Die zwei Monate dazwischen musst du dich aber um eine Krankenversicherung kümmern. Also entweder beim Lebensgefährten/Ehemann (falls der auch der Kindsvater ist) kostenlos mitversichern oder selber versichern. Denn mit Ende des KBG ist auch die kostenlose Krankenversicherung für dich und dein Kind aus!
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Du hast Anspruch auf Karenz bis zum 24. LEbensmonat deines Kindes, jedoch musst du nicht die volle Karenzdauer in Anspruch nehmen und kannst durchaus dem Arbeitgeber bei Bekanntgabe deiner Karenzdauer mitteilen, dass du bis zum 22.LM die Karenz in Anspruch nimmst.

    Das KBG hat mit der Karenz nichts am Hut, dieses bekommst du je nach Variante bis jeweiligen LM deines Kindes ausbezahlt sofern du unter der Zuverdienstgrenze bleibst.

    Liebe Grüße
    MAts
     

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