1. Reden wir miteinander ...

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Karenz überschneidet sich

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von JerseyGirl, 24 September 2008.

  1. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    So, wie geht das denn nun?

    Ich werde voraussichtlich am 14. Mai entbinden, bin aber mit Robin noch bis 13. August in Karenz (und beziehe bis dahin auch das KBG).
    Wie läuft denn das?
    Bin ich dann auch 8 Wochen vor und nach der Geburt in Mutterschutz, obwohl ich eh in Karenz bin und was bekomme ich da für Geld?:confused:
    Bitte um Aufklärung, so, daß ich es auch verstehe:eek::rolleyes::wave:
     
  2. Vicky85

    Vicky85 Gast

    Sobalt dein 2 Kind auf der Welt ist ist die 1 Karenz beendet somit auch das Karenzgeldfür den1.8Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach bekommst du monatlich ca 732euro.Aber melde ich einfach mal bei deiner Krankenkasse die erklärendir alles genau
     
  3. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

  4. Erni

    Erni formerly known as...♥-Mama

    Hab mich vor kurzem (interessehalber...;)) bei der GKK erkundigt!.
    Das Wochengeld erhälst du auch, im Karenz und soweit ich das verstanden habe, gibts aber das KBG auch fürs erste Kind noch?!Das wird allerdings erst nach dem Mutterschutz wieder ausbezahlt!? Oder habe ich da was falsch verstanden!?

    LG Herzi-Mama:wave:
     
  5. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Ja, das ist im anderen thread auch geschrieben worden!
     
  6. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Mit karenz (arbeitsrechtliche Freistellung) hat der Anspruch auf Wochengeld nichts zu tun. Sondern es geht darum, dass man während dem KBg-bezug wieder in den Mutterschutz (( Wochen vor Geburt) kommt. daher gibt´s für die Fälle Wochengeld. Voraussetzung: für das ältere KBG-Kind hat schon Wochengeld gebührt.

    LG
    S.
     
  7. guggi

    guggi Gast

    Kinderbetreuungsgeld gibts immer nur für das jüngste Kind.
     
  8. Erni

    Erni formerly known as...♥-Mama

    Von was hat die Dame dann gesprochen. als sie sagte, daß man den Bezug erst wieder nach dem Wochengeld (aber auch für die 16 Wochen eben) erhält!?Bin schon ziemlich konfus! Naja, werd halt, wenns erna auf ernst kommt:) nochmal nachfragen, gehen!?

    LG Herzi-Mama:wave:

    PS:Vielleicht gilts fürs Ältere Kind noch bis zum Ende des Mutterschutzes, weil danach, bekommt man ja erst das KBG für das neue Baby???:confused:
     
  9. guggi

    guggi Gast

    Im Mutterschutz bekommst Du Wochengeld, das sind glaub ich Kinderbetreuungsgeld + 50%. Während dieser Zeit ist alles andere ruhend gestellt, also KBG vom 1. und vom 2.Kind werden NICHT zusätzlich ausbezahlt.
    Anschließend ans Wochengeld beginnt das Kinderbetreuungsgeld vom jüngsten Kind, das vom vorherigen ist automatisch beendet.
     
  10. berchen

    berchen Gast-Teilnehmer/in

    darf ich mich rein interessens halber da auch noch mit einer frage anhängen?

    nehmen wir mal an ich werd schwanger (geplant ists ja für nächstes jahr ;) ) ich bekomm bis glaub ich 22.8.2009 kbg für wuzi nr.1 , angenommen wuzi nr.2 kommt noch in dieser zeit auf die welt - ich bin studentin, also hab ich bei viktoria kein wochengeld bezogen - aber ich bild mir ein irgendwo gelesen zu haben, dass dann das wochengeld für wuzi nr2 vom kbg von wuzi nr1 berechnet wird - ist das eine fehlinformation?
    hmm.. nehmen wir weiters an, dass es keine fehlinformation ist und wuzi nr.2 kommt erst im oktober/november auf die welt, also nach ablauf von kbg von wuzi nr.1, steht mir dann wochengeld zu oder net?

    LG; berli!:wave:
     
  11. Erni

    Erni formerly known as...♥-Mama

    Soweit ich weiß, bekommt man in diesem Fall auch kein Wochengeld!
    Die Dame am GKK-Schalter hat das nämlich sehr betont, daß ich beim zweiten auch wieder Wg bekomme, da ich beim ersten auch schon Anspruch gehabt habe!

    Aber frag halt mal nach!
    Ich nehm an, du fährst nach Braunau? Die sind alle sehr nett!

    LG Herzi-mama:wave:
     
  12. berchen

    berchen Gast-Teilnehmer/in

    Danke, werd mich informieren, aber wir haben eh noch a bisserl zeit, basteln ja noch nicht einmal ;)

    bin in salzburg bei der gkk - warum auch immer ;) war vorher eben bei meiner mama mitversichert und durch kbg bezug selbstversichert, aber weiterhin in salzburg!

    LG;Berli!
     
  13. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    berchen: Nein, du bekommst kein Wochengeld aus KBG, wenn du nicht vorher schon Wochengeld für Wuzi Nr. 1 erhalten hast.

    andere:
    Nach der Geburt ruht das Kinderbetreuungsgeld in der Höhe des Wochengeldes, daher keine KBG-Auszahlung (trotzdem ab Geburt beantragen!). Ausnahme: Wochengeld ist niedriger als KBg, dann bekommt man die Differenz drauf.

    Bezieht man für Wuzi 1 und wird wieder schwanger während dem Bezug, dann bekommt man die 8 Wochen vorher Wochengeld in Höhe 180 % des KBG (180 % von EUR 14,53 täglich, ist WG-betrag täglich). Bis zur Geburt hat man noch Anspruch auf KBG (außer Kind ist schon zu alt), da die KK nicht weiß, wann Wuzi 2 genau kommt und nicht das KBg für Wuzi 1 zurückfordern muss, stellen sie das KBg vorläufig ein und zahlen es nach der geburt nach.

    LG
    S.
     

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